Dirk Friedrich

Jahrgang 1976, Jurist und Blogger.

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Der Staat als Hehler?: Wie die Regierung alle Klippen der Strafbarkeit umschifft

von Dirk Friedrich

Über die juristische Seite des Bankdatenkaufs und seinen historischen Boden

Kein Thema beschäftigt die Öffentlichkeit so, wie der Ankauf der CD mit den Daten von deutschen Kunden Schweizer Banken, mit deren Hilfe nicht nur die meisten Politiker, sondern auch ein Gutteil der Öffentlichkeit Steuerflüchtlinge aufspüren und ihnen nachstellen will. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und dem Vorspiel der Liechtenstein-Affäre ist sowohl die historische als auch die juristische Seite der Geschehnisse kurz zu beleuchten.

Nationalsozialisten und Schweizer Bankkundengeheimnis

Die deutschen Nationalsozialisten waren keine freundlichen Zeitgenossen. Viele der ausersehenen Opfer waren weitsichtig genug, rechtzeitig das deutsche Staatsgebiet zu verlassen. Dazu brachten sie häufig zunächst ihr Vermögen, dann sich im Ausland in Sicherheit. Gleichzeitig hatten die Nationalsozialisten unmittelbar nach der Übernahme des Regierungsapparats damit begonnen, die Wirtschaftsordnung im nationalsozialistischen Sinne umzugestalten und protektionistische Gesetze zum Schutz der deutschen Wirtschaft zu erlassen, die von Gesetzen und Verordnungen gegen die ungewollte Kapitalausfuhr flankiert worden sind. Die Kapitalflucht bekämpften sie, indem man die Gestapo zur Aufklärung im wichtigsten Fluchtland, der Schweiz, einsetzte.

Dies war indes nur eine Fortsetzung der Methoden der Weimarer Republik. Denn bereits vor 1933 wurden deutsche Agenten, die das versteckte Kapital deutscher Bürger in der Schweiz aufspüren sollten, von dort ausgewiesen. Da sich die Schweizer Behörden außerstande sahen, die ausländischen Kunden der Schweizer Banken vor der Ausspähung durch Geheimdienste zu schützen, trat 1934 ein Schweizer Bundesgesetz in Kraft, das den Banken die Einrichtung von Nummernkonten erlaubte. Dies war die Geburt des Schweizer Bankkundengeheimnisses. Seine wichtigste Funktion war der Schutz ausländischer Kunden von Schweizer Banken, die ihr Vermögen in der Schweiz in Sicherheit brachten. Im nationalsozialistischen Deutschland wurden die Kapitalflüchtlinge mit der Todesstrafe bedroht.

Peitschen-Peer und Koffer-Schäuble

Auf diesem historischen Boden bewegt sich nun die deutsche Regierung, die wohl mittlerweile fest entschlossen ist, Bankkundendaten zu kaufen, die einer Schweizer Bank entwendet worden sind und mit denen sich deutsche Kapitalflüchtlinge ermitteln lassen. Es ist kein graziles Bewegen, bestenfalls ein Trampeln auf historischem Boden, begleitet von Marschmusik. Herr Steinbrück drohte seinerzeit mit der „Kavallerie“, schwang dazu die „Peitsche“ und wollte die Schweiz auf die „schwarze Liste“ setzen lassen. Unterdessen sieht Herr Schäuble das Schweizer Bankgeheimnis „am Ende“. Die sonst so gerühmte Sensibilität deutscher Politiker in Bezug auf bestimmte Ereignisse hat Hausverbot im Finanzministerium.

Offensichtlich wird dagegen dem Anbieter der Schweizer Kundendaten der Zutritt zum Finanzministerium gestattet werden. Die öffentliche Meinung der Bundesrepublik schwankt hin- und hergerissen zwischen neidgetriebenem Ankauf und idealistischem Ruf, der Rechtstaat solle sich nicht selbst entehren, indem er sich zum Hehler mache. Der Hehler ist nicht besser als der Stehler, weiß der Volksmund.

Zur Strafbarkeit des Ankaufs

Mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass der Erwerb der CD nach bundesdeutschem Strafrecht keine Hehlerei ist. Denn die CD, auf der die Daten sich befinden, wurde wohl nicht gestohlen. Nur die Daten selbst wurden unbefugt erlangt, doch bezieht sich der Tatbestand der Hehlerei § 259 StGB nur auf Sachen, das sind körperliche Gegenstände. Hehlerei an den Daten kommt daher nicht in Frage. Man darf die Vorschrift auch nicht über ihren Wortlaut hinaus ausdehnen, da dies gegen das grundgesetzliche Analogieverbot verstieße. Es leuchtet ein, dass man nur bestrafen können sollte, was schon vor der Tat eindeutig als strafbare Handlung festgelegt war.

Eine Strafbarkeit könnte sich auch aus § 257 StGB (Begünstigung) ergeben, einem Delikt ähnlich der Hehlerei, bei dem es aber nicht auf die Sache als Tatbestandsmerkmal ankommt. Wegen Begünstigung macht sich strafbar, wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern. Der Anbieter hat Vorteile aus einer rechtswidrigen Tat erlangt. Nach dessen Tat leistet der Käufer der Daten dadurch Hilfe, indem er eine objektiv dazu geeignete Handlung mit der subjektiven Tendenz vornimmt, die durch die Vortat erlangten oder entstandenen Vorteile gegen Entziehung zu sichern. Der objektive Part der Hilfeleistung ist sicher gegeben, zweifelhaft ist aber die subjektive Seite. Dem Ankäufer geht es beim Ankauf ja eher nicht um die Begünstigung des Täters als darum, sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.

Doch kommen durchaus auch andere Straftatbestände in Frage. So ist es zum Beispiel strafbar, urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt zu verbreiten (§ 106 UrhG). Das ist insofern relevant, als auch der Ersteller von Datenbanken ein Urheberrecht an der Datenbank erwirbt. Der Anbieter der CD hat nach den meisten Zeitungsmeldungen indes die Datenbank zwar unbefugt aus den Daten der Schweizer Bank, aber doch eigenhändig hergestellt und die Datenbank selbst nicht entwendet. Er ist somit selbst Urheber und hat ein eigenes Urheberrecht, weswegen die Verbreitung der Datenbank nicht strafbar ist.

