Ronald Gläser

Jg. 1973, Amerikanist, freier Journalist, lebt und arbeitet in Berlin und Hamburg.

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Besteuerung: Wir sind Spitzenverdiener

von Ronald Gläser

Wie die Mittelschicht ausgepresst wird

Wer in meiner Gegenwart den Satz ausspricht, die „starken Schultern müssen mehr tragen“, dem entziehe ich in der Regel sofort die Freundschaft. Diese linke Politfloskel verschleiert, dass die angeblich starken Schultern in diesem Land sowieso schon alles tragen und immer mehr und mehr leisten sollen, damit mehr nach oben und unten umverteilt werden kann. Der Mittelstand wird in Deutschland immer stärker ausgebeutet – jetzt haben wir das auch Schwarz auf Weiß.

Der Berliner Steuerexperte Volker Graffstädt hat eine Expertise zur Entwicklung der Einkommenssteuer in Deutschland erarbeitet, die beweist, wie sich der Steuerstaat immer tiefer in das Einkommen der Mittelschicht, in unser Leben hineinfrisst. Dazu hat er die Einkommensentwicklung, den Grundfreibetrag und die Steuerprogression miteinander verknüpft. Ergebnis: Heutzutage muss viel viel öfter der Spitzensteuersatz gezahlt werden als vor 50 Jahren.

En detail: 1958 lag das Durchschnitteinkommen in Deutschland bei 2.725 Euro jährlich. Der Grundfreibetrag betrug damals 859 Euro. Für diese 859 wurden also gar keine Steuern bezahlt. 31 Prozent des Einkommens waren steuerfrei. Auf der anderen Seite wurde der Spitzensteuersatz fällig bei einem Jahreseinkommen von 56.263 Euro. 1958 unglaublich viel Geld! Es entsprach dem 20fachen des Durchschnittseinkommens.

In den 70er Jahren durchbrach das Durchschnittseinkommen die 10.000-Euro-Marke. 1974 lag es bei 10.421 Euro (damals: 20.381 Mark). Am Grundfreibetrag hatte sich aber nichts geändert. Er lag immer noch bei 859 Euro. Dadurch waren nur noch acht Prozent des Einkommens steuerfrei. Auch am Spitzensteuersatz hatte sich nichts geändert. Er wurde inzwischen schon beim 5fachen des Durchschnittseinkommens fällig. Mit anderen Worten: Der höchste Steuersatz galt für immer mehr Menschen, der Staat kassierte immer mehr ab.

So ging es munter weiter, bis ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Politiker in den 90er Jahren dazu zwang, den Grundfreibetrag, der bereits einige Male halbherzig angehoben worden ist, mit einem Schlag massiv zu erhöhen. Ab 1996 stieg er auf mehr als das Doppelte, nämlich 6.184 Euro. Das Durchschnittseinkommen lag damals bei 26.423 Euro, wovon nun wieder 23 Prozent steuerfrei waren. Der Spitzensteuersatz wurde jedoch bereits beim 2,3-fachen des Durchschnittseinkommens fällig.

Heute beträgt das Durchschnittseinkommen 32.003 Euro (2010, geschätzt). Das Ende der Progressionszone, also der Punkt ab dem der Spitzensteuersatz fällig wird, liegt bei 52.882 Euro. Das ist nur noch das 1,6-fache des Durchschnittskommens.

52.000 Euro – das könnte das Gehalt eines Meisters bei Daimler Benz in Stuttgart sein oder das eines gut bezahlten Schlossers auf einer norddeutschen Spezialwerft. Ein Filialleiter einer Bank verdient soviel oder ein IT-Experte bei Siemens. Diese Leute zahlen heute den Spitzensteuersatz. 1958 hätte diesen höchsten Steuersatz nur derjenige gezahlt, der das Zwanzigfache des Durchschnittseinkommens verdient. Das entspräche heutzutage einem Jahreseinkommen von etwa 600.000 Euro, beträfe also nur die Manager in Dax-Konzernen oder sehr erfolgreiche Unternehmer.

