26. Juni 2026
Justiz: Die Stabilisierung des Kafkaesken am Beispiel des Block-Kindesentführungsprozesses
Über die Unverhältnismäßigkeit staatlich inszenierter Strafverfolgung
von Kurt Kowalsky
Es war zu einer Zeit, als Frauen und andere Minderheiten noch richtig benachteiligt waren und Ausländer Gastarbeiter waren. Natürlich gab es schon damals politisch Verfolgte, denn alle Macht geht ja bekanntlich von der Staatsgewalt aus (oder so ähnlich). Nur mischte sich die Polizei in der Regel nicht in das mehr oder weniger „zivilisierte“ Zusammenleben der Bürger ein. Gab es abends in der Kneipe eine Schlägerei – und das war nicht selten – rief erst gar niemand die Polizei. Und zerdepperte der besoffene Gatte zu Hause das Geschirr, flüchtete die Ehefrau zu den Nachbarn, denn das letzte blaue Auge war eben verheilt.
Die verheiratete Frau stand juristisch irgendwo zwischen Familienmitglied und Inventar, hatte man keinen Hund. Bis weit in die siebziger Jahre hinein durfte der Ehemann faktisch darüber bestimmen, ob seine Frau arbeiten ging, und was heute häusliche Gewalt heißt, galt damals oft bloß als bedauerliche Eheangelegenheit. Auch waren uneheliche Kinder bis 1998 nicht erbberechtigt.
Bei alldem wütete selbstverständlich der männliche Besitzerinstinkt. Ich erinnere mich noch an wochenlange erregte Diskussionen, da die völlig übergeschnappte Tochter eines mit meinen Eltern befreundeten Unternehmers einen Ausländer heiraten wollte. Womöglich hatten es die beiden auch schon miteinander getrieben. Dieser Kerl galt als personifizierter Abgrund jedes deutschen Familienlebens. Tatsächlich war er Diplom-Ingenieur und arbeitete als Abteilungsleiter bei Bosch. Doch der Italiener überwog alles.
In diesem Falle siegte die Tochter, ohne enterbt zu werden, vermehrte sich und die ganzen prophezeiten Katastrophen blieben aus. Doch es hätte auch anders kommen können. Ein guter Bekannter von mir lebte davon.
Da wir beide Vegetarier waren, trafen wir uns öfters im Steakhouse, aßen den gesunden Gemüseteller mit einem 500 Gramm T-Bone Steak als Beilage, und er erzählte mir seine Abenteuer. Italienisch konnte er nicht, aber recht gut Englisch und fast perfekt Türkisch. Hatte nun gegen den Rat der Eltern, Freunde und Verwandten so ein unschuldiges Mädchen einen Ausländer geheiratet und mit diesem ein Kind bekommen, so ergab es sich nämlich nicht selten, dass die Ehe brach und der stolze Vater seinen Sohn schnappte und mit allerlei Verwünschungen in seine Heimat zurückkehrte. Dass Töchter mitgenommen wurden, wurde mir nie berichtet.
Gegen ein paar Tausender Anzahlung versprach mein Bekannter diesen verzweifelten Frauen, ihr Kind zurückzuholen. Rückführungen aus der Türkei wurden dabei sein Spezialgebiet. Das Kind, das der Vater in der Regel bei der Oma untergebracht hatte, wurde dieser Frau weggenommen und noch bevor ein großes Palaver einsetzte auf den Rücksitz der überdimensionierten Mercedes-Limousine gesetzt und abgefahren.
Nein, liebe Leserinnen und Frauen beiderlei Geschlechts: Kindersitze hatte man nicht, und das Wort „Kindeswohl“ kannte damals vermutlich ebenfalls niemand. Kinder hatten zu folgen.
Ochse auf der Autobahn …
Einmal gab es auch etwas Ärger von Seiten der Behörden. Der das Kind verschleppende Vater war in diesem Fall nicht Türke, sondern Pakistani. Das Kind war also nach Pakistan verschleppt, und weil dort, wo wir unser Steak aßen und die überdimensionierten Karren im Haltverbot parkten, immer vorne war, nahm mein Bekannter kurzerhand an, das müsse in Pakistan genauso funktionieren. Die Gebühr für die kinderlose Mutter verdoppelte sich jedoch vorsichtshalber, und die „harte“ DM wurde in Dollar gewechselt.