Weiter kommt in Frage das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB). Ausgespäht hat aber der Anbieter der Daten, nicht ihr potentieller Erwerber. Zudem ist die Tat beendet, so dass nicht einmal mehr eine Mittäterschaft oder Beihilfe in Frage kommt. Eine Strafbarkeit kann sich auch ergeben aus § 204 StGB. Danach ist strafbar, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis verwertet. Die Verwertung der Kundendaten erfolgt hier für den Anbieter durch den Verkauf. Ohne den Käufer ist indes keine Verwertung möglich, so dass der Käufer Mittäter ist. Beide wären zu bestrafen – wenn sie Privatpersonen wären. Anders ist es, wenn der Staat auftritt.

Kann sich ein Ankäufer im Staatsdienst strafbar machen?

Definierendes Merkmal des Rechtstaats ist, nur auf den ersten Blick überraschend, die Ungleichheit vor dem Gesetz. Denn der Staat selbst hat Sonderrechte. Er behauptet ein Gewaltmonopol, zu dessen Durchsetzung er sich größere Eingriffsbefugnisse in die Sphäre Dritter eingeräumt hat als seinen Bürgern. Im Falle der Aufklärung von Straftaten sind diese Befugnisse in der Strafprozessordnung zu finden. Die Ermittlungsbehörden dürfen – wie allgemein bekannt ist – unter bestimmten Voraussetzungen etwa Telefone abhören, Haft anordnen und Räume durchsuchen. All das darf der einfache Bürger nicht. Was den Ermittlungsbehörden zur Durchsetzung des behaupteten Gewaltmonopols erlaubt ist, kann sie nicht gleichzeitig strafbar machen. Die Einheitlichkeit der Rechtsordnung gebietet, dass das gleiche Verhalten nicht gleichzeitig im Einklang mit dem Gesetz sein und gegen es verstoßen kann. Eine den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllende Handlung führt nur dann zur Strafbarkeit des Täters, wenn er rechtswidrig gehandelt hat.

Nun ist es etwa nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Berlin so, dass es gerade Aufgabe der Staatsanwaltschaften ist, fremde Geheimnisse zu nutzen, wenn dies der Aufklärung von Straftaten dient. Die Nutzung dieser Geheimnisse ist dann schon nicht mehr unbefugt und auch nicht rechtswidrig. Eine Strafbarkeit der Beamten der Staatsanwaltschaft wäre daher nicht gegeben. Zu klären ist aber, inwieweit die aufgrund der Strafprozessordnung erlaubten Eingriffe auch für Beamte eines Finanzministeriums gelten, wenn diese die CD ankaufen. Es steht zu vermuten, dass es der zuständigen Staatsanwaltschaft leicht fallen wird, die ihr zustehenden Eingriffsbefugnisse auf die Kollegen auszuweiten, indem man sie als Hilfsbeamte wertet. Es darf auch nicht vergessen werden, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig sind. Sie sind politische Behörden. Sie sind Teil der Exekutive, weswegen sie Weisungen aus dem zuständigen Landesjustizministerium, dem sie üblicherweise zugeordnet sind, innerhalb gesetzlicher Grenzen befolgen müssen.

Strafbarkeit der Bundeskanzlerin

Da die ankaufenden Beamten - gleich ob beschäftigt bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ministerium - sich nicht strafbar machen werden, kommt auch die Bundeskanzlerin straflos davon. Erstens ist der von ihr betriebene Ankauf der Daten mangels Haupttat eines ihr Untergebenen keine Anstiftung. Zweitens kann mangels Rechtswidrigkeit des Ankaufs dann auch keine Verleitung von Untergebenen zu Straftaten (§ 357 StGB) vorliegen. Drittens führen die verschiedenen Äußerungen, man müsse und werde solche Daten kaufen, nicht zu einer Strafbarkeit. In diesem Zusammenhang könnte man daran denken, dass hierin eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) liegen könnte, denn zweifellos werden und wurden bereits andere Täter angeregt, den Schweizer Banken weitere Daten zu entwenden, was auch nach deutschem Recht strafbar ist. Allerdings mangelt es wohl an der Bestimmtheit der Aufforderung. So hat etwa die Rechtsprechung die Parole „Kriegsdienste verweigern! Desertiert aus allen kriegführenden Armeen!“ nicht als Aufforderung, sondern als „lediglich kritische Meinungsäußerung in einer politisch hoch brisanten Frage“ gewertet. Frau Merkels Äußerungen kann man nicht anders einstufen.

Anders als vor zwei Jahren hat der Anbieter der Daten auch sämtliche Fallstricke vermieden, die durch das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst entstehen. Diesmal hat sich nicht der BND als Täter zu erkennen gegeben, sondern eine unbenannte und unerkannte Privatperson. Der damalige BND-Mitarbeiter hat klar gegen das Gesetz verstoßen, als er Daten übermittelte, die nicht von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland waren. Zusätzlich hat er sich höchstwahrscheinlich in Liechtenstein strafbar gemacht, vielleicht auch in Deutschland.

Nach alledem ist der Ankauf der Daten von dem Anbieter – nach dem bisher öffentlich gemachten Sachverhalt – aller Voraussicht nach nicht strafbar. Das Vorgehen des Anbieters und der potentiellen staatlichen Käufer läuft wie auf Schienen sauber an den einschlägigen Straftatbeständen vorbei oder ist zumindest durch Eingriffsbefugnisse gerechtfertigt.