Zu berücksichtigen ist, dass der Spitzensteuersatz damals bei 56 Prozent lag und jetzt „nur noch“ 42 ausmacht. Jedoch: 1958 gab es auch keinen Solidaritätsbeitrag, sehr viel niedrigere Sozialversicherungsbeiträge und eine viel niedrigere Mehrwertsteuer. Insgesamt ist die Belastung für die Mittelschicht also immer weiter gewachsen. Sollte jetzt eine stärkere Inflation einsetzen – wofür vieles spricht – dann wird der Staat bald vom Durchschnittsverdiener den Spitzensteuersatz verlangen. Der Tag ist nicht mehr weit

29. Juli 2010

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Kommentare

Kevin, am 29. Juli 2010 um 10:29 ( Link )

WO BLEIBT DIE STEUERPROTEST-BEWEGUNG ???

wrise09 wrise09, am 29. Juli 2010 um 11:07 ( Link )

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Wayne, am 29. Juli 2010 um 11:14 ( Link )

Lächerlich immer nach der bewegung zu schreien. Starten sie die bewegung doch selbst.

SchelmVomElm, am 29. Juli 2010 um 11:28 ( Link )

Wer in meiner Gegenwart den Satz ausspricht, die „starken Schultern müssen mehr tragen“, dem entziehe ich in der Regel sofort die Freundschaft

Sie müssen ein sehr einsamer Mensch sein :-)

eierlegendewolfmilchsau, am 29. Juli 2010 um 11:30 ( Link )

@Wayne

Genau darum passiert auch nix.

Bolkonskij, am 29. Juli 2010 um 12:00 ( Link )

Das "Mach doch mal!" rufen wird aber auch nichts ändern. Es wird schlichtweg nichts kommen. Allein weil der breiten Öffentlichkeit völlig das Bewusstsein dafür fehlt. Medien & Politik werden auch alles daran setzen, dies zu verhindern. Es gibt nur ein probates Mittel - sich selbst aus der Schusslinie bringen und eine gesunde Lebensgrundlage im Ausland schaffen. Hat man sich dort etwas Unabhängigkeit vom BRD-Apparat geschaffen, lassen sich die Verbliebenen immer noch unterstützen (Internet, Spenden, usw).

Nach dem unausweichlichen Zusammenbruch des BRD-Systems lässt sich dann ja immer noch überlegen, inwiefern man einer Rückkehr und politischem Engagement zugetan ist. Allerdings wird dies auf völlig anderer Grundlage - mit dem gescheiterten Konzept Wohlfahrtsstaat im Hinterkopf - geschehen.

Klar, klingt nicht so heldenhaft wie mit 15 Leuten protestierend durch die Straßen zu ziehen und sich mit der linken SA zu prügeln. Ist aber letztlich wesentlich angenehmer.

Übrigens, zum fehlenden Bewusstsein - letzte Woche auf dem Gang einer deutschen Uni, zwei Dozenten im Gespräch. Er: "Deutschland ist unattraktiv für qualifizierte Einwanderer, unter anderem auch aufgrund des hohen Steuersatzes. Sie: "Hohe Steuern? Nein. Das Problem liegt woanders, z. B. bei den schlechten Betreuungsmöglichkeiten der Kinder berufstätiger Frauen in Deutschland."

Sprachlosigkeit. Ab dem Moment wird klar - diesem Land ist nicht mehr zu helfen.

Dashino, am 29. Juli 2010 um 12:08 ( Link )

Das war mir bereits bekannt. Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Während früher wirklich nur Spitzenverdiener den Höchstsatz zahlten, also die, welche 30x so viel wie der normale Bürger verdienten müssen heute im Grunde fast alle Steuerpflichtigen den Höchstsatz bezahlen. Ein Treppenwitz und trotzdem ist dieser Staat pleite. Das kann ja wohl nicht sein.

Hans Meier, am 29. Juli 2010 um 12:15 ( Link )

Danke Herr Gläser, für diesen Beitrag.

Was von den "Auftragsarbeiten" des DIW zu halten ist, die jüngst die Mittelschicht als Profiteur des Sozialstaates mit ihren vorsätzlich falsch angelegten Parametern "beschlechtachtete" ist offensichtlich.

Das "Medienecho" dieses Machwerks wurde vernunftfrei dankbar von der Journaille kommentiert, um die Armen, die Denk- Arbeitsfaulen zu kraulen.

