28. Mai 2014

Immobilien Airbnb lehrt Bürokraten das Fürchten

Die korporatistischen Wurzeln des Zweckentfremdungsgesetzes

von Henning Lindhoff

Dossierbild

Das Internetportal Airbnb (ursprünglich „Airbedandbreakfast“ („Luftmatratze und Frühstück“)) machte in den vergangenen Jahren von sich reden. Auf dem Online-Marktplatz kommen Wohnungseigentümer und potentielle Kurzzeitmieter ungehindert in Kontakt. Auch Langzeitmieter, die zum Beispiel für einige Tage auf Reisen sein werden, können vorab eine Zwischenvermietung ihrer Wohnung arrangieren. Seit 2007 ist Airbnb …

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