14. Januar 2022

Juristische Information Ad-hoc-Stellungnahme zum Versicherungsschutz Geimpfter

Vorsicht bei der Lektüre von Horrormeldungen!

von Carlos A. Gebauer

Dossierbild

freitags um 12 Uhr

Nach unbestätigten Meldungen aus Frankreich soll der Lebensversicherungsschutz von Personen gefährdet sein, die sich gegen SARS-CoV-2-Risiken haben impfen lassen. Angeblich habe ein Gericht gegen klagende Hinterbliebene entschieden. Die Auszahlung von Versicherungsleistungen komme nicht in Betracht, da der nach einer Impfung verstorbene Versicherungsnehmer nicht zugelassene Impfstoffe akzeptiert habe, was eine unzulässige …

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