20. November 2021

Volksbegehren in Bayern Regierung atmet auf: Parlament nicht abberufen

Und die Landes-Bienen bleiben ebenfalls gerettet

von Christian Paulwitz

Dossierbild

Die bayerische Verfassung weist eine direktdemokratische Besonderheit auf, nämlich den Volksentscheid, dem ein Volksbegehren vorausgeht, zu dem sich zehn Prozent der Wahlberechtigten in Listen in ihren Rathäusern eintragen müssen, um den Entscheid herbeizuführen. Gegenstand ist üblicherweise ein Gesetzentwurf. Ein Volksbegehren kann jedoch nicht nur zu einem Gesetzentwurf, sondern auch zu …

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