18. Februar 2020
Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zum Naturschutz: Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten
Klimapolitische Zielsetzungen haben zurückzustehen
Nicht immer geben Gerichtsurteile Anlass zur Freude. Diesmal aber doch: Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten, jedenfalls nicht Mäuse- und Wespenbussarde; eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung davon ist rechtswidrig. Das hat jüngst das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und damit dem hessischen Regierungspräsidium in Darmstadt einen Rechtsverstoß bescheinigt. Dieses hatte am 12. Oktober 2018 genehmigt, …
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