Kein Beweisverwertungsverbot

Überdies werden die erhaltenen Daten auch als Beweismittel eingesetzt werden dürfen. Beweisverwertungsverbote ergeben sich nur aus vom Staat illegal gewonnenen Beweismitteln. Die einzige bekannte staatliche Handlung bezieht sich jedoch auf den Kauf, der nicht illegal ist. Das LG Bochum schrieb damals unrichtig über die vom BND in Liechtenstein gewonnenen Daten: „Es geht in der vorliegenden Konstellation nicht um ein zunächst rechtswidriges Verhalten der staatlichen Ermittlungsbehörden, sondern um ein strafrechtlich relevantes Verhalten einer Privatperson. Die Beweisgewinnung regelnden Vorschriften der StPO richten sich jedoch an die Strafverfolgungsorgane, nicht hingegen an Privatpersonen. Daraus folgt, dass Beweismittel, die durch Private in rechtswidriger Art und Weise gewonnen werden, grundsätzlich verwertbar sind.“ Das LG Bochum blendet die Rolle des BND als Anstifter völlig aus, weswegen es zu dieser kurzsichtigen Bewertung kommt. Für den jetzigen Fall besteht diese Problematik nicht, weil sich der Datendieb korrekt ohne jede bundesdeutsche Anstiftung mit seinem Angebot gemeldet hat. Da ist es zweitrangig, dass man den Täter, der Privatperson ist, nicht verhaftet. Die Schweizer Daten sind - so wie sich der Sachverhalt darstellt - völlig eindeutig rein privat erlangt worden und unterliegen daher keinem Beweisverwertungsverbot.

Ein freudiger Glücksfall für den Steuerstaat

Es ist ein absoluter Glücksfall für den deutschen Finanzminister, dass sich - anders als in der Liechtenstein-Affäre - ganz ohne sein Zutun eine großartige Möglichkeit gefunden hat, auf die deutschen Kapitalflüchtigen in der Schweiz zuzugreifen. Bei so viel Informationen benötigt es gar kein Abkommen mit der Schweiz über den Datenaustausch mehr. Der mediale Rummel hat zwar nicht die unrühmliche Vergangenheit der Deutschen mit dem Schweizer Bankkundengeheimnis ans Licht gebracht, dafür aber den Charakter vieler Mitbürger und ihr Verhältnis zum Staat, wenn es die "Richtigen" trifft, aufgezeigt. Viel hat sich da nicht geändert. Bis jetzt sind schon viele Selbstanzeigen eingegangen. Die Zeitungen berichten sogar schon von weiteren Angeboten über die Daten von Kapitalflüchtigen. Die Daten tausender weiterer Kunden ausländischer Banken wurden den Finanzbehörden angeboten. Aus Behördenkreisen wird vermeldet, Ermittler prüften bereits, ob die Angaben verlässlich sind und wie groß das Potential für die Steuerfahndung sein könnte. Fest steht, dass hier viele hundert Millionen zusätzlich in die Kasse gespült werden. Wahrscheinlich bleibt kein Auge trocken und kein unversteuertes Auslandskonto unentdeckt. Bedauerlich ist nur, dass hierfür ein Zeitraum mehrerer Monate angesetzt wird. Bei der Schweizer CD war es den Behörden dagegen unheimlich schnell möglich, das Potential abzuschätzen und ein innerhalb von einer Woche von 100 Mio. auf mittlerweile 400. Mio gewachsenes Volumen an Steuernachzahlungen zu veranschlagen. Bestimmt ist die nunmehrige Langsamkeit nur auf die Überlastung der Finanzbehörden zurückzuführen.

Internet:

06. Februar 2010

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Kommentare

Friedrich Dominicus, am 06. Februar 2010 um 11:50 ( Link )

Ich kann Ihren Argumenten leider folgen, nur eins ist mir nicht verständlich. Die Beschaffung der Daten durch die "Person" in der Schweiz dürfte doch auch in der Schweiz strafbar sein oder?

kfa, am 06. Februar 2010 um 12:58 ( Link )

Vielen Dank Herr Friedrich für diese Aufklärung! Könnte das bedeuten, daß nach den dargelegten Gründen, warum der Ankauf dieser CD nicht als Anstiftung zu einer Straftat ausgelegt werden kann, dies für eventuell auftauchende weitere CDs durchaus so nicht mehr haltbar wäre?
Neue CD mit Bankdaten aufgetaucht

@Friedrich Dominicus: Ziemlich sicher ja - wobei es mir so vorkommt als ob Presse und Regierungsstellen in der Schweiz ängstlich sind dies schnell und klar so zu benennen:
Bern will mit Strafverfahren gegen Datendieb vorgehen - Bundesrätin Leuthard prüft rechtliche Schritte

Horst, am 06. Februar 2010 um 13:28 ( Link )

Vielen Dank für den klärenden Beitrag. Er zeigt enorme Defizite im deutschen Datenschutzrecht auf.

Olaf Janowski, am 06. Februar 2010 um 13:56 ( Link )

Das System pfeift schon seit Ende Ära Kohl auf den letzten Löchern.

Und die allerletzten Hemmungen werden auch noch fallen, das wird man in Europa noch merken.

"Pecuniam non olet" meinte schon der römische Kaiser Vespasian zur Einführung seiner öffentlichen Klosteuer im alten Rom.

Das Ende des römischen Reiches ist bekannt (Migrantenprobleme vulgo Völkerwanderung (sic!), und das römische Reich entsteht ja heutzutage wieder neu. Geschichte wiederholt sich.

Wir werden noch die Einführung eines zwangsimplantierten Computerchips auf RFID-Basis erleben, mit der das System -weltweit- alle Bewegungen, nicht nur finanzielle, unter Kontrolle haben wird.

Und verwundert feststellen, das eine biblische Prophezeiung eingetroffen ist ...

("Und es macht, dass sie allesamt, die Kleinen und Großen, die Reichen und Armen, die Freien und Sklaven, sich ein Zeichen machen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, wenn er nicht das Zeichen hat, nämlich den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens. ")

maxx, am 06. Februar 2010 um 14:07 ( Link )

Ich bin überrascht über die Kurzsichtigkeit der doch so intelligenten Politiker und hochrangigen Beamten. Für mich ist die einzige logische Konsequenz, dass die betroffenen Personen, oder auch viele andere, die bisher unsere Steuerpolitik geduldet haben, nun mit dem Gedanken der Auswanderung spielen werden. Somit wird vielleicht nicht nur mehr ein eher kleiner Teil des Vermögens in die Schweiz abwandern, sondern auch die Personen denen das Geld gehört.

Wenn nun Geschäftsleute von den Stasi-Methoden der Deutschen Steuerbehörden die Nase voll haben und bei einfachen Rechenaufgaben herausfinden, dass sie sich noch viel mehr sparen können, wenn ihr Deutscher Betrieb nun nicht mehr der Hauptsitz, sondern viel mehr eine Niederlassung der Schweizer AG ist, und sie dabei in der schönen Schweiz nicht nur viel weniger Steuerabgaben haben, sondern auch ihre Privatsphäre und Menschenrechte genießen können, was hat der Staat damit gewonnen?

