12. Dezember 2014
Kindesentzug: Hohe Hürden
Jugendamt und Gerichte unterliegen in Sorgerechtsstreit
von Jürgen Dudek
Ganz so leicht, wie dies bislang praktiziert wird, dürfen Kinder nicht aus ihren Familien herausgeholt und „unter staatliche Obhut gestellt“ werden. Um derart in die elterlichen Rechte einzugreifen, müssen konkrete Schädigungen am jeweiligen Kind nachgewiesen werden.
Zumindest lautet dahingehend ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November (Az. 1 BvR 1178/14), der am Freitag …
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