| ||||||||
![]() Jahrgang 1976, Jurist und Blogger. ef-Sucheef-EinkaufspartnerWenn Sie ef-online unterstützen möchten, starten Sie bitte Ihre Amazon-Einkäufe mit Klick auf diesen Button: |
Öffentliches Eigentum: Was Google Street View, Straßenmusikanten und Einwanderung gemeinsam habenvon Dirk Friedrich Die Privatrechtsgesellschaft als geistiger Anker Googles Nutzung öffentlicher Straßen für die Erhebung der für Street View erforderlichen Bilddaten hat zu einer erbitterten Debatte in Feuilletons und Gerichtssälen geführt. Die drängenden Fragen liegen auf der Hand: Wer darf die öffentlichen Straßen für Bildaufnahmen von öffentlichem und privatem Raum nutzen? Wie dürfen die Straßen für Bildaufnahmen genutzt werden? In welchem Umfang dürfen die Daten nach ihrer Erhebung verwendet werden? Kaum eine Interessengruppe oder Organisation hat ihre Argumente nicht eingebracht. Beteiligt sind Bundeskanzlerin, Datenschützer, EU-Kommissare, Anwohner, Landesregierungen, Parteien und deren Jugendorganisationen, Verbraucherschützer, Minister, Juristen und sicher jede Menge anderer unwichtiger und noch weniger wichtiger Leute. Analogie zum Privatmann Der von liberaler Seite meist gehörte Vorschlag zur Problemlösung räumt Google als gewerblichem Unternehmen in Analogie zur Straßenbenutzung durch den Privatmann die gleichen Rechte wie diesem ein. Formuliert hat dies etwa Gérard Bökenkamp: „Jeder Mensch hat das Recht durch eine Straße zu gehen, öffentliche Plätze zu betreten und sich den Verlauf der Straßen und die Fassaden der Häuser anzusehen. Bislang hat jeder das Recht, öffentliche Plätze und Straßen zu fotografieren und sich die Fotos ins Album zu kleben, was ja Millionen von Touristen jedes Jahr tun. Wenn nun die Touristen ihre Urlaubsfotos ins Internet stellen, was auch immer mehr Bürger tun, dann ist das ebenfalls legal. Wenn Google dasselbe tut, nur in einem größeren Maßstab, wird laut über Verbote nachgedacht.“ Kern des Konflikts ist die Nutzung öffentlichen Eigentums Man kann sich der Problematik auch aus einem anderen Blickwinkel nähern. Abstrahiert man die Google Street View betreffende Frage, so dringt man zum Kern des Konflikts vor. Es geht um die Nutzung öffentlichen Eigentums und dadurch entstehende Einwirkungen auf Dritte oder ihr Eigentum. Die Regeln für die Benutzung öffentlichen Eigentums werden von den jeweils zuständigen staatlichen Organen aufgestellt. In Wiesbaden hat die Stadtverwaltung beispielsweise das Geschäft der Straßenmusiker besonders reguliert. So wird den Musikanten aufgegeben, sich spätestens nach einer halben Stunde einen neuen Standort außer Hörweite zusuchen. München dagegen vergibt Genehmigungen für den Gebrauch der öffentlichen Straßen zum Musizieren erst, nachdem die Interessenten auf dem Amt vorgespielt haben. Man muss annehmen, dass in einer so bedeutungsvollen Stadt wie München die Amtsträger bedeutende Kunstkritiker sind, die die wahre Qualität der Straßenmusiker zu beurteilen wissen. Interessenausgleich durch allseitiges Beschneiden der betroffenen Freiheitssphären Wie im Fall von Google Street View treffen Interessen aufeinander. Während dort Googles Berufsfreiheit durch Nutzung des öffentlichen Eigentums gegen die Privatsphäre der fotografierten Anwohner streitet, geht es hier um die Berufsfreiheit der Straßenmusikanten gegen die Ungestörtheit der von den Geräuschemissionen betroffenen Anwohner und Gewerbetreibende. Alle betroffenen Güter unterfallen dem grundrechtlich geschützten Bereich. Gefordert ist daher eine Lösung, mit der die Freiheitssphären der Betroffenen miteinander in Einklang gebracht werden. Da öffentliches Eigentum betroffen ist, erfolgt die Problemlösung durch die Hände und mit den Mitteln der öffentlichen Verwaltung. Man beschneidet die Freiheit beider Parteien und hofft, eine für die Betroffenen so akzeptable Lösung gefunden zu haben, dass diese möglichst nicht das Bedürfnis verspüren, vor Gericht zu ziehen. Sollte das doch der Fall sein, so hofft man, dass das Gericht eine ähnliche Abwägung der widerstreitenden Interessen vornimmt. Gedankenexperiment: Privatrechtsgesellschaft Völlig anders erfolgte die Konfliktlösung in einer idealen freien Welt. Ludwig von Mises bezeichnete den Staat als die Negation der Freiheit. Zeichnet man die Vorstellung einer idealen freien Welt demnach ohne Staat, so handelte es sich um eine Welt ohne öffentliches Eigentum. Im Gedankenexperiment ist eine Welt, in der nur privates Eigentum existiert, eine Gesellschaft von Eigentümern, die Eigentümergesellschaft. Ein Konflikt zwischen Google und Anwohnern oder Straßenmusikanten und beeinträchtigten Gewerbetreibenden würde völlig anders gelöst werden. Jeder Anwohner einer Strasse hätte bestimmte, situativ unterschiedliche Rechte an dieser. So könnte in Sackgassen die Strasse den Anliegern gemeinsam gehören, die jede ungenehmigte Benutung verhindern. Hauptverkehrsstrassen könnten unternehmerisch geführt werden und gegen Entgelt genutzt werden. Fußgängerzonen könnten zwar den an diesen gelegenen Ladeninhabern gehören, aber für den Publikumsverkehr zugänglich sein. Konflikte über die Nutzung einer Straße würden vermutlich vertraglich geregelt werden, weil besondere Benutzungsordnungen existieren würden. Deren Inhalt ist zweitrangig und kann auch nicht vorhergesehen werden. Daraus wiederum ergibt sich als wichtigste Erkenntnis, dass Konflikte im Einzelfall von den Betroffenen privat gelöst werden würden. Die Eigentümergesellschaft ist immer auch Privatrechtsgesellschaft. Keine allgemein gültigen Lösungen Die Eigentümergesellschaft kennt keine allgemein gültige Lösung. Sie unterscheidet sich darin ganz entscheidend von dem, worauf die Debatte um Google Street View hinweist. Es soll eine Lösung gefunden werden, mit der der Konflikt ein für allemal und mit Wirkung für jeden einzelnen Kilometer Straße und jeden einzelnen Anwohner beigelegt werden soll. Dies entspricht in etwa dem Versuch, die Schwierigkeiten einer Braut, das passende Hochzeitskleid zu finden, dadurch zu beheben, dass nur noch ein Modell in einer Größe angeboten wird. Die Eigentümergesellschaft kennt keine Einheitsgrößen und -modelle. Das bedeutet nicht, dass es nur Maßanfertigungen gibt. Sicher wird es eine Tendenz zur Vereinheitlichung geben, da sich aus ökonomischen Gründen Standards herausbilden würden. Einwanderungsdebatte Aus dem gleichen Blickwinkel lässt sich die Einwanderungsdebatte betrachten. Hans Hermann Hoppe vertritt seit vielen Jahren die Auffassung, dass eine Eigentümergesellschaft keine unbeschränkte Zuwanderung kennen würde. An die Zuwanderer würden vielmehr bestimmte qualitative Anforderungen gestellt, wie der Zuwanderung insgesamt quantitative Grenzen gesetzt wären. Der zeitgenössische Staat solle sich, um das Eigentum der auf seinem Territorium lebenden Menschen zu schonen, daher entsprechend verhalten und die Zuwanderung nur qualifizierten Kräften erlauben und die Zahl der Zuwanderer begrenzen. Die Gegenmeinung vertritt dagegen die Auffassung, dass die Beschränkung der Zuwanderung illiberal sei, weil sie die Freiheit der Menschen beschränke, sich nach Belieben niederzulassen. Nach den hier dargestellten Maßstäben der Eigentümergesellschaft wäre weder die eine noch die andere Lösung korrekt. In einer Eigentümergesellschaft würde der Konflikt jeweils vom betroffenen Eigentümer entschieden werden. Eine allgemein gültige Lösung, gleich in welche Richtung, würde jeweils zu einer Verletzung der Freiheit der anderen Partei führen. Was Google Street View und Einwanderung gemeinsam haben Der Konflikt um die Einwanderung spiegelt insofern exakt die Beweggründe wieder, die manche Liberale dazu bringen, Google die Freiheit zu geben, nach Belieben fotografierend Straßen befahren zu dürfen, nur um anschließend darauf hinzuweisen, dass die Beeinträchtigung der Anwohner sie diese nicht über die Maßen in der Ausübung ihrer Freiheit einschränken dürfe. Eine allgemein gültige Lösung kann es nicht geben. Je allgemeiner das Problem gelöst wird, desto größer ist das Ausmaß der Freiheitsverletzungen. Je mehr öffentliches Eigentum es gibt, desto häufiger muss auf allgemein gültige Lösungen zurückgegriffen werden. Je häufiger es zu Allgemeinlösungen kommt, desto häufiger wird dies im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten führen. Will man Ungerechtigkeiten künftig vorbeugen, so bedeutet dies, für die Privatisierung öffentlichen Eigentums eintreten zu müssen. Mehr bei ef: Internet:
07. März 2010 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Roland Baader, Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Arne Hoffmann, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Klaus Rainer Röhl schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Social BookmarksAnzeigenKommentareOlaf Janowski, am 07. März 2010 um 0:53 ( Link ) Nachtrag: Und welche Musik gespielt wird und ob die Leute in meiner Wohnung fotografieren dürfen, bestimme ich auch gern selbst. Mit staatsrechtlicher Rückendeckung durch das bürgerliche Gesetzbuch. Period. Kurt_G Würden Sie in den Niederlanden durch die Straßen fahren und eine Straße, Gebäude oder Privatewohnungen filmen, dabei die Kamera in die Wohnungen richten und sei es nur oberflächliches Berühren der Aussichtseite mit dem Objektiv, - zur Erinnerung, dort sind kaum Gardinen welche die Privatsphäre anonymisieren und vor geilen Blicken schützen könnten, gebe es sofort einen Aufstand. Der Hausherr bzw. Hausfrau würde sich auf Sie stürzen und Sie - mindestens - Ohrfeigen. Argumentatov würde zB. verglichen, dass wohl kaum ein männlicher Gast in einer gemischten Sauna, auf 15cm nah an eine saunende Frau kriechen würde um deren Knospen en detail zu erkennen. Eine Ohrfeige wäre die harmloseste Reaktion, welche ich absolut verstehen könnte. Ich kann also einiges tun um Google Street View zu erschweren, zu verhindern. Und sei es - wie bei Christo & Jeanne-Claude - dass ich meinen ganzen Bungalow mit Samtpapier umhülle. freigeistig, am 07. März 2010 um 12:17 ( Link ) Schöner Artikel, er trifft den Kern des Problems: für alles eine einfache, möglichst allumfassende Lösung zu finden. @Olaf Janowski Warum soll das nicht gesamtgesellschaftlich gelten? Das geht problemlos, wenn wir uns einen obersten Hausherrn wählen, der über alles öffentliche Eigentum verfügt und der dann bestimmt wer reindarf, wer rausfliegt und für wen Endlösungen gefunden werden müssen ... Würde das ganze privat geregelt, dann würde der Asylsuchende das vor Ort mit seinen zukünftigen Nachbarn menschlich regeln, ob diese ihn als neuen Nachbar akzeptieren, oder nicht. Al_Bore, am 07. März 2010 um 13:48 ( Link ) @freigeistig "Würde das ganze privat geregelt, dann würde der Asylsuchende das vor Ort mit seinen zukünftigen Nachbarn menschlich regeln, ob diese ihn als neuen Nachbar akzeptieren, oder nicht." Das finde ich gut nachvollziehbar. Allerdings müßte das zwingend weitreichende Auswirkungen auf die indviduelle Freizügigkeit haben, sobald sie über die unmittelbare Nachbarschaft hinausgeht. Andernfalls würde die Bedingung des privaten Einverständnisses zur Zuwanderung ausgehebelt, und wir hätten tendenziell dieselben Zustände wie jetzt (wenn man von einem mehr oder weniger fest umrissenen größeren Landstrich mit gemeinsamen Interessen ausgeht). Eine Möglichkeit wäre natürlich die persönliche Mithaftung und Bürgschaft derjenigen Ansässigen, die den Zuzug des neuen Nachbarn befürworten. Das würde ich mir schon lange für diejenigen Politiker und Bürokraten wünschen, die ihre feuchten Privatfantasien auf Kosten Anderer hemmungslos ausleben. Ein sehr schöner Artikel übrigens. Herr Friedrich schafft es wieder einmal, ein Problem auf sehr entspannte Weise aus verschiedenen Blickwinkeln heraus zu beleuchten und den Leser am Ende zu seiner eigenen dezidierten Meinung hinzuführen. Molot, am 07. März 2010 um 14:12 ( Link ) @freigeistig Würde das ganze privat geregelt, dann würde der Asylsuchende das vor Ort mit seinen zukünftigen Nachbarn menschlich regeln, ob diese ihn als neuen Nachbar akzeptieren, oder nicht. Würde das ganze privat geregelt, dann würde der "Asylsuchende" sich ein Stück Land kaufen. Das wäre dann seines und er könnte damit machen , was er will. B.Ullmann Olaf