15. Juli 2010
Aktuelle Nachricht – Scheidungsunterhalt: Gericht entscheidet, dass Ex-Ehemann sein gesamtes Einkommen als Unterhalt zahlen muss
Adé Handlungsfreiheit, adé Berufsfreiheit
von Redaktion eigentümlich frei
(ef-DF) Ein Mann hatte einen guten Beruf als Vertragsmakler, aus dem er ein Einkommen von rund 4.000 Euro bezog. Nach seiner Scheidung musste er seiner Ex-Frau einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 947 Euro bezahlen.
Der Mann gab seinen Beruf auf und wurde Hilfskoch. Fortan verdiente er rund 1.000 Euro …
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