14. Juni 2026
Bürgerlicher Anarchismus: Minimalstaaten und Taschendiebe
Auch Kleinkriminelle sind kriminell
von David Dürr
Sind Sie Minimalstaatler? Sind Sie ein überzeugter Libertärer, der dem Staat kein bisschen mehr zubilligt, als sich um den Schutz der Menschen vor gegenseitigen Übergriffen auf Leben, Körper und Eigentum zu kümmern und sonst um rein gar nichts? Nicht einmal um Verkehrsregeln auf der Straße und schon gar nicht um Sozialprogramme für Arme und Schwache? Dies natürlich nicht, weil Ihnen Chaos auf den Straßen und das Los armer und schwacher Mitmenschen egal wären, sondern weil Sie wissen, dass sich Ordnung und Wohlstand ohne staatliche Intervention viel besser einstellen. Sind Sie also jemand, der genau weiß, dass der Staat nicht die Lösung, sondern das Problem ist und er deshalb auf ein absolutes Minimum reduziert werden muss – ein Minimalstaatler eben?
Möglicherweise spreche ich da gar nicht so wenige Leser und Autoren von eigentümlich frei an; Leute, die ich wirklich gut mag, von denen ich weiß, dass ihnen die Freiheit des Menschen ein aufrichtiges Anliegen ist, und dass sich nicht wenige sogar schwer damit tun, dem Staat überhaupt etwas zuzubilligen. Von einzelnen meiner Freunde weiß ich, dass sie den Staat am liebsten gleich ganz abschaffen würden, doch sei das – sagen sie – leider nicht möglich; für eine allermindeste Grundstabilität der Gesellschaft brauche es halt einfach einen minimalen Staat.
Bei aller Sympathie für diese Freiheitsliebenden: Ist es nicht auch und gerade die allermindeste Grundstabilität einer Gesellschaft, die in den Händen der Menschen besser aufgehoben ist als bei einem zwar kleinen, aber gleichwohl illegitimen Monopolisten?
Der Staat ist ja nicht deshalb ein grundsätzliches Problem, weil er dies oder jenes tut oder weil er derart viel und immer mehr tut, sondern weil er mit seinem Tun in die jeweils eigenen Bereiche der einzelnen Menschen eingreift, und dies einfach so, aus eigener Machtvollkommenheit.
Steuern, um ein prominentes Beispiel zu nennen, nimmt er sich „voraussetzungslos“, das heißt ungeachtet davon, ob sich die Betroffenen freiwillig dazu verpflichtet haben, oder ob sie etwa einen Schaden angerichtet und diesen nun zu ersetzen haben. Es fehlt mithin an innerer Rechtfertigung und damit letztlich an Rechtmäßigkeit, und zwar ungeachtet davon, ob es eine Kopfsteuer von 100 Euro oder eine 60-prozentige Einkommenssteuer ist – so wie der kleine Taschendiebstahl in der Menschenmenge am Marktplatz mit einer Beute von zehn Euro nicht weniger rechtswidrig ist als der professionell und filmreif ausgeführte Banküberfall mit einer Beute von 100 Millionen. Selbstverständlich erwartet den Taschendieb, sollte er erwischt werden, eine mildere Strafe als die Gang der professionellen Bankräuber, doch kriminell sind sie alle beide.
Nun werden sich die Befürworter des kleinen Staates gegen diesen Vergleich mit dem kleinen Taschendieb wehren: Die Legitimation des Minimalstaats liege nicht darin, dass er nur wenig stehle, sondern darin, dass es sich gar nicht um Diebstahl handle. Im Gegensatz zum Taschendieb, der das gestohlene Geld bloß für sich selbst verwendet, setze es der Staat im Interesse aller ein. Und dabei komme dann der Unterschied zwischen dem zurückhaltend agierenden Minimalstaat und dem aufgeblähten Maximalstaat ins Spiel: Während letzterer sich anmaße, über alles und jedes im Leben der Menschen zu bestimmen, beschränke sich ersterer auf das absolute Minimum, das es brauche, um die Menschen vor gegenseitigen Übergriffen zu schützen.
Das ist dann etwa so, wie die Ausrede des ertappten Taschendiebs: Er brauche das Geld nicht für sich, sondern um die Menschen auf dem Marktplatz vor gegenseitigen Übergriffen zu schützen; da wimmle es nämlich nur so von Taschendieben!
Information
Diesen Artikel finden Sie gedruckt zusammen mit vielen exklusiv nur dort publizierten Beiträgen in der am 24. April erscheinenden Mai/Juni-Ausgabe eigentümlich frei Nr. 261.
Anzeigen
Kommentare
Die Kommentarfunktion (lesen und schreiben) steht exklusiv Abonnenten der Zeitschrift „eigentümlich frei“ zur Verfügung.
Wenn Sie Abonnent sind und bereits ein Benutzerkonto haben, melden Sie sich bitte an. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, nutzen Sie bitte das Registrierungsformular für Abonnenten.
Mit einem ef-Abonnement erhalten Sie zehn Mal im Jahr eine Zeitschrift (print und/oder elektronisch), die anders ist als andere. Dazu können Sie dann auch viele andere exklusive Inhalte lesen und kommentieren.


