19. Juli 2025

Eilige Falschmeldungen Aus dem ef-Ticker

Fragmente der Realität

von Pierre Durbance

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Bildquelle: musgraphic / Shutterstock Studio C der Büderich-Studios?

+++ Berlin. Neue Ausreiseregeln für deutsche Staatsangehörige: Wer das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gefährden könnte, hat im Inland zu bleiben. +++ Brüssel. Neue Einreiseregeln für EU-Bürger: Wer das Ansehen der Europäischen Union innerhalb der EU gefährden könnte, hat außerhalb der EU zu verbleiben. +++ Straßburg. Neue Vermögensverfügungsregeln für EU-Bürger: Wem als EU-Bürger verboten ist, in die Europäische Union einzureisen, weil er dort deren Ansehen schädigen könnte, dem ist auch untersagt, sein Vermögen aus der EU herauszutransferieren. +++ Brüssel. Neue Einreiseregeln für Nicht-EU-Bürger: Wer als Nicht-EU-Bürger in seinem Heimatland dem Vorwurf ausgesetzt ist, dessen Ansehen zu gefährden, der ist berechtigt, in die Europäische Union einzureisen. +++ Straßburg. Neue Vermögensverfügungsregeln für Nicht-EU-Bürger: Wem als Nicht-EU-Bürger wegen behaupteter Rufschädigung zulasten seines Heimatlandes gestattet wurde, in die EU einzureisen, dem ist es erlaubt, Hilfszahlungen innerhalb der EU entgegenzunehmen, sofern sein Heimatland ihm die Mitnahme eigenen Vermögens untersagt hat. +++ Berlin. Neue Vermögensverfügungsregeln für Ausländer, die sich, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, von der EU erlaubt innerhalb Deutschlands aufhalten: Vereinnahmte Hilfszahlungen dürfen von dem Ausländer in das Land transferiert werden, das ihn wegen drohender Ansehensschädigung des Landes verwiesen hat. +++ Frankfurt. Neue Bankenregulierung in Kraft getreten: Bankkunden, die innerhalb der EU ansässig sind, ohne ihr Bleiberecht infolge der Ausweisung aus Nicht-EU-Staaten abzuleiten, können über ihr Bankguthaben verfügen, wenn sie der Bank die Absicht einer Verfügung vier Stunden zuvor angezeigt haben und wenn die Verfügung einen Betrag von 2.000 Euro nicht übersteigt. Diese Verfügungsbefugnis gilt nicht für Bürger der  EU, die sich im Ausland aufhalten und dort nach unionsrechtlichen Regeln zu verbleiben haben oder die sich im Inland aufhalten, infolge deutschen Rechts jedoch nicht in das Ausland ausreisen dürfen. +++ Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat die Übereinstimmung der neuen Aufenthalts- und Vermögensverfügungsregeln der EU mit den Deregulierungsrichtlinien der Kommission bestätigt. +++


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