13. April 2016

Selbstschutz Waffenbehörde versucht, die Vergabe von kleinen Waffenscheinen zu erschweren!

Ein wohl einmaliger Verwaltungsakt

von Marc Schieferdecker

Dossierbild

Wer eine Gaswaffe zum Selbstschutz führen möchte, der hat in Deutschland die Möglichkeit, den sogenannten „kleinen Waffenschein“ zu beantragen. Dieser berechtigt nach der Erteilung durch die Waffenbehörde, eine Gaswaffe mit PTB-Kennzeichen in der Öffentlichkeit zu tragen, um sich im Falle einer gerechtfertigten Notwehr damit zu verteidigen.

Bereits vor den Vorfällen …

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