14. Januar 2022
Juristische Information: Ad-hoc-Stellungnahme zum Versicherungsschutz Geimpfter
Vorsicht bei der Lektüre von Horrormeldungen!
Nach unbestätigten Meldungen aus Frankreich soll der Lebensversicherungsschutz von Personen gefährdet sein, die sich gegen SARS-CoV-2-Risiken haben impfen lassen. Angeblich habe ein Gericht gegen klagende Hinterbliebene entschieden. Die Auszahlung von Versicherungsleistungen komme nicht in Betracht, da der nach einer Impfung verstorbene Versicherungsnehmer nicht zugelassene Impfstoffe akzeptiert habe, was eine unzulässige …
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