04. Dezember 2021

EinBlick „Et hätt noch immer jot jejange“

Aber: „Wat fott es, es fott“

von Thorsten Polleit

Dossierbild

Artikel aus ef 218, Dezember 2021.

Artikel drei des Kölschen Grundgesetzes, „Et hätt noch immer jot jejange“, heißt vermutlich so viel wie: Eine Vorsehung gibt es nicht, und wenn doch, dann kann man dagegen sowieso nichts machen, daher hoffnungsvoll bleiben, immer mit der Ruhe, nicht panisch werden. 

Für viele Lebensbereiche mag dieses Gesetz durchaus richtig und …

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Dossier: ef 218

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