26. März 2010
Griechenland-Krise: Der Stabilitätspakt ist tot
Auf versprochenen Kuchen kann man lange warten
von Jörg Janssen
„Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (...) Zentralregierungen (...) sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.“ (Art 123, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ehem. Art 104 EGV) …
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