Es ist Irrsinn zu glauben, dass mit (Staats-)Gewalt ein Klima geschaffen werden kann, das attraktiv für Leute ist, die sich aufgrund erfolgreicher Unternehmungen ihren Wohnort frei wählen können. Und wer sucht sich dann eine Heimat aus, in der man bespitzelt wird? Wer möchte in einem Land leben, in dem die Privatsphäre und persönliche Freiheit dermaßen eingeschränkt und mit Füßen getreten wird?

Mit kleinkarierten Denkmustern kann man natürlich komplexe Zusammenhänge kognitiv nicht erfassen.

Deutschland: Die Reichen brauchen euch nicht! Macht ihnen das Leben hier zur Hölle, und sie tragen ihr Geld woanders hin!!!!

Stefan Miller, am 06. Februar 2010 um 15:38 ( Link )

hier gilt: was nicht passt wird passend gemacht. Wenn die Gesetze so etwas nicht erlauben, dann werden sie eben umgedeutet, ggf. angepasst. Es gibt keine Trennung der Gewalten, daher ist das was der Staat macht stets legal.
Verrückte Zeiten sind das.
Neda, die Heldin vom Iran, die vor laufender Handy-Kamera gestorben ist, lebt heute als Asylantin in Deutschland, Dominik Brunner hat jetzt auch offiziell die Schlägerei angefangen, die er mit dem Leben bezahlt hat (wofür er eine Medaillie für Civilcourage bekommen hat, Ähnlichkeiten zur Mittweida, Mannichl sind rein zufällig), usw. Was kommt als nächstes?

Jochen Trebmann, am 06. Februar 2010 um 16:20 ( Link )

Wow. Das war Aufklärung pur!

Herzlichen Dank.

nehring, am 06. Februar 2010 um 17:30 ( Link )

danke für die juristische aufklärung!

auch ein dank an olaf janowski für den hinweis auf eine biblische prophezeiung...
was aber bedeutet chip auf RFID-basis? den sinn versteh ich wohl, aber was bedeuten die buchstaben?

für den anfang haben wir ja schon die ident-nr! gilt die eigentlich europaweit, verzeihung EU-weit?

Olaf Janowski, am 06. Februar 2010 um 18:36 ( Link )

@nehring: Google und Wikipedia sind unsere Freunde:

http://de.wikipedia.org/wiki/RFID

Es wird eine unverlierbare, weil implantierte (rechte Hand oder bei Amputierten die Stirn) weltweite ID-Nr. geben.

Keine Geldwäsche mehr, Bankraub und Drogengeldwaschanlagen trockengelegt. Die Schlangen an den Supermarkt- und Tankstellenkassen können erheblich schneller abgefertigt werden. Man braucht keine Scheckkarte, Personalausweis, Führerschein, KFZ-Schein, Monatskarte für den ÖPNV und keine Krankenkassenkarte mehr bei sich haben - erledigt alles dieser Chip.

Der Finanzierungssumpf des weltweiten Terrorismus ist in einem nu trockengelegt.

Ist doch toll, oder?

Und das schönste: Am Anfang wird dieser Chip wie auch Mobiltelefon, Auto und Fernseher f r e i w i l l i g sein.

Binnen kürzester Zeit kommt dann aber weltweit kein Mensch mehr ohne ihn aus.

Tauschhandel wird dann vielleicht bei drakonischter Strafandrohung verboten werden ("Fischdosenpalletten gegen Krügerrand"), da muss ich auch einen von mir sonst sehr geschätzten Herrn Eichelburg etwas deprimieren.

EEkat, am 06. Februar 2010 um 18:43 ( Link )

Herr Friedrich:

--->>>... bezieht sich der Tatbestand der Hehlerei § 259 StGB nur auf Sachen, das sind körperliche Gegenstände. Hehlerei an den Daten kommt daher nicht in Frage<<<<

Ah ja.

Wären Sie bitte so freundlich, mir eine Definition dessen zur Verfügung zu stellen, was "Daten" sind, damit ich entscheiden kann, ob es sich dabei tatsächlich nicht um eine Sache, nicht um körperliche Gegenstände handelt.

Viel Glück.

Und wenn Sie schon mal dabei sind, vielleicht die Abgrenzung von "Daten" zu dem, was dann "Information" ist.

Ich weiß natürlich, daß der Daten-Begriff in der von Ihnen verwendeten Weise üblich ist. Man überliest das dann schnell und übernimmt, wie auch Sie, damit ein scheinbares Vorhandensein eines offensichtlich zweifelsfrei feststehenden Daten-Begriffs.

Auch ein Ausflug in die Technik, z.B. in die DIN- Normen etc. wird Ihnen da nicht weiterhelfen. Was erahnen läßt, daß da etwas im Argen liegt.

E.Ekat

foreign_correspondent, am 06. Februar 2010 um 21:06 ( Link )

@Dirk Friedrich

Der Staat als Hehler?

Mal unabhängig von der justischen Bewertung, der Staat betreibt Witschaftsspionage. Das machen vermutlich andere Staaten auch. Das die BRD sich aber so öffentlich und öffentlichkeistwirksam damit brüstet ist neu.

Denn bereits vor 1933 wurden deutsche Agenten, die das versteckte Kapital deutscher Bürger in der Schweiz aufspüren sollten, von dort ausgewiesen. Da sich die Schweizer Behörden außerstande sahen, die ausländischen Kunden der Schweizer Banken vor der Ausspähung durch Geheimdienste zu schützen, trat 1934 ein Schweizer Bundesgesetz in Kraft, das den Banken die Einrichtung von Nummernkonten erlaubte. Dies war die Geburt des Schweizer Bankkundengeheimnisses.

Eben!

