24. Mai 2017

Straftaten Erleichtern Sie Ihr Gewissen!

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von Kurt Kowalsky

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Bildquelle: shutterstock

„Kowalskys Rechtsberatung“ immer aktuell!

Vielen Mitmenschinnen und Mitmenschen wird nicht bekannt sein, dass man gemäß Paragraph 138 Strafgesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, geplante Straftaten anzuzeigen. Unterlässt man dies, drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Nicht alle Straftaten müssen jedoch angezeigt werden. Die Vorbereitung eines Angriffskrieges, Landesverrat, Verbrechen gegen die …

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