07. August 2024

RezensionMathias Brodkorb: Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?

Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik. Sechs Fallstudien

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„Deutschlands Rechte bewundert Israel für dessen ‚völkischen‘ Volksbegriff, der für Deutsche als  Ausdruck des politischen Extremismus gilt.“ Damit ist das Urteil gegen das derzeitige Vorgehen des „Verfassungsschutzes“ (VS) „gegen rechts“ gesprochen, bei dem – „und ewig grüßt der Volksbegriff“ – ein angeblich vertretener ethnischer Staatsbegriff als „verfassungsfeindlich“ ausgemacht wird, weil er gegen die Menschenwürde gerichtet sein soll. Der Verfasser, ein sozialdemokratischer Politiker und ursprünglicher Befürworter des Konzepts VS, zeigt die bis ins Absurde gehende Widersprüchlichkeit der amtlichen Anti-rechts-Politik auf, die insbesondere dadurch zum Ausdruck kommt, dass die Bundesregierung die Förderung von Auslandsdeutschen vornimmt, die dabei keine deutschen Staatsbürger sind. Diese Politik beruht ganz offensichtlich auf einem ethnischen Konzept, das man der Rechtsopposition als „verfassungsfeindlich“ zum Vorwurf macht. Aufgrund der Analyse des Verfassers könnte man auch die Frage aufwerfen, ob dann dieser VS einen Antisemitismus fördert, weil er wohl die israelische Staatskonstruktion bekämpfen müsste. Der VS-Ansatz, der vor allem gegen Ideen gerichtet ist, macht diesen VS zu einer Gesinnungspolizei, zu einem Wahrheitsministeriums im Sinne von Orwell. Eine derartige Einrichtung verdient keine Reform, sondern die Auflösung. Damit würde die Bundesrepublik Deutschland endlich eine normale Demokratie werden: „In westlichen Demokratien ist es nicht normal, dass eine staatliche Behörde sich mit der Gesinnung der Bürger beschäftigt“ (so im Geleitwort von Professor Boehme-Neßler). Der schwerwiegendste konzeptionelle Vorwurf der VS-Konstruktion der BRD besteht darin, dass dabei die ureigenste Aufgabe des demokratischen Verfassungsstaates, nämlich der demokratische Diskurs, auf eine Behörde verlagert wird. Dies wird anhand von sechs Fällen konkret belegt, von denen zwei Fälle als politisch links und drei als politisch rechts einzuordnen sind. Dazu kommt der „Fall der Volkserziehung“ im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen.


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