Minarchist, am 29. Juli 2010 um 13:22 ( Link )

"dann wird der Staat bald vom Durchschnittsverdiener den Spitzensteuersatz verlangen. Der Tag ist nicht mehr weit"

Meine Vision ist noch düsterer: Das Gehalt eines jeden wird in nicht allzu ferner Zukunft gar nicht mehr direkt ausgezahlt, sondern zwangsweise gleich direkt zu 100% an den Staat abgeführt, der dann unter "Gerechtigkeitsaspekten" und für "das Allgemeinwohl" entscheidet, wieviel der jeweilige Steuersklave zurückerhält - falls nicht sowieso nur einen einheitlichen Durchschnittslohn.

Der Rest wird dann einbehalten ... zur Bezahlung der Bürokratie, des uferlosen Politikapparates und des aufgeblähten Staates sowie zur Aufbringung der Kosten für die allgemeine Ineffizienz, hervorgerufen durch die absurd übersteigerte Arbeitsrechtsgesetzgebung, den "Verbraucherschutz" sowie der Ausgaben für "Nachhaltigkeit" und die (hochgradig gefährlichen, aber auch hier bei EF leider seltsamerweise noch kaum erkannten bzw. thematisierten) "Corporate Social Responsibility" (CSR)-Maßnahmen als neues Porjekt der Gewerkschaften und der sonstigen sozialistischen Kanaille.

mike, am 29. Juli 2010 um 13:34 ( Link )

Bezeichnend für den Charakter dere Politiker ( auch in Österreich ) ist, daß die Anregung, doch die Abgabenstufungen bzw. die Grenzbeträge automatisch der Geldwertentwicklung anzupassen, wie das Weihwasser vom Teufel abgelehnt wird.
Unter anderem mit der "Begründung", daß die Politik dann den "Gestaltungsspielraum" verliere .
Wohin dieser Spielraum geführt hat - siehe oben ..

bernd_lessing, am 29. Juli 2010 um 13:46 ( Link )

Danke für den Beitrag und das Zahlenmaterial - ich finde es immer hilfreich, wenn man ein Problem mit harten Zahlen auch quantitativ sauber belegen kann. In diesem Zusammenhang: Ist die zugrundeliegende Expertise öffentlich zugänglich?

Ansonsten ist das Beispiel der Einkommensteuer - sowohl in Bezug auf den Grundfreibetrag als auch die Ausgestaltung der Progression - ein sehr "schönes" Beispiel für einen Mechanismus, den man wohl als "Inkrementalismus" bezeichnen könnte: In ihrer spätereren Ausgestaltung unerträgliche staatliche Maßnahmen werden zunächst in ganz bescheidener Form eingeführt. Bei der Einkommensteuer ist dieses Phänomen zum Beispiel auch in den USA zu beobachten gewesen, wo eine income tax überhaupt nur deswegen politisch durchsetzbar war, weil sie mit minimalen Steuersätzen (3 Prozent, wenn ich mich recht erinnere) nur absolute Spitzeneinkommen belastete. Im Laufe der Jahrzehnte wurde dann aus dieser "class tax" eine "mass tax".

Der "Inkrementalismus" ist aus Sicht des Staates dabei in vielfacher Hinsicht vorteilhaft: Zum einen ist der Widerstand gegen die Einführung einer minimalen Last und gegen minimale Erhöhungen für den Bürger häufig "die Sache nicht wert". Zum anderen schafft man durch das sukzessive Vorgehen eine langsame Gewöhnung.

Tanja_Klaeft, am 29. Juli 2010 um 15:12 ( Link )

Real liegt der Eingangssteuersatz bei über 40%, da die sogenannten Sozialversicherungsabgaben in Wahrheit nichts anderes als Steuern sind.

helmut Samjeske, am 29. Juli 2010 um 16:04 ( Link )

Tja, die Lösung liegt im Grundgesetz. Das GG mit den darin festgelegten Freiheitsrechten. Dazu paßen weder das Steuersystem noch die Sozialabgaben. Dazu gibt es bereits großes Engagement. Fragen Sie z. B. Ihren Steuerberater wie Grundgesetz und Steuerrecht zusammenpassen. Lesen Sie "Zitiergebot.org" oder "Grundrechteforum.de" oder den "Steuern+Grundrechte.blog" - aber das beste wäre es, das Grundgeetz zu lesen und zu begreifen, daß dieser Staat ein Staat der Freiheit sein muß und dieses das GG garantiert. Art. 14 Abs. 1 GG Grundrecht auf Eigentum - nicht auf Sklaverei und Abzocke.
Das Volk hat die Macht, Art. 20 Abs. 2 GG - nicht irgendwelche Behörden, die mit Scheinlegalität nur den Grundrechtsträger jagen und ausbeuten.

bernd_lessing, am 29. Juli 2010 um 16:13 ( Link )

@helmut Samjeske:

"Tja, die Lösung liegt im Grundgesetz. Das GG mit den darin festgelegten Freiheitsrechten. (...) Art. 14 Abs. 1 GG Grundrecht auf Eigentum - nicht auf Sklaverei und Abzocke."