Ich sagte noch mit vollem Mund, man solle sich vielleicht in der Bibliothek einmal informieren, wie das denn in Pakistan im Allgemeinen wäre und im Besonderen dort, wohin das Kind gebracht worden war. Mein Bekannter wedelte nur mit den Dollarnoten, meinte, dass diese Sprachbarrieren überwänden, und der Flug war ohnehin schon gebucht.
Aber in dem Wohnvierteil, wo das Kind sein sollte, saßen in den Toreingängen zu den meterhoch umfriedeten Villen irgendwelche Männer in Shalwar Kameez mit einem Gewehr auf den Knien. Mein Bekannter fiel auf wie ein Ochse auf der Autobahn und wurde alsbald von der Polizei verhaftet. Irgendwie, irgendwann war es ihm in Flughafennähe gelungen, sich loszureißen, über den Zaun des Airports zu klettern und quer über das Vorfeld in eine Lufthansamaschine zu flüchten. „Ich bitte um politisches Asyl“, überfiel er die vergatterte Stewardess oben auf der Fluggasttreppe. Dollars, Pass und Zeugs hatte die Polizei. Der Ärger ging über die deutsche Botschaft bis zum Auswärtigen Amt in Bonn.
Über das freie Entfalten
1989 kapitulierte die DDR-Führung vor der grassierenden Unzufriedenheit großer Teile der Bevölkerung. Es begann ein Vereinigungsprozess. Und während die Überwachungskameras im sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat noch so groß wie Schuhkartons gewesen waren, wurde die Überwachung jetzt diffiziler.
Während der im Gulag gefangene Mensch noch zur Arbeit getrieben werden musste, ist die Freiheit im Demokratismus grenzenlos. Nur gesäumt von tausenden Gesetzen, Verordnungen und einem europäischen Normendschungel von inzwischen kaum noch überschaubarer Größe.
Dass inzwischen selbst die freie Rückführung verschleppter Kinder bis ins Kleinste reguliert ist, wurde mir erst bewusst, als die Presse darüber berichtete, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen die Steak-House-Erbin Christine Block ermittelte. Im Sommer 2025 wurde die Hauptverhandlung vor dem zuständigen Landgericht eröffnet. Der Vorwurf: Schwere Entziehung von Minderjährigen (§ 235 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 StGB) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Frau Block hatte angeblich irgendwelche Personen beauftragt, ihre beiden Kinder, welche der in Dänemark wohnende geschiedene Vater nicht mehr zurückbrachte, zurückzubringen. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht war der Mutter 2021 vom Hanseatischen Oberlandesgericht vorläufig zugesprochen worden.
Obwohl ich durch die Steaks mit dem Unternehmen wie Obelix mit den Wildschweinen herzlich verbunden bin, würde mich der Fall nicht interessieren. Auch bin ich nicht der Ansicht, dass es irgendwelches „öffentliches Interesse“ gibt, die Familienangelegenheiten von Personen journalistisch „aufzuarbeiten“, nur weil diese wohlhabend sind.
Und ich habe nicht viel dagegen einzuwenden, wenn die modernen westlichen Gesellschaften die seinerzeit grassierende Brutalität durch zivilisierte Verfahren ersetzt haben. Das Substitut muss dann aber auch den alten Zweck erfüllen und darf ihn nicht verunmöglichen.
Die Stabilisierung des Kafkaesken
Nebenbei bemerkt: Kinder sind maximal abhängig. Auch wenn das Kind nicht verprügelt wird, so wird es zwangsläufig bevormundet, unterdrückt und genötigt.
Und da auch ein Hund seine Zeit braucht, bis er lernt, mit den Wölfen zu heulen, wird jede unverständliche, gegen das natürliche Empfinden gerichtete Bevormundung irgendwann als rechtens empfunden, da sie als Schutz verbrämt ist. Die gleisende Mittagssonne Pakistans, um diese Analogie zu bemühen, wird rückblickend für Betroffene wie eine milde Winternacht erscheinen, macht einem der Staat die Hölle heiß.
Und man sollte sich während eines Strafprozesses nicht täuschen. Der eigene Rechtsanwalt, der mit den glühenden Kohlen des Staatsanwaltes jongliert, ist ein Artistenkollege.
