11. Januar 2019
Libertäre Grundlagen, Teil neun: Wie alltagstauglich ist das Naturrecht?
Gesetz ohne Staat
von Stefan Blankertz
Etatisten gehen davon aus, dass erst das staatliche Gesetz zwischen Gut und Böse („Rechtspositivismus“) unterscheide und dass „gerecht“ das sei, was das Gesetz festlege. Hingegen bestehen Naturrechtler darauf, dass ein staatliches Gesetz nur dann gerecht sei, sofern es mit einer vorgängigen Ethik übereinstimme, die zwischen Gut und Böse unterscheiden könne …
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