21. August 2026
Make love not law: Wer nicht zuhört, der hat nichts zu sagen
Ein Plädoyer für geschichtliche Sensibilität
Es gibt nicht wenige Menschen, die von sich sagen, sie interessierten sich nicht für Geschichte. Sie halten den Blick zurück für ein nettes Hobby, für eine Zerstreuung oder für eine akademische Disziplin, die ihr Nischendasein irgendwo im akademischen Elfenbeinturm fristen möge.
Eine solche Weltsicht, die alleine die Gegenwart für relevant und der Aufmerksamkeit würdig erachtet, verunmöglicht sich aber selbst, die meist entscheidenden Strukturen der Realität zu erkennen und das eigene Weltbild daran zu schärfen. Was das eine mit dem anderen zu tun hat, ließe sich – in philosophisch anmutender Diktion – ungefähr so beschreiben: Alles Sein bezieht seine aktuelle Gestalt aus einem zeitlich Gewordenen. Hätte sich die vorangegangene Geschichte nicht genau so entwickelt, sähe die Lage aktuell denknotwendig anders aus.
Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Nur weil Menschen irgendwann in Düsseldorf, Köln und Bonn siedelten, entstanden Straßen zwischen diesen Orten. Nur weil diese Straßen gebaut wurden, ließen sich andere Menschen an ihren Verläufen nieder. Nur weil sie ihre Häuser an diesen Orten bauten, entwickelten sich Infrastrukturen. Nur weil Eisenbahn und Auto erfunden wurden, erhielten die Infrastrukturen ihre konkrete räumliche Gestalt. Und nur weil der Rhein an allen Orten vorbeifließt, gebot sein An- und Abschwellen die Einhaltung bestimmter Abstände zu seinen Ufern. Dass Herr A Frau B in einem Café am Flussufer begegnete und mit ihr eine Familie gründete, hätte sich in dieser Gestalt nie ereignet, wären nicht längst verblichene Generationen dereinst auf die Idee gekommen, just dort ein Lager aufzuschlagen. Die unendlichen Kausalketten der Ahnen prädisponieren ersichtlich unsere Handlungsmöglichkeiten.
Historische Entscheidungen von Menschen, denen wir nie begegnet sind, bestimmen aber nicht nur unser räumliches Bewegen in der Welt. Sie leiten unser eigenes heutiges Denken auch durch die Institutionen, die sie geschaffen oder nicht geschaffen haben. Einer dieser Gedanken, der sich in den Köpfen unserer Ahnen festgesetzt hatte und dem sie lange vor unserer eigenen Geburt konkretisierende Gestalt gegeben haben, hört auf den Namen „Staat“. Im europäischen Kulturkreis ist seit Jahrtausenden eine Tradition des menschlichen Zusammenlebens etabliert worden, die – in wechselnder Gestalt und Intensität – einen Grundbestand an konsenslos begründeten Handlungspflichten für jeden einzelnen für nötig hält und ihn als selbstverständlich betrachtet. Einer war immer der „Herr im Haus“: Der Gutsherr, der Landesherr, der Fürst, der König. Namen und Bezeichnungen wechselten, aber immer war klar: Es gibt Herrscher und es gibt Knechte.
Vergegenwärtigt man sich diese praktisch schon immer mitgedachte Struktur unserer Gesellschaften quer durch die Geschichte, dann wird klar: Die „Befreiung“ des Menschen aus seiner Untertanenstellung, die Ermutigung, sich aufgeklärt des eigenen Verstandes zu bedienen oder das Abschütteln der Ketten jedweder anderen Unterdrückung standen auch bei den großen Freiheitskämpfern der Kirchen- oder Staatsgeschichte immer unter dem unausgesprochenen Vorbehalt, dass irgendwer im Lande trotz allem das Sagen haben müsse, um die Gemeinschaften nicht ganz unstrukturiert in ein heillos unkoordiniertes Chaos hinübergleiten zu lassen.
Auch wenn diese „Befreier“ der Menschen von Fürsten, Königen, Kaisern und sonstigen Vormündern eine republikanische Selbstorganisation als Alternative anstrebten, so sahen sie doch offenkundig auch immer einen Ersatz dieser Leitungsebene als erforderlich an. Bei nicht wenigen frühen Sozialisten entstand so die Idee eines „Rates“, der – in der dann sogenannten Räterepublik – die vormalige Funktion des Adels und der Könige übernehmen sollte. In der Versammlung einer Kommune sollte ausgehandelt werden, was das gemeinsame Beste sei, um es dann durch gewählte Vertreter faktisch umzusetzen. Nötigenfalls durch monopolisiert übergeordnete Staatsgewalt.