Meine Vermutung, dass im konkreten Fall mit unverhältnismäßigem Aufwand gegen eine Mutter ermittelt wurde, weil sie oder deren Familie politisch unliebsam ist, werde ich nie beweisen können und möchte es auch nicht behaupten. Doch während in den 70er Jahren des vorherigen Jahrhunderts wirtschaftlicher Erfolg als Zeichen von Tüchtigkeit großes Ansehen genoss, gilt er heute als verdächtig. Und da ist es doch naheliegend, mal an der Erbin dieser „Rindviehschlächter“ ein Exempel zu statuieren, kann man das Vermögen schon nicht durch Besteuerung dezimieren.
Ausgangspunkt des ganzen Verfahrens war nämlich nicht die Rückholung der Kinder, sondern deren vorherige Entziehung durch den Vater.
Und so ist es auch gegen jedes Rechtsempfinden des juristischen Laien, dass die Staatsanwaltschaft den Strafantrag gegen den ursprünglichen Kindesentzieher im Ausland (also den Vater) ignoriert oder verschleppt, aber dafür gegen die Mutter vorgeht. Der Staat als Raubtier und nicht als Beschützer von Recht und Ordnung, wie man stets gewillt ist zu glauben, solange man nicht in seine Fänge gerät.
Wie dem auch sei. Wer sich mit dem juristischen Background, vor dem sich das Theater abspielt, etwas intensiver beschäftigt, kommt unweigerlich zu dem berühmten Paradoxon des Zenon von Elea. Sie erinnern sich? Der antike Held Achilles kann eine Schildkröte niemals einholen, wenn diese einen Vorsprung hat. Der Grund: Der Läufer muss zuerst den Punkt erreichen, an dem die Schildkröte startete. In dieser Zeit geht das Tier jedoch ein Stück weiter, wodurch ein neuer Vorsprung entsteht. Dieser Vorgang wiederholt sich unendlich oft. Kann man aber eine endliche Strecke überwinden, wenn unendlich viele Teilstrecken zu überwinden sind?
Bei der geltenden völker- und europarechtlichen Lage sind die das Kind entziehenden Väter die Schildkröten mit dem Vorsprung. Denn zuerst muss ja der Vater entziehen, bevor man diese Handlung beklagen könnte. Mein Bekannter und Kollegen haben mit Sicherheit nicht im Namen der Barmherzigkeit und des guten Willens die schwachen Mütter aus dem Tal der Dunkelheit geführt, sondern aus Profiterzielungsabsicht. Doch lagen zwischen Auftrag und Rückführung gewöhnlich nur wenige Wochen.
Das „Haager Kindesentführungsübereinkommen“, welches nun seit 1983 international in Kraft ist, bestimmt, dass ein widerrechtlich verbrachtes oder zurückgehaltenes Kind möglichst rasch in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts zurückkehren soll und sieht grundsätzlich eine sofortige Rückgabe vor. Die Vertragsstaaten haben sich dazu verpflichtet, entsprechende zentrale Behörden zu benennen, welche die Anträge koordinieren.
Nur wird die schematische Rückführung nur selten vollzogen, und Art. 13 des Abkommens stellt quasi die in Deutschland bereits rechtskräftig entschiedenen Sorgerechtsangelegenheiten wieder in Frage. Mit dem Unterschied, dass jetzt die deutsche Mutter (also das Opfer) vor einem ausländischen Gericht gegen die Einwände des das Kind entziehenden Vaters (für ihn ist das ein Heimspiel) argumentieren muss. Die Kosten für Dolmetscher, Anwälte und Korrespondenzanwälte übersteigen die damalige Gebühr meines Bekannten um ein Vielfaches.
Und so läuft und läuft die „Schildkröte“ stoisch ihrem Ziel entgegen, während „Achilles“ sich im juristischen Gestrüpp, der fremden Sprache und der Sorge um das Wohl des Kindes verfangen hat.