Es geht nicht um Steuerhinterzieher sondern um Flüchtlinge die ihr Eigentum vor dem Zugriff der "NSDAP" schützen wollen. "NSDAP" = Neue Sozial Demokartische Alternativ Partei. Ähnlichkeiten mit einer anderen Einheitspartei gleichen Namens in einer früheren Legislaturperiode sind rein zufällig.

eierlegendewolfmilchsau, am 06. Februar 2010 um 22:19 ( Link )

Bitte entschuldigen Sie die Verwendung folgender Begriffe, aber das kam mir grad in den Sinn, als ich über das Buch las:

"Intellektueller Dünnschiss"

Neutrino, am 07. Februar 2010 um 0:29 ( Link )

Unter dem Vorbehalt, dass man ihrer Argumentation zustimmt, bleibt jedoch noch ein dickes Fragezeichen. Denn sie setzen voraus, dass die mögliche Haupttat nicht in der Schweiz begangen wurde.
Ich kenne mich im Schweizer Strafrecht nicht en Detail aus, aber ich vermute dass die Entwendung der Daten eine Straftat war.

Wenn die Daten in Frankreich übergeben werden, dann richtet sich die Strafbarkeit der deutschen Staatsdiener auch nach französischem Strafrecht. Da deutsche Behörden in Frankreich jedenfalls nicht örtlich für die Strafverfolgung zuständig sind, kommt ihnen auch kein deutsches Prozessrecht zur Hilfe.

Das heißt, selbst wenn nach deutschem Recht keine Straftat vorliegt, werden hier von den Behördenmitarbeitern Straftaten im Ausland begangen.
Das macht die Sache auch nicht wirklich besser.

Setzt man voraus, dass die Behördenmitarbeiter straflos bleiben, dann muss man trotz allem feststellen, dass hier deutsche Behörden die Begehung von Straftaten in anderen Staaten fördern. Denn erklärtes Ziel scheint es wohl zu sein, den Täter mit dem Geld entkommen zu lassen.

Nun setzen wir mal voraus, die Tat wäre in Deutschland begangen worden:

Die Vorteilssicherungsabsicht bei § 257 bügeln sie wohlwollend schnell ab. Das sehe ich anders, denn es kommt dem Staat augenscheinlich darauf an, die Vorteile beim Täter zu belassen. Schließlich verspricht man sich in der Politik noch mehr Täter und noch mehr CDs.

Nach § 106 UrhG ist zu bestrafen, wer ein Werk vervielfältigt und verbreitet. Ohne das genaue Vorgehen des Täters zu kennen, ist wohl wahrscheinlich, dass er zumindest Teile der Datenbank vervielfältigt hat. Und nicht selbst hergestellt hat, denn Herstellung ist der Vorgang, durch den das Werk erstmalig seine Qualität als Werk erhält. Wer Daten kopiert und auf CD brennt, der hat die Daten zweifelsfrei nicht selbst erstellt.

Aus diesen Gründen hat mich ihre Argumentation nicht völlig überzeugt.

Claus-Dieter Dr, Klügel, am 07. Februar 2010 um 10:10 ( Link )

Nach Artikel 65 GG gilt: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“.
Seit Kohl habe ich den Eindruck gilt der Zusatz: ... die Richtlinien der Politik und die Rechtsnormenauslegung.
Die weicht, wie Dirk Friedrich im Fall „Datenklau“ erklärt, aber erheblich vom Volksempfinden ab. Angewandtes Recht jedoch sollte nach meinem Gefühl einsehbares Recht sein. Als Nichtjurist habe ich mir den Kernsatz der Juristen gemerkt: „Es kommt darauf an“.
Nun weiß ich, dass es Leute gibt, die meinen beweisen zu können, dass 2 x 2 = 5 ist. Die aber setzten dabei voraus,
dass man den Rechengang über 0:0 = 0 führt. Wer weiß schon, dass 0:0 nicht = 0, sondern jede beliebige Zahl sein kann.
In der Mathematik bezeichnet man so etwas mit „Täuschung“.

Horst Böttcher, am 07. Februar 2010 um 12:50 ( Link )

Eine sehr gute Betrachtung der juristischen Lage in diesem Fall. Bekanntlich gibt es in diesem Fach aber mehrere Meinungen. ("Zwei Juristen, drei Meinungen") Vieles ist, wie der Autor richtig darstellt, in diesem Falle Auslegungs-sache. Was nun die politische Entscheidung über den Datenankauf anbetrifft, möchte ich mal folgendes hypothetisches Beispiel zur Diskussion stellen. Angenommen in den 80'er Jahren hätte jemand der Bundesrepublik eine CD angeboten mit den Namen aller im Lande tätigen Agenten des DDR-MfS. Wenn dann die westdeutsche Regierung ent-schieden hätte, wir kaufen die Daten nicht, weil gestohlen, wie hätte da die Öffentlichkeit reagiert?

Was mich weiter interessiert, sind die Motive für die Steuerhinterziehung. Es geht hier ja wohl in den meisten Fällen nicht um "mittlere Leute", die etwas mehr Netto von Brutto haben wollen, sondern um grosse Beträge von Unternehmern oder gute-verdienden Führungskräften. Welchen Sinn hat das Konto in der Schweiz? Ein Notgroschen, eine Altersversicherung? Es muss jedem klar sein, dass er mit diesem Geld nicht viel anfangen kann, da alle Käufe von Immobilien, Luxusyachten, usw. schnell dem deutschen Fiskus bekannt würden. Das Geld kann also nur im Kapitalmarkt angelegt werden und geht der Realwirtschaft, z.B. für Investitionen in Deutschland aber auch der EU verloren. Ist das ökonomisch sinnvoll?
Persönlich bin ich gegen den Datenankauf aber man sollte die Problematik in einem grösseren Zusammenhang sehen.

Klaus Wulf, am 07. Februar 2010 um 15:38 ( Link )

@Horst Böttcher

Was mich weiter interessiert, sind die Motive für die Steuerhinterziehung.

Die Antwort kann ich Ihnen persönlich geben.

Ich habe mein Geld nicht deshalb ins Ausland verbracht um Steuern zu hinterziehen, sondern weil ich dem deutschen Staat - bescheiden gesagt - zutiefst misstraue und früher oder später
mit Enteignung von Privatvermögen rechne.

Zur Aufklärung für alle die es noch nicht wissen sollten: Seit drei Jahren gibt es ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, dass Zinserträge von Deutschen einer Abgeltungssteuer unterliegen. Diese Abgeltungssteuer wird anonym nach Deutschland überwiesen und erhöht sich bis auf 35% im Jahr 2012. Das heißt Zinserträge werden bereits heute versteuert und in Zukunft sogar noch einiges höher als in Deutschland. Die linke Qualitätspresse unterschlägt diese Information vorsätzlich, sonst könnte man nicht so schön gegen die Vermögenden hetzen.

