19. Januar 2015
Von wegen Meinungsfreiheit: Sogar „Verharmlosung“ wird bestraft
Warum „wir“ auch nicht „Charly Hebdo“ sind
Apropos westliche Meinungsfreiheit: Wie viele Personen sind eigentlich in den letzten Jahren nach Paragraph 130 Absatz 3, „Volksverhetzung durch Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords“, verurteilt worden? (In Rede steht hier, Einschub für alle Witterungsaufnehmer, jener Völkermord, der beispielsweise die Familie meines Schwiegervaters komplett auslöschte.) Ein freundlicher Herr vom …
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