22. August 2026

DeutschlandBrief Der unglaubliche Fall des Jacques Baud

Wie die EU ohne Gerichtsbeschluss die Meinungsfreiheit aushebelt

von Bruno Bandulet

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Bildquelle: Redaktion Sanktionen: Gesperrte Konten und politische Isolation in Brüssel (KI-generiert)

Am Freitag, dem 12. Dezember 2025, erhielt Jacques Baud, pensionierter Oberst im Generalstab der Schweizer Armee und wohnhaft in Brüssel, einen mysteriösen Anruf. Ob er wisse, fragte ihn jemand mit Hinweis auf eine Meldung von „Radio Free Europe“, dass ihn die EU auf ihre Sanktionsliste setzen wolle. Er wusste davon nichts, rief die EU-Botschaft der Schweiz in Brüssel an und wurde mit dem Versprechen eines Rückrufs vertröstet. Der Rückruf blieb aus. Am 15. Dezember 2025 veröffentlichte die EU in ihrem Amtsblatt eine Durchführungsverordnung (2025/2568) zur Durchführung der Verordnung vom 8. Oktober 2024 (2024/2642) über „restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands“ – so umständlich drückt sich die EU eben aus. Unterschrieben war der Ukas von der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas. Auf der beigefügten Liste standen zwölf natürliche Personen und zwei Organisationen, darunter der Name von Jacques Baud.

Von diesem Tag an durfte der Genfer Bürger Jacques Baud, geboren am 1. April 1955, weder in die EU einreisen (unerheblich, weil er seit vielen Jahren in Brüssel lebt) noch aus Belgien ausreisen, auch nicht in die Schweiz. Seine Konten im In- und Ausland einschließlich der Kreditkarten wurden gesperrt. Auch auf andere Vermögenswerte wie Immobilien oder Kunstgegenstände zuzugreifen wurde ihm untersagt. Dazu wurde es Dritten unter Strafandrohung verboten, ihn finanziell zu unterstützen oder das zur Verfügung zu stellen, was er zum Leben braucht. Wer das tut, macht sich auch in Deutschland strafbar. Die Schweiz allerdings hat das spezielle Sanktionsregime von 2024 bisher nicht übernommen.

Jacques Baud war von einem Tag auf den anderen praktisch mittellos. In mancher Hinsicht blieben ihm weniger Rechte als einem Untersuchungshäftling oder einem Strafgefangenen. Erst Wochen später erteilte ihm die dafür zuständige belgische Regierung eine „humanitäre Ausnahmeregelung“, nachdem seine Anwälte interveniert hatten. Seitdem darf er wieder Geld abheben, aber nur für „lebensnotwendige Ausgaben“. Die EU lässt ihn nicht verhungern.

Dabei hatte sich Jacques Baud, auch nach Auffassung der EU, keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht. In der Verordnung vom 15. Dezember heißt es lediglich, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“. Und: „Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der Nato beizutreten.“ Daher sei Baud für Handlungen der Russischen Föderation „verantwortlich, setzt diese um oder unterstützt sie“.

Die Anschuldigungen sind frei erfunden. Seine Bücher, Artikel und Interviews sind für jeden zugänglich und überprüfbar. In den sozialen Medien äußert er sich grundsätzlich nicht, weil er das für Zeitverschwendung hält. Erstens ist er seit Beginn des Ukrainekrieges vor vier Jahren nie in russischen oder prorussischen Medien aufgetreten. Allenfalls wurde er von ihnen zitiert, wovon er nach eigenen Angaben nichts weiß, weil er sie nicht anschaut. Außerdem stützte er sich in seinen Publikationen nicht auf russische, sondern auf westliche und ukrainische Quellen. Zweitens hat er die Ukraine nicht bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, sondern einen der damals engsten Berater von Präsident Selenskyj zitiert. Der hatte in einem Interview vom 18. Mai 2019 gesagt: „Der Preis für den Nato-Beitritt dürfte ein großer Konflikt mit Russland sein.“ Aber dann werde die Ukraine vom Westen unterstützt. Als er gefragt wurde, wann es zum Krieg kommen werde, antwortete er: „2021/2022“. Und drittens ist schleierhaft, wie Baud die „Sicherheit“ der Ukraine bedroht haben soll, was ihm ebenfalls vorgeworfen wird.