Ich darf mal zitieren:

"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

und

"Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig."

Oder anders formuliert: Das Recht auf Eigentum ist nur solange ein Recht, wie es das "Wohl der Allgemeinheit" zulässt.

Diese Formulierung im Grundgesetz ist nicht die Lösung, sie ist das Problem.

Friedrich Dominicus, am 29. Juli 2010 um 17:22 ( Link )

Da habe ich eine ganze einfach Lösung. Flat rate tax so um die 52 % und es gibt keine Unterschiede mehr und man darf dann wohl sagen Raubzug beendet.

Ja es ist nicht lustig in Deutschland Herr oder Frau Durchschnitt zu sein....

Soweit mir bekannt hanhabt das die Schweiz mit einem Automtismus, wenn eine bestimmte Schwell überschritten wird, wird der Freibetrag angehoben. Oder habe ich da etwas flasch in Erinnerung?

ef_leser, am 29. Juli 2010 um 18:06 ( Link )

Diese Formulierung im Grundgesetz ist nicht die Lösung, sie ist das Problem.

Deshalb ist es ein Grundgesetz und keine Verfassung. Und deshalb fürchten sich Politiker auch so sehr vor einer Verfassung.

Meiner Meinung nach zu unrecht. Das deutsche Volk kennt und mag keine Freiheit. Traurig aber wahr!

Die Deutschen geben lieber 70 % ihres Eigentums (Gesamtabgabenquote beim Durchschnittseinkommen) an den Staat. Freiheit schreckt Deutsche zutiefst ab.

Bleicke Petersen, am 29. Juli 2010 um 18:09 ( Link )

Da verweise ich mal ganz frech auf meinen Artikel Das Grundgesetz unter der Lupe. Enteignung ist nämlich nicht das einzige Problem, das diesem Dokument innewohnt.

Wieso gründen wir keine deutsche Teeparty? Soviele Leute finden dass sie zu viel Steuern zahlen, da kommt sicher was zusammen. Wer macht mit?

Olaf Janowski, am 29. Juli 2010 um 18:11 ( Link )

Motorroller mit kleinem Kennzeichen fahren (Keine KFZ_Steuer)

Immobilien verkaufen, Gegentausch gegen bleibende nicht zu versteuernde Werte

Behindertenausweis mit RF-Stempel besorgen wg. GEZ

etc. pp. usw. usf.

Alles auf den Prüfstand, wo der Staat zu kassieren versucht.

Ultimativ: Auswandern.

Jan-Matthis Weng, am 29. Juli 2010 um 18:34 ( Link )

helmut Samjeske schrieb am 29. Juli 2010 um 16:04

das Grundgeetz zu lesen und zu begreifen, daß dieser Staat ein Staat der Freiheit sein muß

Das Grundgesetz wurde beraten und verabschiedet von einer Koalition aus
1. bürgerlich-konservativen,
2. bürgerlich-christlich-sozial-sozialistischen und
3. sozialdemokratisch-sozialistisch-marxistischen Männern.
Daneben sassen einige Nazis, Bürgerlich-Semiliberale usw.

Darf ich erfahren, was Sie zu der Annahme bringt, diese Personen hätten eine Verfassung beschlossen, die nach Ansicht der hiesigen Forumsmehrheit den Titel "freiheitlich" verdient hätte?

ef_leser, am 29. Juli 2010 um 18:57 ( Link )

Wieso gründen wir keine deutsche Teeparty?

Die amerikanischen TEA-Parties berufen sich allesamt auf die amerikanische Verfassung, die Freiheit und einen kleinstmöglichen Staat garantiert (oder garantieren soll).

Ein wesentliches Ziel sind zwar auch Steuersenkungen, dies ist aber keineswegs das alleinige oder das Hauptziel dieser Bewegung.