Sollten Sie, liebe Leserinnen und Frauen beiderlei Geschlechts, nun hoffen, dass die Formel Jürgen Habermas vom „eigentümlich zwanglosen Zwang des besseren Arguments“ irgendwann dann doch greifen wird, haben Sie die Rechnung ohne die Justiz gemacht. Denn ist es dem entziehenden Vater gelungen, den Prozess über Monate hinweg zu verzögern, was nicht schwer ist, sagen die Gerichte, dass jetzt dem Kind schwerer seelischer Schaden drohe, würde es aus seiner gewohnten Umgebung wieder entfernt werden. Kafkaesk!
Wie schnell breitet sich eigentlich Dunkelheit aus, wird sich vermutlich auch Frau Block gefragt haben. Und so verwunderte es mich nicht, wenn sie in Unkenntnis der juristischen Fallstricke eine Option gewählt hätte, welche zum Scheitern verurteilt war.
Nehmen wir aber mal an, dass hier eine reiche Frau Kidnapping organisiert hat. Die Annahme fällt leichter, wenn wir voraussetzen, dass die Kidnapperin seit 1983 (da war sie 10 Jahre alt) im Keller lebte und später kein Grand Hotel leitete. Ferner sollten wir voraussetzen, dass der Frau etwas Kleingeld fehlte, um sich eine qualifizierte Rechtsberatung einzuholen. Also Bullshit.
Dass sich jemand juristisch in dieser komplexen Materie nicht auskennt, wird jedoch die Regel sein. Und er wird es als Laie auch nach entsprechender Beratung nicht vollständig durchdrungen haben. Nimmt man jetzt aber an, dass Frau Block qualifiziert von einem, besser von zwei Rechtsanwälten beraten wurde, so spricht einiges dafür, dass sie sich in einem Verbotsirrtum befand und nicht bestraft werden dürfte.
Nächste Annäherung: Hat einer Mutter das Aufenthalts- und Bestimmungsrecht für ihre Kinder, kann sie ihre eigenen Kinder nicht gem. § 235 StGB jemandem entziehen. Das Prinzip „zuletzt berührt“ gilt nur im Kindergarten. Hätte diese Opfer-Täter-Umkehr Bestand, würde sich die Polizei strafbar machen, befreite sie ein entführtes Kind aus den Fängen der Erpresser. Sieht man also von der „Ohrfeige“, die ein Täter dem ursprünglichen Kindesentzieher wohl gegeben hat, einmal ab, wäre die Haupttat straffrei. Sollte man meinen.
Aber das Rechtssystem produziert durch Zeitablauf und Verfahrenslogik eine asymmetrische Realität, in der der erste Rechtsbruch stabilisiert und die spätere Reaktion maximal kriminalisiert wird.
Nun war mit Sicherheit Frau Block keine Täterin. Zur Tatzeit war sie in Hamburg. Unterstellte man ihr, dass sie in mittelbarer Täterschaft gehandelt hat, wäre sie für die Exzesse Fremder nicht verantwortlich. Das gilt auch für eine Anstiftung. Es ist ja wohl nicht vorstellbar, dass eine Mutter die Ausführenden anweist, die Schutzbefohlenen „schwer zu misshandeln“. Und eine Rückholung der eigenen verschleppten Kinder erfüllt nicht den Straftatbestand der „Freiheitsberaubung“. Kinder sind generell aufgrund ihrer Abhängigkeit ihrer „Freiheit beraubt“. Wäre das nicht so, bräuchte es ja keiner sorgerechtlichen Entscheidung irgendwelcher Besserwisser.
Mossad-Kitsch
Die angeblich ausführenden israelischen Personen sollen zumindest teilweise einen Geheimdiensthintergrund gehabt haben.
Je professioneller, eigenständiger und erfahrener die angeblichen Ausführenden gewesen sein sollen, desto schwieriger erscheint ohnehin die Vorstellung, irgendeine Unternehmerin habe diese Leute wie Schachfiguren über ein Spielbrett geschoben. Wer sein Leben mit diskreten Grenzübertritten, Observationen und zweifelhaften Aufträgen verbringt, wird kaum zum willenlosen Werkzeug einer Mutter, nur weil man hofft, diese bezahle eine Belohnung.
Natürlich kann Ihnen, liebe Lottospielerinnen und Angehörigen sonstiger Zufallsgemeinschaften, das alles nicht passieren. Sollten Sie sich jemals eine Pauschalreise nach Israel gegönnt haben, sind Ihnen dort vermutlich keine Mossad-Agenten begegnet. Und der freundliche Kellner an der Strandbar war mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Palästinenser.
