03. März 2019

Grausame Tötung eines 18-jährigen Mädchens Nur viereinhalb Jahre fürs Abschlachten

Unsere Gesetze sind an manchen Stellen zu lasch

von Joachim Kuhnle

Dossierbild
Bildquelle: shutterstock

Landgericht Lüneburg, am 27. Februar 2019. Richter Thomas Wolter spricht das Urteil. Vier Jahre und sieben Monate Haft für den Angeklagten wegen Betäubungsmitteldelikten. Die Verteidigung hielt maximal drei Jahre für gerechtfertigt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate gefordert. Dass der Richter alle Forderungen beim Strafmaß überbietet, ist ungewöhnlich. …

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