Deutschland hat keine Verfassung und selbst das Grundgesetz ist in keiner Weise mit der amerikanischen Verfassung vergleichbar - nicht einmal entfernt.

Die amerikanische Verfassung und das deutsche Grundgesetz gegen von fundamental unterschiedlichen Ausgangspositionen aus: In der amerikanischen Verfassung räumen die Bürger der (Bundes)Regierung stark begrenzte und klar umrissende Vollmachten ein.
Das deutsche Grundgesetz räumt dagegen dem Bürger gewisse Rechte dem Staat gegenüber ein.

Das deutsche Grundgesetz hat mit einer freiheitlichen Verfassung nichts aber auch überhaupt nichts zu tun.

ef_leser, am 29. Juli 2010 um 18:57 ( Link )

Darf ich erfahren, was Sie zu der Annahme bringt, diese Personen hätten eine Verfassung beschlossen, die nach Ansicht der hiesigen Forumsmehrheit den Titel "freiheitlich" verdient hätte?

Bravo! Hervorragend beobachtet!

umverteiler, am 29. Juli 2010 um 23:33 ( Link )

Der Unterschied zwischen einer libertären Verfassung und dem deutschen Grundgesetz läßt sich ganz knapp aufzeigen.

Hier: "life, liberty and (individual) pursuit of happiness" aus der United States Declaration of Independence bzw. Virginia Declaration of Rights.

Dort kollektivistische, umverteilerische Ziele wie "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.[Klingt erst einmal gut, und sofort kommt die Einschränkung.] Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. [Selbst die "Inhaltsfrage", d.h. die Frage nach dem "Eigentumsbegriff" selbst, wird sofort gestellt. Und dann gibt es plötzlich noch "Schranken" für Eigentum und Erbrecht, wo liegen diese Schranken, wer definiert sie wann und wo, und im Zweifel ab welchem Betrag ?] Eigentum verpflichtet. [Was ist denn das für ein "Gummiparagraph", wozu verpflichtet Eigentum, zum sonntäglichen Kirchgang, zur moralischen Abbitte oder zur praktischen Steuer- und Abgabenkonfiskation zwecks sozialer Umverteilung durch den Staat ?] Sein Gebrauch (des Eigentums) soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. [Gebrauch von Eigentum ist nur legitim, wenn die Allgemeinheit davon profitiert, wer definiert das "Wohl der Allgemeinheit" ?] Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.[Wiederum definiert das Allgemeinwohl wohl im Zweifel eine interessierte Polit-Minderheit.] Sie (die Enteignung) darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.[Typischer Legalismus, alles ist rechtmäßig, solange es letztlich Schwarz auf Weiß im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.] Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. [Wer kann gerecht abwägen, wenn es im Ernstfall nur "interessierte Parteien" gibt, und die "Interessen der Allgemeinheit" müssen doch immer schwerer wiegen als die des Einzelnen ?] Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.[Verweis auf die Justiz als vermeintlich "unabhängige" Instanz, obwohl die obersten Richter alle von der Politik Gnaden zu ihrem Amt gekommen sind.]" (Art. 14 GG)

"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend."[Das könnte dem Parteiprogramm der Linken entsprungen sein. Natürlich ist der 911er von Herrn Ernst explizit von der "Vergesellschaftung" ausgenommen. Die "Väter des Grundgesetzes" waren eben auch Kommunisten, und die damaligen Christdemokraten waren ebenfalls begeisterte "Vergesellschafter", eben lauter frühe Geißlers.] (Art. 15)

Also steht im Grundgesetz im Zweifel immer Gemeinwohl vor Eigennutz, das Allgemeinwohl bzw. die Interessen der Allgemeinheit definiert natürlich der Gesetzgeber, ebenso wie die Höhe einer wie auch immer geartetem Entschädigung. Gegen die Höhe der Entschädigung steht der Klageweg offen, wobei individuelle Eigentumsrechte immer gegenüber Kollektivrechten hintenanzustehen haben.

Eine alternative Verankerung des Eigentumsbegriffs als notwendiger Grundlage für eine freiheitliche Grundordnung findet sich in Art. 26 der Schweizerischen Bundesverfassung: "Das Eigentum ist gewährleistet. Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt."