EEkat, am 08. Februar 2010 um 2:48 ( Link )

@Klaus Wulf

sehr richtig. Überweisung von Zinserträgen, nicht die einzige Informations-Unterschlagung in diesem Zusammenhang.

Immer noch glaube ich, daß der Zumwinkel einer völlig anderen Intrige zum Opfer fiel, die etwas mit der Post, dem Wunsch der Etablierung einer Gegenpost durch Axel Springer, der folgenden Intervention des SPD- Arbeitsministers auf der Seite der Post, also Zumwinkel, zu tun hatte, und der dann aus dem rennen genommen wurde, kurz bevor er UNICEF- Nachfolger der scheiternden Schleswig-Holstein-MPin hätte werden sollen.

Wie er abgeschossen wurde, das war zu insziniert, als das es hätte "normal" sein können. Die Fernseh-Teams des ZDF waren vor Ort, zwei Stunden bevor die Staatsanwaltschaft vor dem Haus der Zumwinkels auftauchte.

Alles was dann behauptet wurde entnehmen wir der Presse, ohne daß es dafür Beweise gegeben hätte. Beispielsweise die Vorab-Behauptungen, wonach hunderte von Promionenten mit einer Enttarnung rechnen müssen. Ich habe keine Kenntnis weiterer Persoen erhalten, die verurteilt worden wären.

Mal zum Sachverhalt: der Zumwinkel ist nur aufgrund eines Verfahrensfehlers einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe entkommen.

Will mir jemand erzählen, alle anderen virtuellen Straftäter wären ebenfalls aufgrund von Verfahrensfehlern nicht verurteilt worden? Oder war deren Schuld zu gering, daß es bei denen nicht für eine schwere Verurteilung ausreichte?

Das ist alles Kappes, und iunsere Presse sollte sich schämen, sich zum Speißgesellen eines solchen Staatsverständnisses zu machen.

Aber wer Leyendecker und Prandtl in den letzten Tagen erlebt hat, dem ist klar: von der BRD- Presse ist nichts mehr zu erwarten. Auf irgendeine Weise wurden die gleichgeschaltet. So bescheuert das klingen mag.

Auch die Erträge durch vermeintliche Steuernachzahlung sind alles andere als verbürgt, oder wenigstens recherchiert.

Alles Luftnummern.

Die haben den Zumwinkel ausgezuzelt wie eine Weißwurst. Ich denke, heute in London wird es ihm besser gehen, und er wird sich seinen Teil über sein Vaterland denken.

Diese Nummer wird nun wiederholt.

Es wird laut auf das Wasser geschlagen, damit die Fische in die Luft springen.

Eine andere Frage wäre, ganz nebenbei, daß längst nicht alle auf einer solchen CD aufgeführten Adressaten tatsächlich Steuerflüchtlinge sein müssen. Es ist keineswegs illegal, in der Schweiz ein Konto zu unterhalten.

Datenschutzgesetzgebung? Interessiert hier keine Sau.

Es mag ein Fernziel der BRD sein, eine Auslands-Devisen-Genehmigung analog der DDR über unsere derzeit ablaufende Rechtsstaats-Vergewaltigung einzuführen.

Wenn man die "schrankenlosen" Grenzen der EU passieren will, dann kann es ja heute schon geschehen, daß man von einer Zollstreife herausgewunken wird, die dann festzustellen versucht, ob man mit mehr als 10 000 Euro unterwegs ist. Was strafbar wäre.

Freies Europa: das können die sich sonstwohin schieben.

Daß die BRD einem anderen Land eine Abänderung derer Gesetzgebung aufzunötigt, das ist ein Skandal. Der in der BRD gefeiert wird.

Na gut, es werden heute keine Juden unter dem Jubel der Meute durch die Straßen getrieben.
Daß es aber um die Verhinderung einer als illegal diffamierten Bereicherung geht, daran hat sich nichts egändert.

Wenn die BRD sich darüber beschweren sollte, daß chinesische Hacker an Verschluß-Informationen zu gelangen suchen: die tun lediglich ihren Job. Die sammeln für ihr Vaterland geheime Informationen.
Wollen wir hoffen, daß die Chinesen nicht ihre Marktmacht ausnutzen und uns wissen lassen, wir hätten gefälligst unsere Gesetze an ihre Bedürfnisse anzupassen.

Was ist dieses Land unter die Räder gekommen.


EEkat

dickbrettbohrer, am 08. Februar 2010 um 5:53 ( Link )

@EEkat

Eine andere Frage wäre, ganz nebenbei, daß längst nicht alle auf einer solchen CD aufgeführten Adressaten tatsächlich Steuerflüchtlinge sein müssen. Es ist keineswegs illegal, in der Schweiz ein Konto zu unterhalten.

Endlich lese ich einmal, was ich dauernd voller Ingrimm denke. Das Wort „Steuersünder“, es deckt einen Bereich ab, der inhaltlich unangemessen ist. Ein Paralogismus. Und alle – auch die Kritiker am Vorgehen – benutzen wie geistesabwesend dieses Wort, eine Vorverurteilung möglicherweise völlig harmloser Personen und Vorgänge. Dadurch werden falsche Wirklichkeiten im Denken erzeugt. In der Öffentlichkeit entsteht ein Bild, das nicht der Wahrheit entspricht. Das zeigt sich an der vorbehaltlosen Zustimmung so vieler einfacher Menschen zu einem hochkriminellen Vorgang der Regierung. Verbrecher muß man doch jagen, nicht wahr! Die listige Wortwahl weist den Akteuren (im Namen des „betrogenen“Volkes!) dieser schmierigen Sache Opferstatus zu, während den Konteninhaber, allesamt Sparer, leichtfertig mit Hilfe sophistischer Tricks verbrecherische Absichten unterstellt. Damit ist für Lieschen Müller die Sache moralisch glasklar – dank Sprachregelung! Haben wir aus Goebbels semantischer Hexenküche nichts, ja rein gar nichts gelernt?