Der historisch immer weiter gesponnene Faden dieses „Über-Unter-Ordnungsverhältnisses“ hat sich mit beeindruckender Beharrlichkeit von den mittelalterlichen Gutherren über die absolutistischen Herrscher bis in die grundgesetzlichen Strukturen unserer Bundesrepublik erhalten. Ministerpräsidenten sprechen bis heute von sich selbst als von „Landesvätern“ und Behörden haben die sogenannte „VA-Befugnis“: das amtliche Privileg, den Willen eines Bürgers durch Erlass eines Verwaltungsaktes exekutiv zu brechen.
Die heute populäre Vorstellung, es gäbe einen Unterschied zwischen „linker“ (progressiver) und „rechter“ (konservativer) Politik, der dadurch geprägt sei, dass linke Positionen zu einer weiteren Befreiung des Menschen beitrügen, rechte hingegen zu Repressionen, kann daher in historischer Perspektive nicht als zutreffend erachtet werden. Nicht „links oder rechts“ ist das maßgebende Differenzierungskriterium für oder gegen freiheitliche Gesellschaften. Entscheidend ist, in welchem Umfang organisatorische Herrschaftsgewalt über Menschen ausgeübt wird. Zu fragen ist, welche Art von Politik den Bürgern die bestmögliche Gelegenheit gibt, sich entsprechend den natürlich gegebenen Umständen selbstbeherrscht zu organisieren.
Betrachtet man das 19. Jahrhundert in Deutschland unter diesem Blickwinkel, dann wird klar: Die Zeitgenossen Marx (1818–1883) und Bismarck (1815–1898) wurden beide von Menschen erzogen und ausgebildet, die den Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reiches (1806) inmitten der chaosstiftenden Napoleonischen Kriege (1800–1815) persönlich erlebt hatten. Kann es wundern, dass aus diesem geschichtlichen Setting Wünsche wie kommunistische Machteroberung, monopolisiertes Zentralbankwesen (1848) oder gar neues Kaisertum (1871) erwuchsen? Marx und Bismarck waren keine echten Antipoden, sondern machtpolitisch erstaunlich ähnliche Kinder ihrer gemeinsamen Zeit, die beide glaubten, ihre Welt durch Strukturen der Fremdbestimmung organisieren zu müssen. Aus dem noch viel größeren Chaos, das sie dabei anrichteten, erhob sich mit zeitlichem Verzug ein noch rücksichtsloserer Geist, der den Willen zur kollektiven Vermassung auf die mörderische Spitze trieb. Den von ihm definierten öffentlichen Belangen von überragender Bedeutung und den von seiner Organisation bestimmten Allgemeininteressen zum gemeinen Wohl durfte niemand mehr entgegentreten, ohne sich dadurch sofort in akute Lebensgefahr zu begeben.
Fatal ist an den durch diese geschichtliche Herkunft gewachsenen Strukturen, dass sie das Leben Nachgeborener ohne deren Zutun beeinflussen und vorprägen. Erst wenn man sich der Anstrengung unterzieht, die geschichtlichen Herleitungen zu erkennen, kann man wissen, warum die Bundesrepublik Deutschland den Namensbestandteil „Bund“ trägt: Nur weil dieser „Bund“ durch nackte Gewalt – die sogenannten „Einigungskriege“ (1864–1871) – entstanden war, hat die vergleichsweise relaxierende Idee einer Föderation von 1949 staatsorganisatorisch wiederbelebt werden können. Und nur weil die vormals faschistische Harmonisierung aller Regeln in diesem Deutschland in ihrem Gleichschaltungswahn Opposition verunmöglichte, wurde die Aufteilung der Bundesländer gezielt als Bollwerk gegen neue Vereinheitlichungen implementiert.
Wer sich die Irrtümer und die Verbrechen der Geschichte nicht vergegenwärtigt und sie auf diese Weise als Empirie zum eigenen Weltverständnis nutzt, der verurteilt sich selbst, diese Fehler wegen eigener Ignoranz zu wiederholen oder sich mindestens in die akute Gefahr zu begeben, bei Wiederholung ihr nächstes Opfer zu werden. Man muss aufmerksam in die Vergangenheit hineinhorchen, um ihre Disharmonien hören zu können. Wer nie zugehört hat, der hat auch nichts zu sagen.
Information
Diesen Artikel finden Sie gedruckt zusammen mit vielen exklusiv nur dort publizierten Beiträgen in der am 21. August erscheinenden Sep./Okt.-Ausgabe eigentümlich frei Nr. 263.
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