30. November 2025
Im Visier, die Waffenkolumne: Privater Waffenbesitz und der „Volkswille“
Über unterschiedliche Traditionen und Entwicklungen in Europa und den USA
von Andreas Tögel
Dass die USA – im Gegensatz zu Deutschland und Österreich, wie sie heute bestehen – nicht aus verheerenden militärischen Niederlagen, sondern aus einer erfolgreichen Revolution hervorgegangen sind, wird besonders an der Einstellung ihrer Gesellschaft zu Individualismus, Eigenverantwortung und Wehrhaftigkeit deutlich.
Der in Deutschland und Österreich allgegenwärtige Untertanengeist, die allen widrigen Erfahrungen zum Trotz ungebrochene Staatsgläubigkeit und ein abstoßender Hang zum Denunziantentum sind in den USA, wenn schon nicht unbekannt, so doch deutlich schwächer ausgebildet als hierzulande. Dieselben Typen, die in der NS-Zeit ihre Mitmenschen wegen des „Hörens von Feindsendern“ bei der Gestapo denunziert haben, zeigen heute die Urheber politisch unkorrekter Postings im Schutz ihrer Anonymität bei vom Staat eingerichteten Meldestellen an.
Wie schon während der „dunklen zwölf Jahre“ müssen kritische Untertanen heute damit rechnen, dass ihnen die Polizei zu nachtschlafender Zeit einen Besuch abstattet und Kommunikationsmittel beschlagnahmt. Immerhin haben „Wortverbrechen“ heute keine so fatalen Folgen wie damals. Bis jetzt jedenfalls.
Entwicklungen beiderseits des Atlantiks
Besonders mit Blick auf den privaten Waffenbesitz werden die beiderseits des Atlantiks unterschiedlichen Mentalitäten deutlich. Die Amerikaner haben bis heute nicht vergessen, dass es nicht warme Worte, sondern ihr Freiheitswille und ihre Waffen waren, denen das Ende der Unterdrückung durch die Briten geschuldet war, das sie im Oktober 1781 erreicht haben.
Diesseits des Atlantiks kam es zu einem bemerkenswerten Geisteswandel: Waren es in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Deutschland und Österreich besonders linke Kräfte, die eine Volksbewaffnung forderten, sind es mittlerweile die progressiv-woken, die als die schärfsten Gegner des Privatwaffenbesitzes hervortreten. Das ist indes nur auf den ersten Blick verwunderlich. Denn linke Organisationen hatten ja vor 1900 noch wenig bis gar nichts zu melden und standen daher in Opposition zum staatlichen Gewaltmonopol. Nach ihrem erfolgreichen Marsch durch die Institutionen besetzen Linke inzwischen allerdings alle Schaltstellen des Staates und wachen daher eifersüchtig über das nun unter ihrer Fuchtel stehende Gewaltmonopol, das sie durch Waffen in den Händen von Privatpersonen bedroht sehen.
Kein absolutistisch regierender Monarch hat sich je angemaßt, seinen Untertanen derart restriktive Waffengesetze aufzuerlegen, wie das die 1919 in Deutschland und Österreich ausgebrochenen Demokratien bis heute zunehmend tun. Den privaten Waffenbesitz massiv einschränkende Gesetze gab es in Deutschland ab 1933, in Österreich nach dem „Anschluss“ 1938.
Zuspitzung nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Krieg lieferte der Terror der RAF in Deutschland den Vorwand zu einer Reihe waffengesetzlicher Restriktionen. Anders in Österreich, wo entweder Fälle der missbräuchlichen Verwendung von Schusswaffen zum Anlass genommen wurden, um striktere Regulative auf den Weg zu bringen (wie etwa das Verbot von Vorderschaft-Repetierflinten beziehungsweise „Pumpguns“ anno 1995) oder die Behörden aus heiterem Himmel bestimmte, zuvor frei – ohne waffengesetzliche Dokumente – erwerbbare Büchsen willkürlich und ohne plausiblen Grund als „Kriegswaffen“ deklarierten, womit deren Besitz kriminalisiert wurde.
Wie auch in anderen Bereichen – man denke beispielsweise an die immer weiter eingeschränkten Möglichkeiten zur Verwendung von Bargeld oder an die auf immer weitere Minderheitengruppen ausgedehnten Diskriminierungsverbote – wird das Waffengesetz zum Mittel eines hoheitlichen Feldzuges gegen die Freiheit der Bürger, wie etwa jene, Leib, Leben und Eigentum mit dafür tauglichen Mitteln zu verteidigen.
Es bedarf keines ausgeprägten Faibles für Verschwörungstheorien, um einen konsequenten Kampf der politischen Eliten gegen die Bürger zu erkennen. Alle Untertanen unter Generalverdacht zu stellen, um deren individuelle Freiheit so weit wie möglich einzuschränken, ist und bleibt das hervorstechende Wesensmerkmal totalitärer Herrschaft.
Information
Diesen Artikel finden Sie gedruckt zusammen mit vielen exklusiv nur dort publizierten Beiträgen in der am 28. November erscheinenden Dezember-Ausgabe eigentümlich frei Nr. 258.
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