Doch der durch Filme, Serien und Medienberichte verbreitete Mossad-Kitsch ist übermächtig. Derart übermächtig, dass es sich für irgendwelche privaten Akteure geradezu aufdrängt, bei passender Gelegenheit den israelischen Geheimdienst als Referenz zu behaupten. Und selbstverständlich lässt sich das alles dann niemals belegen, weil die Angelegenheit angeblich so unheimlich geheim sei.
Was ich hingegen den bisherigen Sensationen der Presse entnehmen konnte, klingt weniger nach internationalem Geheimdienstapparat als nach dem üblichen Versagen von Figuren, die noch nie wirklich professionell gearbeitet haben. Professionelle Leute bleiben gewöhnlich unerkannt, reden nicht mit Dritten und tauchen vor allem nicht wenige Wochen später geschlossen in Ermittlungsakten auf.
Lotto spielen ist bekanntlich nur deshalb nicht irrational, weil der Tagtraum des Spielers bis zur Ziehung der Zahlen die Irrationalitätsdifferenz ausgleicht. Muss man wissen. Und so ist das Schwätzen, Ausschmücken und Dramatisieren eigener Heldentaten für semiprofessionelle Figuren regelmäßig Teil der Entlohnung. Die Polizei macht sich dies zunutze.
Denn dass die Hamburger Staatsanwaltschaft schließlich in Israel Namen, Kontakte und Beteiligte zusammentrug, spricht vermutlich weniger für irgendeinen geheimnisvollen Mossad-Komplex als für die alte kriminalistische Erfahrung, dass irgendwann irgendwer anfängt, sich um Kopf und Kragen zu schwätzen. Professionelle Geheimdienstarbeit erkennt man gewöhnlich daran, dass auch Jahre später noch niemand genau weiß, wer überhaupt beteiligt war.
Das schlechte Theater geht inzwischen in den 59. Verhandlungstag. Den mutmaßlichen Tätern wurde von der Staatsanwaltschaft freies Geleit zugesichert, die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt. Maskierte Beamte des Landeskriminalamtes begleiten die Männer vom Flughafen zum Gerichtsgebäude und wieder zurück. Nun sind sie Zeugen der Staatsanwaltschaft. Und dies alles, um eine Mutter, deren Kinder zuvor vom geschiedenen Ehemann dem deutschen Rechtsraum entzogen worden waren, eines „schweren Verbrechens“ zu überführen. Absurd. Zumal der eigentliche Taterfolg bereits drei Tage nach der Rückholung durch deutsche Behörden faktisch wieder rückgängig gemacht wurde. Die Kinder leben inzwischen erneut beim Vater, dem ursprünglichen Kindesentzieher.
Epilog
Mein damaliger Bekannter ist heute wie ich selbst ein alter Mann. Ich hatte damals den Staat als eine Selbstverständlichkeit empfunden. Es gab eben irgendwo schlechte und gute Politik. Dass der Staat nicht die Lösung, sondern das Problem sein könnte, war mir als 24-Jähriger nicht bewusst. Es galt, so unsere damalige Devise, mit den Haien zu schwimmen, ohne gefressen zu werden.
Der Fall Block ist vielleicht nicht exemplarisch für die zunehmende Entartung des Demokratismus. Gefühlt mehren sich jedoch Anklagen und Urteile obsessiven Charakters. Auch wenn die Obergerichte diese Urteile in vielen Fällen revidieren, ist der durchschnittliche Bürger der Verlierer, obwohl er letztendlich gegen den Herrschaftsapparat obsiegte. Denn der Staat erstattet lediglich die „notwendigen Auslagen“. Doch ein guter Rechtsanwalt wird zu den amtlichen Gebührensätzen nicht arbeiten. Man zahlt also in jedem Falle drauf.
Solange sich nicht, frei nach Max Stirner, eine kritische Masse der Bevölkerung über die ständigen Eingriffe in ihre persönliche Integrität empört, wird es Institutionen geben, aus denen die Person nicht austreten kann. Die Revolution zielte auf neue Einrichtungen, die Empörung führt dahin, uns nicht mehr einrichten zu lassen, sondern uns selbst einzurichten.
Seien Sie unregierbar!
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Kommentare
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