25. September 2026
Libertäre Abtreibungsdebatte: Argumente für die Sezession
Replik auf „Freiheit oder Abtreibung“ von Andreas Schnebel in ef 261
In der Tat ist das Thema der Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs (bereits das Wort Abtreibung beinhaltet eine negative Wertung) der ultimative Härtetest jeder politischen Philosophie. Und es ist Andreas Schnebel auch zuzustimmen, dass Freiheit und Verantwortung stets zusammengehören. Seine vermeintlich libertäre Argumentationskette gegen einen Abbruch der Schwangerschaft ist aber nicht plausibel.
Denn: Wer entscheidet? Zwar ist es korrekt, dass das Nicht-Aggressionsprinzip auch im Uterus gilt, aber es stellt sich die Frage, wer darüber entscheidet, was Vorrang hat, das Selbsteigentum der Mutter oder das des Kindes? Offenbar lehnt Andreas Schnebel es ab, dass die werdende Mutter in einer freien Entscheidung befindet. Wer aber soll entscheiden, wenn nicht die Mutter? Soll stattdessen die Gemeinschaft entscheiden? Und wenn ja, mit welcher Mehrheit? Eine einfache, eine Zweidrittelmehrheit, eine Dreiviertelmehrheit oder sogar einstimmig? Bei letzterer Regel würde eine Gegenstimme ausreichen für eine Ablehnung der Mutter. Oder soll es ein Experte entscheiden? Oder gar eine Kommission? Ich denke, es ist eindeutig: Aus libertärer Sicht müssen die Betroffenen entscheiden, also Vater und Mutter, und im Zweifel die Mutter. Es gibt auch objektive Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch, sei es eine Vergewaltigung oder die Gefahr für die werdende Mutter, bei der Geburt zu sterben. Auch hier stellt sich die Frage, wer darüber befindet, wer entscheidet, wenn nicht die Mutter?
Fallbeispiel
Nehmen wir an, es gäbe eine libertär geprägte Gemeinschaft, in der die Regel gilt, ein Kind muss unter allen Umständen ausgetragen werden. Was wären die Folgen? Betrachten wir ein Beispiel: Eine junge Frau, gerade erwachsen geworden (schon hier stellt sich die Frage, in welchem Alter das wäre, die Zahl 18 ist staatlich determiniert und keinesfalls fix), wird ungewollt, also versehentlich (Verhütung hat versagt), schwanger. Beide, also auch der Liebhaber, wollen das Kind nicht und entscheiden sich dagegen, was aber die Gemeinschaft nicht erlaubt. Was wäre die Lösung, soweit die werdenden Eltern dies nicht akzeptieren? Die beiden könnten die Gemeinschaft verlassen und sich eine Gemeinschaft suchen, die ihren Wünschen keine Steine in den Weg stellt. Das würde ich auch empfehlen. Oder sie versuchen, durch Vortäuschung von Urlaub oder Dienstreise in eine andere Gegend zu fahren und dort den Eingriff heimlich durchführen zu lassen. Was will die Gemeinschaft dagegen tun? Sie daran hindern? Einsperren? Den Gang zum Gynäkologen verwehren oder nur willfährigen Ärzten den Zugang erlauben? Überhaupt ist ein Babybauch erst circa ab der 20. Schwangerschaftswoche von außen erkennbar. Wer dem Schwangerschaftsabbruchsverbot also durch Verheimlichung entgehen will, hat immerhin 20 Wochen Zeit. Möglichkeiten gibt es viele. Die Alternative, die Durchsetzung der Gemeinschaftsregel, würde darauf hinauslaufen, die werdende Mutter zum Kind zu zwingen. Das aber wiederum geht nur mit Gewalt und unmittelbarem Zwang. Es versteht sich von selbst, dass das aus libertärer Sicht abzulehnen wäre.
