26. September 2025
Make love not law: Rundfunkfreiheit ist keine Narrenfreiheit
Öffentlich-rechtliche Sender stehen nicht außerhalb des Rechts
Am 1. Oktober 2025 wird der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichtes mündlich über die ihm vorgelegte Frage verhandeln, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich – wie bisher – tatsächlich niemals einer inhaltlichen Qualitätskontrolle in verwaltungsgerichtlichen Prozessen stellen muss, sondern weiterhin das exquisite Privileg genießt, die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Rahmen von Programmbeschwerden …
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