15. August 2020

Make love not law Sportfest zur grammatikalischen Transformation

Die Jagd auf SARS-CoV-2 mittels PCR-Testungen

von Carlos A. Gebauer

Dossierbild
Bildquelle: shutterstock

Sportfeste sind „bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt“, bestimmt die aktuelle Corona-Schutzverordnung von NRW. Denn sie will jede einsichtsfähige Person verpflichten, sich „im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.“ Günstigenfalls könnte es ab dem 1. November 2020 also wieder sportfestlich werden? …

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