Der Staat hat sich herauszuhalten – konsequent
Selbstverständlich hat sich der Staat aus solchen Entscheidungen herauszuhalten. Kein Arzt kann gezwungen werden, einen solchen Eingriff durchzuführen. Es kann auch niemand verpflichtet werden, den Eingriff zu finanzieren. Allein, dass über solche Fragen diskutiert wird, hat seine Ursache darin, wie tief der Staat mit seinen Institutionen, zum Beispiel den Krankenkasse, bereits unser Denken vernebelt hat. Auch geht die Idee Schnebels, privatrechtliche Verträge und Schiedsgerichte würden die Väter effektiv in die Pflicht nehmen, ins Leere. Einen solchen Vertrag, der eine Fremdbestimmung für den Fall einer Schwangerschaft vorsieht, würde ich niemals unterschreiben. Und ich wage zu behaupten, ich bin da nicht der Einzige.
Wohnzimmersezession
Schnebels Denkfehler ist, dass er immer noch von den aktuellen anonymen Massengesellschaften beeinflusst ist, die es scheinbar zu regulieren gelte. Die Sezession beginnt aber im Wohn- oder Schlafzimmer durch eine einseitige Austrittserklärung aus jedweder Gemeinschaft, der man nicht mehr angehören möchte. Michael Bakunin schrieb dazu bereits 1866: „Die Freiheit ist das absolute Recht aller erwachsenen Männer und Frauen, für ihre Handlungen keine andere Bewilligung zu suchen als die ihres eigenen Gewissens und ihrer eigenen Vernunft, nur durch ihren eigenen Willen zu ihren Handlungen bestimmt zu werden, und folglich nur verantwortlich zu sein zunächst ihnen selbst gegenüber, dann gegenüber der Gesellschaft, der sie angehören, aber nur insoweit, als sie ihre freie Zustimmung dazu geben, ihr anzugehören.“ Auch hier wird klar: Der Austritt aus der einschränkenden Gemeinschaft wird notwendig, wenn diese Gemeinschaft die freie Willensentscheidung der werdenden Mutter oder der Eltern nicht akzeptiert.
Kein Hinweis in der Bibel
Schlussendlich basiert Andreas Schnebels Meinung auf der christlichen Ethik, der er offensichtlich verhaftet ist. Das respektiere ich, gleichwohl ist mir aber in der Bibel kein direktes Verbot des Schwangerschaftsabbruches bekannt. Der Autor möge mich gerne korrigieren. Es gibt verschiedene Verse, die von Befürwortern und Gegnern unterschiedlich interpretiert werden und als Grundlage für die Haltung zum Thema dienen.
Bibelstellen, die oft gegen Abtreibung angeführt werden (Pro-Life-Argumente)
„Du sollst nicht morden“ (2. Mose 20,13): Wird oft als direktes Verbot interpretiert, da das ungeborene Leben als menschliches Leben betrachtet wird.
Psalm 139,13–16: Beschreibt Gott als den Schöpfer, der den Menschen schon im Mutterleib geformt und dessen Tage gezählt hat.
Jeremia 1,5: Gott sagt: „Ich kannte dich schon, ehe ich dich im Mutterleib bildete.“ Dies wird als Hinweis darauf gesehen, dass Leben bereits vor der Geburt von Gott gewollt ist.
Jesaja 49,1: Der Herr hat mich berufen von Mutterleib an.
Stelle, die oft zu Diskussionen führt (Exodus/2. Mose)
2. Mose 21,22–25: Dieser Vers regelt die Strafe für jemanden, der eine schwangere Frau verletzt und dadurch eine Fehlgeburt auslöst. Wenn der Frau kein weiterer Schaden entsteht, ist eine Geldstrafe fällig. Stirbt die Frau jedoch, gilt „Leben um Leben“. Dies wird von einigen Theologen so interpretiert, dass das ungeborene Leben nach diesem biblischen Rechtsverständnis nicht in gleicher Weise als voll menschlich (Person) angesehen wurde wie die Mutter, da für den Tod des Fötus nur eine Entschädigung, nicht aber die Todesstrafe wie bei Mord vorgesehen war.
Kontext der Zeit
In der Antike, auch in der Umgebung Israels, wurde Abtreibung oft praktiziert. Die hebräischen Schriften unterscheiden sich teilweise von anderen antiken Gesetzen, konzentrieren sich aber im Rechtsfall der Fehlgeburt eher auf den Schaden am Eigentum der Frau oder des Mannes als auf die Tötung eines Kindes.