Moderne Schlachten werden mit Begriffen geschlagen. Für die Verbreitung sorgen „visueller Volksempfänger“ und regierungstreue Pressehäuser. Ihre Munition ist ein scharfes, tödliches Vokabular. Dieses Vokabular scheint so unwiderstehlich zu sein, daß es die meisten er Opfer wie selbstverständlich in den eigenen Wortschatz übernehmen. Der Sieg der Angreifer ist gewiß, sobald auch nur die ersten damit beginnen, die vergifteten Vokabeln wie selbstverständlich für ihre Verteidigung, umständlichen Rechtfertigungen und langatmige Erklärungen benutzen. Achten Sie einmal alle darauf! Es läuft immer nach demselben Muster ab: ein neuer Begriff wird in die Schlacht geschickt, und alle gefallen sich darin, es möglichst sofort in den eigenen, aktiven Wortschatz einzubauen!

Wer sich gegen die Zumutungen der Pathokratie wehren will, darf niemals das von der Obrigkeit zu reinen Machtzwecken ausgegebene Vokabular benutzen!

Die CD ist KEINE „Steuersünder“-CD, sondern eine CD mit den Namen von deutschen Staatsangehörigen, die ihr (wahrscheinlich) hart erarbeitetes Geld auf ein Konto eingezahlt haben, kurz eine SPARER-CD. Es geht um Namen von Menschen wie du und ich. Das Niveau der Ersparnisse auf den Konten ist bei dieser einzig richtigen Definition völlig unerheblich.

Wird realistisch neutral über die Daten-CD gesprochen, beginnt es einen zu frösteln.

foreign_correspondent, am 08. Februar 2010 um 6:12 ( Link )

@Horst Böttcher

Was mich weiter interessiert, sind die Motive für die Steuerhinterziehung. Es geht hier ja wohl in den meisten Fällen nicht um "mittlere Leute", die etwas mehr Netto von Brutto haben wollen, sondern um grosse Beträge von Unternehmern oder gute-verdienden Führungskräften.

Es gibt wohl auf der CD die der CDu Innenminister angeblich aufkaufen will, bestimmt auch ein paar Steuerhinterzieher.

Der Großteil sind aber Kleinsparer die ihr Eigentum nur vor Enteignung oder Staatsbankrott in Sicherheit bringen wollen.

Viele wollen das Bankgeheimnis der Schweiz nutzen denn nur das schweizer Bankgeheimnis schützt vor Enteignung.

Wer auf Rendite zielt legt sein Geld besser in Deutschland an. Für viele Konten in der Schweiz gibt es nur geringe Erträge, zudem kommt dann noch die Quellensteuer drauf die nach Deutschland überwiesen wird. Steuerhinterziehung sieht anders aus.

auch der EU verloren. Ist das ökonomisch sinnvoll?

Ja.

In den nächsten Monaten oder Jahren wir sich herausstellen ob der € so stark ist wie sein schwächstes Glied. Wenn er nicht stärker als Griechenland ist, dann war es das. Was passiert wenn €land zusammenbricht und EUland hinterherkippt, darüber kann man nur spekulieren. Eigentümer die dagegen nicht vorgesorgt haben kommen dann unter die Räder.

Griechenland hat zwar noch eine AAA Rating aber die Märkte sehen das anders und die Ratingagenturen haben sich schon 2007/08 getäuscht. Es ist also zu befürchten, daß Griechenland nur der erste Domino Stein ist der wackelt.

Jedenfalls ist es sinnvoll für ein solches Szenario sein Eigentum in Sicherheit zu bringen.

Zudem kommt die instabile poltische Lage in Deutschland dazu. Die bürgerliche Partei FDP, die behauptet das Eigentum der Bürger zu schützen ist ausgefallen. Wenn ich mir den Jürgen Rüttgers anschaue, frage ich mich warum NRW überhaupt noch eine Linkspartei braucht. Schäuble hat schon klar gemacht, daß er das Bankgeheimnis europaweit abschaffen will, das macht nur Sinn wenn darauf die Enteignung der Vermögen folgt.

@EEkat

Immer noch glaube ich, daß der Zumwinkel einer völlig anderen Intrige zum Opfer fiel, die etwas mit der Post, dem Wunsch der Etablierung einer Gegenpost durch Axel Springer, der folgenden Intervention des SPD- Arbeitsministers auf der Seite der Post, also Zumwinkel, zu tun hatte

They framed a guilty man.

Zumwinkel hat aus dem Vorabwissen über die Entscheidung zu den Mindestlöhnen in der Postbranche persönlichen Nutzen gezogen.

Es wird laut auf das Wasser geschlagen, damit die Fische in die Luft springen.

Andererseits zeigt der Wirtschaftkrieg den die gegen die Schweiz führen wie ihnen das Wasser zum Hals steht. Ohne Enteignung, egal durch Inflation, Steuern oder Zwangsumwandlung der Vermögen in Staatsanleihen können die ihre Defizite nie mehr ausgleichen. Die Schweiz als Fluchtort muß dicht gemacht werden, zudem soll sie als Nettozahler in die EU.

Wenn die Schweiz als sicheres Rückzugsgebiet nicht mehr funktioniert, wo ist dann das Geld in der Welt noch sicher?

Goldkäufe für die Eichelburg hier immer Reklame macht sind jedenfalls keine Lösung.

Datenschutzgesetzgebung? Interessiert hier keine Sau.

Datenschutz? Schäuble will europaweit das Bankgeheimnis abschaffen.


Es mag ein Fernziel der BRD sein, eine Auslands-Devisen-Genehmigung

Ich wiederspreche Ihnen, das ist kein Fernziel, die arbeiten jetzt schon daran. Die Schweiz wird dann kein Ausland mehr sein sondern in die EU (zwangs)integriert.

FritzLiberal, am 08. Februar 2010 um 8:58 ( Link )

@foreign_correspondent:

Goldkäufe für die Eichelburg hier immer Reklame macht sind jedenfalls keine Lösung.

Warum nicht?

EEkat, am 09. Februar 2010 um 23:08 ( Link )

@foreign_correspondent

---"Zumwinkel hat aus dem Vorabwissen über die Entscheidung zu den Mindestlöhnen in der Postbranche persönlichen Nutzen gezogen."

