18. Februar 2020

Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zum Naturschutz Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten

Klimapolitische Zielsetzungen haben zurückzustehen

von Klaus Peter Krause

Dossierbild

Nicht immer geben Gerichtsurteile Anlass zur Freude. Diesmal aber doch: Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten, jedenfalls nicht Mäuse- und Wespenbussarde; eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung davon ist rechtswidrig. Das hat jüngst das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und damit dem hessischen Regierungspräsidium in Darmstadt einen Rechtsverstoß bescheinigt. Dieses hatte am 12. Oktober 2018 genehmigt, …

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