Nun findet sich der Schweizer auf einer Liste mit Leuten und Organisationen, die tatsächlich für den Kreml arbeiten. Sie sitzen in Russland, werden wohl kaum Konten in der EU unterhalten, die gesperrt werden können, und dürften kein besonderes Interesse daran haben, in die EU einzureisen. Solche Sanktionen sind nur Show. Wobei einer der ebenfalls im Dezember Sanktionierten, der Politikwissenschaftler und Journalist Fyodor Alexsandrovich Lukyanov, immerhin den Angriff auf die Ukraine als Fehler bezeichnet hat. Die EU nimmt es Baud offenbar übel, dass er ihr Russland- und Ukrainenarrativ nicht unterstützt. Auf der Plattform „Weltwoche daily“ erklärte er: „Ich bin nicht für die Ukraine, aber auch nicht für Russland.“ Ein Nachrichtendienstler könne es sich nicht leisten, Emotionen zu haben. Und: „Man muss sich lösen von einer parteiischen Sicht.“ Als Bürger eines neutralen Landes leistet er sich den Luxus, neutral zu bleiben.

Anders wäre seine Karriere auch nicht verständlich. Allein sie widerlegt die Unterstellung, er fungiere als Sprachrohr für eine fremde Macht. Jacques Baud sei noch vor kurzem ein gefragter Experte für Geheimdienste und Terrorismus gewesen, schrieb die „Neue Zürcher Zeitung“ am 23. Dezember 2025: „Dies wegen seiner langjährigen Erfahrung auf nationalem und internationalem Parkett.“

1983 wurde er vom strategischen Nachrichtendienst der Schweiz angeworben, lernte Russisch und analysierte den Warschauer Pakt. In den 90er Jahren arbeitete er für das Außenministerium der Schweiz und kümmerte sich im Auftrag der Uno um die Sicherheit der Flüchtlingslager in Ostkongo. Ebenfalls für die Uno befasste er sich mit der Minenräumung in Afghanistan („humanitäre Entminung“) und führte im Sudan Verhandlungen mit den Rebellen über die Befreiung von Geiseln. Von 2012 bis 2017 leitete er als Nato-Angestellter eine Einheit, die gegen die Proliferation von Kleinwaffen kämpfte – in dieser Zeit arbeitete er mit der Regierung in Kiew zusammen und lernte den Donbas kennen, wo seit 2014 gekämpft wurde. Baud schrieb mehr als ein Dutzend Bücher, darunter ein von den europäischen Nachrichtendiensten genutztes, 700 Seiten dickes Geheimdienst-Handbuch. Jetzt sitzt er als EU-Geisel in Brüssel fest und kann allenfalls auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hoffen. Nach bisheriger Rechtsprechung zu urteilen, müsste der EuGH zugunsten der Meinungsfreiheit entscheiden. Aber ein solches Verfahren würde dauern.

Warum die EU ausgerechnet diesen Mann ins Visier genommen hat und warum sie glaubt, damit durchzukommen, ist ein Rätsel. Bernhard Wegener, Professor für Europarecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, nannte in seinem Verfassungsblog die Sanktionen gegen Baud „rechtswidrig, hysterisch anmutend und dumm“. Sie seien „Ausdruck einer weiter ausgreifenden Krise der Meinungsfreiheit“. Die Bundesregierung, die im EU-Rat für die Sanktionen gestimmt hat, demaskierte sich, als ihr stellvertretender Regierungssprecher Martin Giese auf der Bundespressekonferenz vom 17. Dezember 2025 zum Fall Baud sagte: „Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann.“ Sollte ein Exempel statuiert werden? Ein führender Sanktionsexperte, der Frankfurter Professor Viktor Winkler, meinte, es sei „alles andere als unwahrscheinlich“, dass die EU auch noch den „Weltwoche“-Herausgeber Roger Köppel mit Sanktionen belegen werde. Der hat auch Russen in seinem Magazin zu Wort kommen lassen.

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Diesen Artikel finden Sie gedruckt zusammen mit vielen exklusiv nur dort publizierten Beiträgen in der am 21. August erscheinenden Sep./Okt.-Ausgabe eigentümlich frei Nr. 263.


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