22. Februar 2012

Euro-"Rettung" Wahnsinn reloaded

Zwei kleine Bemerkungen zum ESM

von Axel B.C. Krauss

Artikel 8, Absatz 5 des Gesetzestextes zum ESM, dem „Europäischen Stabilitätsmechanismus“:

„5. In jedem Fall ist die Haftung jedes ESM-Mitglieds auf seine Einlage auf das Grundkapital zum Emissionskurs beschränkt. Kein ESM-Mitglied haftet aufgrund seiner Mitgliedschaft für die Verpflichtungen des ESM. Die Verpflichtung der ESM-Mitglieder, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags eine …

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