23. September 2012
Make love not law: Richterrecht in politikverliebten Zeiten
Über das Verfassungsgerichtsurteil zum ESM vom 12. September
Juristische Urteile haben ihre Gründe. Dogmatisch unterscheidet man die mündlichen Entscheidungsgründe von den schriftlichen. Während die mündlichen gleich bei der öffentlichen Urteilsverkündung eine gedrungene Darstellung der wesentlich tragenden Argumente einer Entscheidung skizzieren, sollen die später in Schriftform abgefassten und den Parteien abschriftlich zugestellten Urteilsgründe eine detailliertere Darlegung der Rechtserkenntnis geben. …
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