Von einem Verbot des Schwangerschaftsabbruchs ist in all den genannten Fundstellen nicht direkt die Rede, was verwundert. Wenn es Jesus wichtig gewesen wäre, wäre zu erwarten, dass es dazu explizite Hinweise gegeben hätte. Einige Stimmen verweisen auf die Betonung von Vergebung und Mitgefühl. Jesus wird als jemand beschrieben, der sich für Kinder und Schwächere einsetzte. Die Auslegung, ob dies ein Verbot der Abtreibung impliziert oder eher eine Haltung von Barmherzigkeit in schwierigen Lebenslagen darstellt, ist ungeklärt.
Es ist mit dem Schwangerschaftsabbruchsverbot in der Bibel wie mit der Kopftuchpflicht im Koran: Beides gibt es nicht in den heiligen Schriften, beides wurde nachträglich hineininterpretiert. Und was hineininterpretiert wurde, kann auch wieder herausinterpretiert werden.
Ich gönne Andreas Schnebel eine Gemeinschaft, die seine Werte teilt. Eine Allgemeingültigkeit außerhalb von Raum und Zeit kann daraus aber nicht abgeleitet werden.
Geburt als Akt der Unfreiheit
Die gesamte Diskussion über ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs basiert auf einer künstlichen gedanklichen Trennung von Mutter und ungeborenem Kind. Im Zustand der Schwangerschaft sind Mutter und Kind aber eins. Da hilft es auch nicht, dass das Kind eine eigene DNA und Blutgruppe hat, wie auch Andreas Schnebel meint. Das Kind ist ohne die Mutter nicht lebensfähig.
Dem ungeborenen Kind werden sodann gedanklich „Rechte“ (besser „Ansprüche“) zugewiesen, die das Kind theoretisch haben könnte. Die Argumentation dreht sich hier aber im Kreis. Denn wer soll beziehungsweise kann diese Ansprüche eines ungeborenen Kindes durchsetzen? Im Normalfall die Mutter. Da diese sich aber dann gegen sich selbst richten würde, kommt als Rechtsdurchsetzungsinstanz nur eine von außerhalb kommende Institution in Frage. Wodurch wir automatisch wieder bei der Fremdbestimmung wären. Da hilft es auch nicht, zwei sich widersprechende Selbsteigentümer zu definieren. Das ist nämlich genau der Trick, der Macht und Herrschaft von Menschen über Menschen erst ermöglicht: Teile und herrsche! Die rechtsphilosophische Idee, einem ungeborenen Kind Ansprüche zuzuweisen, ist dabei schon grundsätzlich zweifelhaft. Niemand kann das Kind fragen, ob es überhaupt geboren werden möchte. Und selbst wenn man es fragen könnte, könnte es nicht antworten. Die Geburt eines jeden Menschen ist per se ein großer Akt der Unfreiheit.
Fazit
Ich maße mir nicht an, zu wissen, was schlussendlich richtig oder falsch ist. Wie das Leben entstanden ist, durch bewusste Handlung eines Schöpfers oder durch zufällige Verbindung verschiedener Moleküle, kann niemand mit hundertprozentiger Sicherheit beweisen. Gleichwohl muss die praktische Frage nach einer Legitimität eines Schwangerschaftsabbruchs entschieden werden, da diese täglich tausendfach gestellt wird. Eine allgemeingültige Regel, die den Schwangerschaftsabbruch legitimiert oder ablehnt, wird es dabei nicht geben können. Es wird immer eine ethisch-moralische Einzelfallentscheidung bleiben, die letztendlich die werdende Mutter treffen muss und sonst niemand. Die Gemeinschaft kann Hilfe anbieten und ein Umfeld schaffen, das der Mutter die Entscheidung für das Kind leicht macht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Die freiheitliche Gemeinschaft wäre gut beraten, bei diesem Thema nicht der konservativen Sichtweise zu folgen und sich mit ihr erneut ins Bett zu legen, wie sie es schon häufig bei der inneren und äußeren Sicherheit oder der allgemeinen Schulpflicht getan hat. Die Sezession beginnt im Wohn- oder Schlafzimmer. Nirgendwo sonst.
Information
Diesen Artikel finden Sie gedruckt zusammen mit vielen exklusiv nur dort publizierten Beiträgen in der am 21. August erscheinenden Sep./Okt.-Ausgabe eigentümlich frei Nr. 263.
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