Vorabwissen ist gut. Der Z. hat diese Entscheidung doch selber initiiert, um das entstehende Zustell-Post-Konkurrenzunternehmen von Springer - Pin nannten die sich - damit unrentabel zu machen.

Die haben dann ja auch tatsächlich dichtgemacht.
Pin wurde von Springer abgeschrieben.

Tausende Jobs futsch, wegen der von Zumwinkel gefingerten Einführung des Mindestlohns im Zustell-Bereich. Gestützt auf das Arbeitsministerium der SPD, und die SPD- Führung.

Und Springer hat dabei in die Röhre geschaut, zig Mio verloren. Wieder einmal. Denn davor hatten sie dem Springerverlag eine Beteiligung am Bezahlfernsehen, Pro7 usw verboten. Es drohe ein Meinungsmonopol.

Ich glaube, da war ein Kampf hinter den Kulissen im Gange, und all das, was wir davon sehen war genau das, was wir sehen sollten.

EEkat

foreign_correspondent, am 09. Februar 2010 um 23:51 ( Link )

@FritzLiberal

Warum nicht?

Weil der Goldbesitz verboten werden wird.

Als Franklin Delano Roosevelt (FDR) Ende Januar 1933 an die Macht kam, lies er alle Bankschließfächer versiegeln. Die durften dann erst wieder unter Aufsicht eines Beamten der Finazbehörde geöffnet werden. Privater Goldbesitz, außer Schmuck, wurde von FDR ebenfalls verboten.

Gegen Ende der 30er Jahre waren u.a. USA und Deutschland pleite. Ein Hauptgrund waren die staatlichen Beschäftigungsprogramme und deficit spending. Die USA haben sich aber durch den 2ten Wetkrieg saniert und die Depression überwunden.

Wie USA und Europa diese Finanz- und Wirtschaftkrise überwinden werden, darüber kann man nur spekulieren. Irgendeine Form der Enteignung wird es geben. Im best case scenario gibt es eine milde Inflation um die 5% und die Erbschaftssteuer wird drastsich erhöht. In diesem Zusammenhang wird ja auch das Bankgeheimnis für Deutsche im Ausland abgeschafft.

Der Staat ist immer weniger bereit, daß privater Eigentum zu schützen. Bürger die sich selbst verteidigen wollen werden kriminalisiert. Das wurde an anderer Stelle hier ef-Magazin schon ausführlich beschrieben.

Der Edelmetallkauf wie ihn Eichelburg empfiehlt ist aus den vorgenannten Gründen keine Lösung.

Außerdem, haben Sie schon mal versucht mit Krügerand beim ALDI oder METRO zu bezahlen? Falls das worst case scenario eintritt.

foreign_correspondent, am 10. Februar 2010 um 0:22 ( Link )

@EEkat

Vorabwissen ist gut.

Ich hab es vorsichtig ausgedrückt.

Der Z. hat diese Entscheidung doch selber initiiert,

Das er als Vorstandsvorsitzender die Interessen seines Unternehmens durchgesetzt hat, dagegen ist nichts zu sagen.

Das er dazu mit der Gerwerkschaft gemeinsame Sache gemacht hat um durch die mit Ver.di vernetzte SPD Gesetze durchzusetzen, die gegen die Marktwirtschaft sind, dagegen kann man einiges einwenden.

Wenn er aus dem Vorabwissen politischer Entscheidung sich mittels Optionshandel bereicht hat, dann ist das nicht korrekt.

Er wurde dann heftig abgestraft. Weil man ihn, wie Al Capone wegen Steuerwiderstandes und nicht wegen anderer Sachen dran bekommen konnte.

Eine erwünschte Nebenwirkung für die Obrigkeit ist, daß bei seiner öffentlichen "Hinrichtung" andere abegschreckt wurden die Steuerwiderstand leisten wollen.

FritzLiberal, am 10. Februar 2010 um 6:34 ( Link )

@foreign_correspondent:

Weil der Goldbesitz verboten werden wird.

Legal, illegal, scheißeigal.

Sollten Sie dennoch moralische Skrupel haben, den Zugriff des Staates auf Ihr Eigentum unterbinden zu wollen: mit Steuerhinterziehung erfüllen Sie den selben Zweck, wie wenn Sie einem Besoffenen die Autoschlüssel wegnehmen.

Wie USA und Europa diese Finanz- und Wirtschaftkrise überwinden werden, darüber kann man nur spekulieren. Irgendeine Form der Enteignung wird es geben.

Enteignet werden kann nur jenes Eigentum, von dessen Existenz der Staat etwas weiß. Wer sein Gold im Bankschließfach liegen hat, ist selber schuld.

Der Edelmetallkauf wie ihn Eichelburg empfiehlt ist aus den vorgenannten Gründen keine Lösung.

Alternative?

Außerdem, haben Sie schon mal versucht mit Krügerand beim ALDI oder METRO zu bezahlen? Falls das worst case scenario eintritt.

Falls das "wort case scenario" eintritt, wird kein Aldi mehr offen haben. Lebensmittel haben Sie dann schon vorher auf Lager gelegt, oder Sie werden sie ausschließlich mit Edelmetallen (Gold oder Silber) kaufen können.

Beim "milderen Scenario" des staatlichen Zugriffs auf Teile des persönlichen Eigenums ohne Zusammenbruch des Systems geht es vorerst einmal nur darum, den größten Teil davon vor der Nomenklatura in Sicherheit zu bringen. Und hier eignet sich Gold auf Grund der Werthaltigkeit, der großen Wertdichte und der Anonymität (wenn man es richtig macht) am besten. Beim Aldi können Sie nach wie vor mit dem Papiergeld bezahlen.

Griba, am 14. Februar 2010 um 12:45 ( Link )

Vielleicht ist die schweizer Justiz ja auch mutiger als die deutsche und handelt:

http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=3757

Wir leben in einer interessanten Zeit.

kfa, am 14. Februar 2010 um 13:38 ( Link )

@Griba, wäre wirklich interessant, wenn es zu einem solchen Verfahren tatsächlich kommt.

Das hier könnte vielleicht auch passieren:
Im Streit um den Ankauf von Steuersünder-Daten droht Alfred Heer, Chef der Zürcher SVP, Bankkonten von deutschen Politikern zu veröffentlichen.


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