19. November 2020

Kowalskys Presseagentur meldet: „Einstweilige Erschießung von Infektionsträgern nicht rechtswidrig“

Schließlich ist diese Maßnahme für die angestrebte Unterbindung einer Weiterverbreitung des Virus äußerst förderlich …

von Kurt Kowalsky

Dossierbild
Bildquelle: shutterstock

Nach der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin (im Folgenden: Verordnung) dürfen sogenannte Superspreader von der Polizei ohne richterlichen Beschluss vorläufig erschossen werden, wenn sie das Abstandsgebot um mehr als zwei Zentimeter unterschreiten.

Hiergegen wandte sich ein Betroffener mit einem Eilantrag. Zur Begründung wurde vom Antragsteller vorgetragen, die Erschießung entbehre einer ausreichenden …

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