05. April 2016
Loveparade-Unglück: Anklage nicht zugelassen
Strukturelle Verantwortungslosigkeit
Das Landgericht Duisburg hat heute seine Entscheidung verkündet, die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Loveparade-Dramas im Jahre 2010 nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen.
Im September 2010 hatte ich in meiner Kolumne in eigentümlich frei geschrieben: „Im Ergebnis wird wohl dies festgestellt werden: Es war nicht ein isolierbares Versagen; Ursache des Unglücks …
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