30. Juni 2009
Herkulesaufgaben für Europa: Das Bundesverfassungsgericht hat zu Lissabon gesprochen
Eine erste Einschätzung
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zum Vertrag von Lissabon vom 30. Juni 2009 mit deutlichen Worten klargestellt, dass die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht von den Verfassungsorganen alleine – und somit „am Volk vorbei“ – aufgegeben werden kann. Auch wenn die Entscheidung den europäischen Integrationsprozess formal nur vorläufig stoppt, …
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