Janowski, am 07. März 2010 um 14:26 ( Link ) @freigeistig: "Würde das ganze privat geregelt, dann würde der Asylsuchende das vor Ort mit seinen zukünftigen Nachbarn menschlich regeln, ob diese ihn als neuen Nachbar akzeptieren, oder nicht." Genau daruf wollte ich (auch) hinaus! Es gibt Länder, wo das genau so zu laufen hat. @Molot: "Würde das ganze privat geregelt, dann würde der "Asylsuchende" sich ein Stück Land kaufen. Das wäre dann seines und er könnte damit machen , was er will." Ein Grund wohl warum in vielen Ländern (z.B. Thailand, wo viele Deutsche emigriert sind) dieses nicht möglich ist - in weiser Voraussicht der einheimischen Bevölkerung oder ihres Königs! Olaf Janowski, am 07. März 2010 um 14:30 ( Link ) @Al_Bore: "Eine Möglichkeit wäre natürlich die persönliche Mithaftung und Bürgschaft derjenigen Ansässigen, die den Zuzug des neuen Nachbarn befürworten. Das würde ich mir schon lange für diejenigen Politiker und Bürokraten wünschen, die ihre feuchten Privatfantasien auf Kosten Anderer hemmungslos ausleben." Haargenau dieses Wünsche ich mir für das Deutsche Volk nach einem "1848 2.0".! Der_Michael, am 07. März 2010 um 19:08 ( Link ) "Konflikte über die Nutzung einer Straße würden vermutlich vertraglich geregelt werden, weil besondere Benutzungsordnungen existieren würden." Olaf Janowski, am 07. März 2010 um 20:25 ( Link ) @Der_Michael: "Konflikte über die Nutzung einer Straße würden vermutlich vertraglich geregelt werden, weil besondere Benutzungsordnungen existieren würden." Ich wäre da schon eher für schriftlich fixierte Normen. Und als Exekutive eine BÜRGERPOLIZEI, die diesen Namen auch verdienen würde... nicht wie in der DDR 1.0 die sattsam bekannte "Volkspolizei". Oder was man heute in diesem unserem Land als "Polizei" zu bezeichnen pflegt. Kurt_G Um Gottes Willen - Bürgerpolizei!!!! Gehts noch schlimmer? Ordenungspolizei, Stadtpolizei, Gesinnungspolizei, Müllpoliezi, Kippenwegwerfkontrollpolizei, Alkoholpolizei .. Geht mir weg mit Polizei! Der_Michael, am 07. März 2010 um 21:41 ( Link ) @Olaf Janowski: Wie groß müsste denn so ein Bürgerzusammenschluss (der Begriff Polizei gefällt mir ebenso wenig wie Kurt_G) sein, der mit der nötigen Macht gegenüber Google (oder anderen Interessengruppen) auftreten könnte? Und besteht nicht die Gefahr, dass sich eine solche Gruppe Menschen, der ich mich auf der Suche nach Sicherheit anschließe, ähnlich organisieren wird wie der Staat, in dem ich momentan leben muss? Die in diesem Artikel und den Kommentaren aufgeworfenen Ideen gefallen mir. Aber sie scheinen mir am Beispiel der Straße nicht zu Ende gedacht: Wie setze ich in der Privatrechtsgesellschaft als Individuum mein Recht an/ auf meinem Grundstück durch? Diese Frage muss gestellt werden. M Kayser, am 08. März 2010 um 6:22 ( Link ) @Der_Michael: Auch Ihre Bedenken wegen der Durchsetzbarkeit gegenüber dem mächtigen Konzern Google sind unbegründet. Google benötigt schließlich genauso Geld für die Ausübung seiner Unternehmertätigkeit. Würden Sie nun noch in irgendeiner Weise Dienste von Google nutzen, wenn diese gewaltsam den Sicherheitsdienst Ihrer Straße überwinden und dort aufnahmen machen? Genauso verhält es sich mit den Banken, die Google für die Kredite benötigt, mit Zulieferungsfirmen und mit jeglichen Firmen/Personen, die Google nutzen. Selbstverständlich gilt dies nicht für alle Nutzer, aber der Umsatzeinbruch würde sich schon sehr deutlich bemerkbar machen. Anmelden oder Registrieren, um Kommentare schreiben zu können |
| ||||||
| Copyright © 2010 Lichtschlag Verlag KG | Design and Programming by greybyte, using Django and Performancing's Modernpaper template. | ||||||||
Olaf Janowski, am 07. März 2010 um 0:46 ( Link )
Wenn ich eine Party gebe, habe ich selbstverständlich das Recht als Gastgeber nur bestimmte Leute einzuladen und im Rahmen meines Hausrechts nach BGB auch Leute aus der Wohnung zu verweisen.
Warum soll das nicht gesamtgesellschaftlich gelten?
Ich werde demnächst nicht mehr für Faulenzer arbeiten (Auswanderung).
Sie können das auch: Steuerboykott organisieren!