17. Dezember 2022
RezensionDietrich Eckardt: Das Recht und seine Verfälschung
Protokolle der Aufklärung
Dietrich Eckardt lässt sich nichts vormachen, er gibt erst Ruhe, wenn die Sache geklärt ist. Seine Berufstätigkeit begann er nicht im Elfenbeinturm der Akademie, sondern als Monteur im Industriebau. Die theoretische Reflexion liegt ihm trotzdem, wie seine spätere Promotion zum Dr. phil. zeigt. Wenn ein solcher Realist das Thema Recht behandelt, ist nicht wohlklingende Rechtsstaatspropaganda, sondern wirkliches Recht das Thema. Und dieses, so seine Erkenntnis, wird vom Staat nicht gefördert, sondern verfälscht. Die Gedankenführung geht vom Ich des Autors aus, das in Beziehung steht zu jeweils anderen Akteuren (Teil A). Daraus bildet sich ein Beziehungsgeflecht zwischen all den zahlreichen Ich-Fixpunkten mit Handlungsnormen des bewährten Privatrechts (Teil B.1 bis B.4). Allerdings werden Letztere immer mehr durch aufgezwungene Staatsziele, wird rechtliche Ausgewogenheit durch obrigkeitliche Interessenverfolgung verdrängt (Teil B.5 und B.6). Diese Verfälschung sieht der Autor in zahlreichen, für den etatistischen Mainstream scheinbar problemlosen Übergriffen verwirklicht, beispielsweise in der „Gesetzgebung“ genannten Befehlsgewalt des Staates, in „sozial“ begründeten, aber letztlich illegitimen Abgabepflichten und nicht zuletzt im Umstand, dass staatliche Richter auch dann zuständig sind, wenn es um Streitigkeiten mit dem Staat geht (Teil B.7). Zusammenfassend hält es Dietrich Eckardt für möglich (und wünschenswert) das Ordnungsgefüge von Recht mit individueller Freiheit zu kombinieren; und dies ohne Rekurs auf eine letztlich ultimativ zuständige Monopolinstanz, wie sie derzeit noch der Staat ist (Teil C). Der nüchterne, bisweilen fast technisch geschriebene Text verlangt vom Leser einiges an Stehvermögen ab. Doch wenn er durchhält, wird er belohnt; jedenfalls dann, wenn er schon immer das Gefühl hatte, mit diesem merkwürdigen Gespann von Recht und Staat stimme etwas nicht.
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