21. Mai 2013

ef 133 Kriegsrecht im Praxistest

Boston als Blaupause auch für deutsche Gefilde

von Redaktion eigentümlich frei

„Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.“ Nach diesem Paragraphen 87a Absatz 4 …

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