03. März 2019

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auf welcher Seite stehen die Verfassungsfeinde?

Die Öffentlichkeit möge sich selbst ein Urteil bilden

von Michael Klonovsky

Dossierbild

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seinem gestrigen Beschluss dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, öffentlich zu äußern oder zu erklären, dass die AfD dortselbst als „Prüffall“ bearbeitet werde. Die Einstufung einer Partei als Verfassungsschutz-Prüffall sei „kein beliebiges Erzeugnis staatlicher Öffentlichkeitsarbeit“, heißt es in der Urteilsbegründung. Vielmehr ergäben sich daraus „mittelbar belastende …

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Dossier: AfD

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