05. September 2026
Aus der Welt von Werbung und Medien: Aufgeschnappt
Die monatliche Aufschau
Da braut sich was zusammen
Immer wieder ging es in den letzten Jahren an dieser Stelle um die Landesmedienanstalten (LMA), die in den bundesrepublikanischen Dekaden zuvor eher ein medienbürokratisches Schattendasein gefristet hatten. Sieht man davon ab, dass sie schon immer jene staatsaffinen („Anstalten des öffentlichen Rechts“) Institutionen waren, die mittels Lizenzvergaben entscheiden, welches private Rundfunkangebot senden darf – eigentlich ein Unding unter der Flagge der Meinungs- und Pressefreiheit, spätestens seit dem Ende der Frequenzknappheit dank Internet. Doch seit längerem, seit dem Bedeutungszuwachs echter Alternativmedien (siehe ef 262), schustert die Politik den LMAs neue Aufgaben zu, gefühlt als Bodenbereitung in Richtung Zensur. Da ist zum Beispiel aktuell die Bestrebung, via LMA „Regeln für die Auffindbarkeit“ digitaler Inhalte zu schaffen, um „Vielfalt zu sichern“. Doch ehrlicherweise müsste es heißen: um die Verbreitung unliebsamer Inhalte zu dimmen.
Das darf doch wohl nicht wahr sein
Und schon seit 2020, seit einer entsprechenden Ergänzung im Medienstaatsvertrag, geschieht da etwas, das es bisher nie groß in die Schlagzeilen der Mainstreammedien geschafft hatte. Dazu muss man wissen: Für Medienbetreiber gibt es den Presserat als Selbstkontrollorgan der Branche, das Verstöße gegen journalistische Grundsätze öffentlich rügt. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, sonstige – gar staatliche – Sanktionen gibt es nicht (abgesehen vom Strafrecht). Für manche Websites aber hat sich das nun geändert: Sie werden von den LMAs kontrolliert, die früher nur für Privatfunk zuständig waren. Jetzt durchkämmen die LMAs auch journalistisch-redaktionell erscheinende Internetmedien nach Verstößen gegen etablierte Recherche- und Sorgfaltspflichten, etwa nach fehlenden Zitatkennzeichnungen und Quellenangaben. Handwerksregeln, die man jedem Medium um seiner eigenen Glaubwürdigkeit willen nur empfehlen kann. Aber: Ob sie befolgt werden, das hat den Staat und seine Institutionen nichts anzugehen. Artikel 5 Grundgesetz gilt auch für Schludriges und auch für Falsches, solange die betreffenden Aussagen nicht strafbar sind. Trotzdem ermahnen die LMAs seit längerem scheinbar ausgewählte „rechte“ regierungskritische Portale in offiziellen „Hinweisschreiben“, bestimmte Passagen ihrer Inhalte nachzubessern; „Nius“ wehrt sich aktuell juristisch dagegen. Und wenn sie nicht parieren? Dann kann das eine saftige „Verwaltungsgebühr“ kosten; der Ausdruck „Bußgeld“ wird tunlichst vermieden. Außerdem könnten die Kontrolleure – anders als der Presserat – anordnen, die monierten Inhalte, und im Extremfall sogar die gesamte Website, vom Netz zu nehmen. Nun, was wäre das anderes als Zensur?
Da haben sie sich den Falschen ausgesucht
Genau das ist nun auch der mittlerweile – nach dem Talk mit dem AfD-Politiker Björn Höcke – breit bekannten Podcast-Reihe „Ungeskriptet“ und ihrem Betreiber Benjamin Berndt widerfahren: Die LMA Nordrhein-Westfalen fordert ihn auf, die Aufzeichnung der Höcke-Folge zu überarbeiten. Laut LMA habe Berndt dort „journalistische Grundsätze verletzt“, weil er einer falschen Tatsachenbehauptung Höckes nicht widersprochen habe. Der Podcaster, längst selbst ein Medienstar, wehrt sich zunächst etwas kleinkariert: Er wolle ja gar nicht journalistisch arbeiten, sondern führe bloß Gespräche. Dabei ist das doch ziemlich egal – die Freiheit, seine Meinung, und auch Faktenbehauptungen inklusive Unsinn, zu artikulieren und zu verbreiten, gilt für alle Menschen. Viel wichtiger ist die grundsätzliche Bedeutung, die Berndt mit seinem Sinn für Marketing dann auch klar benennt: Darf eine quasi-staatliche Stelle sanktionsbewehrt als Juror für journalistische Qualität und „Wahrheit“ auftreten? Nein, natürlich nicht, niemals! Berndt spricht von Zensur und von einem LMA-„Brief, der zur Zäsur für freie deutsche Medien werden könnte“. Er will am Höcke-Beitrag nichts ändern, es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und zur Not bis zum Bundesgerichtshof gehen. Und nun, bei diesem prominenten Fall, sind auch etliche Mainstreammedien aufgewacht. „T-Online“ etwa sieht, auch mit Blick auf das von „Nius“ angestrengte Verfahren, eine „neue Debatte über Meinungsfreiheit und den Umgang der Behörden mit Desinformation“ – und „tatsächlich juristische Fragezeichen“ beim Vorgehen der LMAs. Da kann man nur hoffen, dass die letztinstanzliche Justiz noch versteht, was Meinungsfreiheit bedeutet.
Information
Diesen Artikel finden Sie gedruckt zusammen mit vielen exklusiv nur dort publizierten Beiträgen in der am 21. August erscheinenden Sep./Okt.-Ausgabe eigentümlich frei Nr. 263.
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