Staatlich Lernbehinderter, am 29. Juli 2010 um 23:38 ( Link )

Klasse Artikel - und entspricht meiner kleinen Empirie.

dickbrettbohrer, am 30. Juli 2010 um 6:14 ( Link )

@Minarchist

"Meine Vision ist noch düsterer: Das Gehalt eines jeden wird in nicht allzu ferner Zukunft gar nicht mehr direkt ausgezahlt, sondern zwangsweise gleich direkt zu 100% an den Staat abgeführt, der dann unter "Gerechtigkeitsaspekten" und für "das Allgemeinwohl" entscheidet, wieviel der jeweilige Steuersklave zurückerhält - falls nicht sowieso nur einen einheitlichen Durchschnittslohn."

Die ersten Ansätze dazu liefert - das BÜRGERGELD!

dickbrettbohrer, am 30. Juli 2010 um 6:16 ( Link )

@Helmut Samjeske

"Das Volk hat die Macht, Art. 20 Abs. 2 GG"

Nett. Da ist nur ein Haken: WER ist denn das Volk?

dickbrettbohrer, am 30. Juli 2010 um 6:22 ( Link )

Alle guten Dinge sind drei, da bin ich noch einmal.

Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen. DIE wollen unsere Arbeitskraft und die Früchte unserer Arbeit. WIR wollen Arbeitskraft und Früchte unserer Arbeit für uns selbst behalten. Beides ist unvereinbar. DIE und WIR sind Gegenspieler. WIR werden DENEN niemals raten können, denn dann würden sie ihre eigenen Ziele korrumpieren.
Der Rest ist verquastes Wortspiel. Und nur darum geht es: den Betrug möglichst gut zu verstecken. Das ist die Arbeit, mit denen sich die Politiker im Auftrag der anonymen Machthaber befassen. Die amüsieren sich über Vorschläge aus dem Volk, sofern sie diese überhaupt zur Kenntnis nehmen!

Jan-Matthis Weng, am 30. Juli 2010 um 12:59 ( Link )

@ umverteiler

Weniger die genannten Artikel sind ein Problem, mehr die "constitution of the people", um Burke(?) zu zitieren.
Hätten wir stabile semiliberale Mehrheiten: linker Flügel der FDP 40 Prozent, rechter Flügel 40 Prozent, Rest Vollstaazis, dann sähe die Eigentums-, Enteignungs-, Steuerfrage natürlich anders aus.

"Libertär" ist Enteignung selbstredend nur in ziemlich an den Haaren herbeigezogenen Rettungsbottszenarien, wo es ums Überleben des Staates insgesamt (für die Mins) oder der Art als solcher (für die Ans) geht.

Allerdings: Man wird irgendwann mit Glück und bei Erfolg der ganze G'schicht hier die Artikel 14 und 15 GG nutzen können, um tatsächlich ein bisschen Umzuverteilen, nämlich z.B. Staatsunternehmen, staatsnahe pseudoprivate Konzerne, Monopolisten und andere ganz erhebliche Systemprofiteure aus Industrie, Handel, Dienstleistungen etc., die aufgrund ihrer Entstehung, ihrer Verflochtenheit und ihrer schieren Grösse freisinnig-freiheitlichen Bestrebungen eher entgegenstehen.

Thomas Kerschbaum, am 01. August 2010 um 18:49 ( Link )

Spitzensteuersatz, nein danke !!! Den Leistungsträgern noch die letzte Motivation nehmen, die Taugenichtse aller Kategorien zu unterstützen. Unser hart verdientes Geld möchte jeder haben, der Staat mit seinen "gemeinnützigen" Forderungen ist da nicht allein. Aber Gott sei Dank, ist Geld nicht immobil. Eine weitere Gefahr lauert unserem Geld auch noch im Geschäftsbankensystem.

Bargeldverbot

Wirklich interessant !

Jan-Matthis Weng, am 02. August 2010 um 19:17 ( Link )

Dieser "Staat" mit den "gemeinnützigen Forderungen" wird übrigens auch von 90+ vH der sog. "Leistungsträger" und Spitzensteuersatzzahler als völlig legitim handelnd angesehen, wenn er tut, was er tut.
Nur möchte jeder für sich und individuell eine Ausnahme.
Das sowas kindisch ist und nicht geht, ist auch klar.

Anders ausgedrückt: Die wenigsten Millionäre sind Liberale.
Und werden also völlig zu recht geplündert.


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