02. Mai 2014
Annegret Kramp-Karrenbauer: Verfassungsfeinde am ersten Mai
Über verkommene Subjekte und die Opfer des Extremismus
In den beiden Nächten rund um den ersten Mai riskieren Polizisten in Hamburg und Berlin jedes Jahr ihr Leben, wenn sie sich linken Extremisten entgegenstellen, die mal wieder plündernd durch die Straßen ziehen oder mit Pflastersteinen auf Menschen zielen. Auch die deutschen Journalisten stehen an diesem Tag im besonderen Kampfeinsatz, müssen sie doch die offenkundigen Gewaltexzesse kleinschreiben und relativieren. Die meisten Politiker (diesseits von Wolfgang Thierse) sind nicht ganz so charakterlos wie die Schreiberlinge, die uns ein x für ein u vormachen wollen. Sie schweigen lieber.
Anders Annegret Kramp-Karrenbauer. Die saarländische Ministerpräsidentin – Mitglied jener Partei Angela Merkels, die noch jeden Bruch der Maastrichter Verträge zur Euro-„Rettung“ mitmachte und zuletzt zum Beispiel mal wieder das Wahlgesetz mit einer Dreiprozentklausel zu eigenen Gunsten manipulieren wollte, obwohl sie wusste, dass dies verfassungswidrig war – nutzte ausgerechnet diesen ersten Mai, den parteipolitischen Gegner AfD „an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit“ zu orten. Das erinnert ein wenig an den SPD-Bürgermeister des Ortes Kirchweyhe, in dem Daniel S. von einer Bande junger Türken zu Tode getreten wurde und der daraufhin „zum Kampf gegen rechts“ aufforderte.
Der Schriftsteller Akif Pirinçci hatte ihn deshalb ein „verkommenes Subjekt“ geheißen, und Annegret Kramp-Karrenbauer darf sich nun fragen, ob ihr dieser Stiefel auch passt.
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