02. Oktober 2015
Kampagnenfilm „Recht auf Menschenrecht“: Totalitäre Forderungen
Armut und Ungleichheit lassen sich nicht per Dekret abschaffen
von Oliver Heuler

Jung von Matt war wieder kreativ, und ich bin wieder subversiv: „Du bist Deutschland“ hat mir nicht gefallen, und „Recht auf Menschenrecht“ gefällt mir auch nicht. Warum? Die Menschenrechte sind gut gemeint, aber leider nicht gewaltfrei. In Artikel 17.2. heißt es:
„Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.“
Das ist eine negative Rechtsdefinition. Die funktioniert, denn es gibt nur das Recht, von anderen nicht getötet zu werden, bestohlen, erpresst, versklavt oder was auch immer. Es kann aber kein Recht auf etwas geben, zum Beispiel auf Arbeit, Bildung, Nahrung, Kleidung, Wohnung oder ärztliche Versorgung — so wie in den Menschenrechts-Artikeln 23 bis 26 gefordert. Um diese Rechte durchzusetzen, müsste man die Rechte anderer Menschen verletzen. Für die Nahrung, Kleidung, Bildung und Wohnung des einen muss ein anderer bezahlen, also willkürlich seines Eigentums beraubt, erpresst oder versklavt werden. So ist das mit Rechten, die sich nicht auf eine negative Formulierung beschränken: Es sind Forderungen und keine Bitten.
Ich verstehe natürlich das Engagement der kreativen Elite in diesem Kampagnenfilm. Sie haben die besten Absichten, aber leider ungeschickte Strategien. Zu Ende gedacht, sind ihre Forderungen totalitär. Wir können Armut und Ungleichheit leider nicht per Dekret abschaffen. Bei Popper heißt es: „Der Versuch, den Himmel auf Erden einzurichten, produziert stets die Hölle.“ Es gibt daher leider nur ein Recht und das lautet positiv formuliert so: „Es gibt nur ein Menschenrecht, und das ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden.“
Dieser Artikel erschien zuerst auf dem Blog des Autors.
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