23. Februar 2015
Make love not law: Ein Zahnarzt im Recht
Wenn die Justiz den Begründungsschmerz meidet
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Akte öffentlicher Gewalt sind demgemäß an das Recht gebunden und unterliegen zudem der gerichtlichen Kontrolle. Entscheidungen der Behörden und der Gerichte haben bei allem – im guten Geist der europäischen Aufklärung – rational zu sein. Um diese Rationalität prüfen zu können, besteht grundsätzlich ein …
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