24. Mai 2021

Eingriffe in die Grundrechte Der Therapiestaat und seine „Schrankentrias 2.0“

Wenn Angstbewältigung Menschenrechte ersetzen soll

von Carlos A. Gebauer

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Bildquelle: shutterstock

In der aktuellen Judikatur zeichnet sich eine Entwicklung ab, neben der verfassungsrechtlichen Ordnung, den Gesetzen und den Rechten Dritter neuerdings auch die Angst als vierte Grundrechtsschranke anzusehen. Mit dieser „Schrankentrias 2.0“ (um dem Phänomen einmal einen Namen zu geben) wird in der Sache praeter constitutionem eine ebenso allgemeine wie weitreichende …

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