22. Februar 2012
Euro-"Rettung": Wahnsinn reloaded
Zwei kleine Bemerkungen zum ESM
von Axel B.C. Krauss
Artikel 8, Absatz 5 des Gesetzestextes zum ESM, dem „Europäischen Stabilitätsmechanismus“:
„5. In jedem Fall ist die Haftung jedes ESM-Mitglieds auf seine Einlage auf das Grundkapital zum Emissionskurs beschränkt. Kein ESM-Mitglied haftet aufgrund seiner Mitgliedschaft für die Verpflichtungen des ESM. Die Verpflichtung der ESM-Mitglieder, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags eine …
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