09. Juli 2008
Sterbehilfe: Haftstrafe für Gedankenverräter?
Unionsgeführte Bundesländer fordern neues Gesinnungsstrafrecht
Selbstmord ist in der Bundesrepublik nicht strafbar, also steht es jedem Bundesbürger frei, sich selbst zu töten. Anders sieht es mit Patienten aus, die zum Suizid nicht mehr fähig sind: Ihr Wunsch zu sterben muss unerfüllt bleiben solange sich ein Erfüllungsgehilfe gemäß Paragraf 216 im Strafgesetzbuch des Tötens auf Verlangen …
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