24. Mai 2021
Eingriffe in die Grundrechte: Der Therapiestaat und seine „Schrankentrias 2.0“
Wenn Angstbewältigung Menschenrechte ersetzen soll
In der aktuellen Judikatur zeichnet sich eine Entwicklung ab, neben der verfassungsrechtlichen Ordnung, den Gesetzen und den Rechten Dritter neuerdings auch die Angst als vierte Grundrechtsschranke anzusehen. Mit dieser „Schrankentrias 2.0“ (um dem Phänomen einmal einen Namen zu geben) wird in der Sache praeter constitutionem eine ebenso allgemeine wie weitreichende …
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