12. September 2020
Demokratie: Eine Abrechnung
Es gibt jedoch Hoffnung – bis dahin lasst uns Keime der Freiheit pflegen
von Goran Tomic
I
Die Grenzen zwischen Angelegenheiten, die rein privat sind, und solchen, die „die Gemeinschaft“ als Ganzes (zu) interessieren (haben), sind fließend. Das heißt nicht eindeutig objektiv feststellbar. Die Verfassung gibt den Rahmen vor, innerhalb welchem Exekutive und Legislative agieren dürfen. Hier gibt es natürlich abweichende Historie: Die amerikanische Verfassung schützt …
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