07. Mai 2020

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Anleihekäufe der EZB für teilweise verfassungswidrig Wo bleibt der Verfassungsschutz?

Nach Prüffall, Verdachtsfall, Beobachtungsfall nun der Tatfall?

von Klaus Peter Krause

Dossierbild
Bildquelle: shutterstock

Nun wissen wir es auch aus höchstrichterlichem Mund: Die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) verstoßen gegen das deutsche Grundgesetz, sind also verfassungswidrig, jedenfalls teilweise. Aber auch teilweise ist schlimm genug; Verstoß ist Verstoß. Aber mit den Käufen hat nicht nur die EZB verfassungswidrig gehandelt. Auch Bundesregierung und Bundestag haben die …

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