Gérard Bökenkamp

Jahrgang 1980, Historiker.

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Die Geschichte der Rente von 1957 bis heute: Gebrochene Versprechen, falsche Prognosen, systematische Verschleierungen

von Gérard Bökenkamp

Eine Chronologie

Überblicken wir die Geschichte der deutschen Rentenversicherung in den letzten fünfzig Jahren, so sehen wir eine ganze Reihe gebrochener Versprechen, falscher Prognosen, systematischer Verschleierungen und die Verschiebung von Problemen auf die Zukunft. Diese Zukunft, die in der Vergangenheit noch sehr fern war, ist heute nahe. Die Geschichte des umlagefinanzierten Rentensystems ist eine Geschichte von Korrekturen und Nachbesserungen. Sie ist eine Kette sogenannter „Jahrhundertreformen“, von denen keine länger als wenige Jahre hielt.

In der Bundesrepublik gibt es ein umlagefinanziertes Rentensystem. Das heißt: Es gibt keine Kapitaldeckung, keine Reserven, keine langfristige Vorsorge. Die Renten der Alten werden gezahlt durch die Beiträge der Jungen, die in Arbeit sind. Das Geld wird in einem Monat eingezahlt und im nächsten Monat wieder ausgezahlt. Die Rentenzahlungen können also nur so hoch sein, wie die Einzahlungen. Die Einzahlungen kommen von den Beitragszahlern, also von allen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Aber nicht nur. Ein Teil, und zwar ein sehr großer Teil, wird auch durch die Steuerzahler beigetragen. Ein Drittel des Bundeshaushalts werden für die Renten aufgewendet. Die Beiträge der Beitragszahler allein reichen also schon lange nicht mehr.

Vor dem Zweiten Weltkrieg war die Rentenversicherung in Deutschland kapitalgedeckt. Die Altersversorgung der Rentner wurde von der NS-Regierung im Wesentichen in Kriegsanleihen angelegt. Mit der militärischen Niederlage verschwanden damit auch die Rücklagen der Rentenkasse. Somit waren die Rentner nach dem Weltkrieg auf eine rudimentäre Grundversorgung angewiesen. Eine Aufbesserung der Versorgung der Renter war also in der Tat geboten. Nun war Kanzler Adenauer für eine besonders großzügige Aufstockung der Renten. Schließlich waren die Rentner eine wichtige Wählergruppe.

Auf der anderen Seite sollte den Steuerzahlern keine zusätzlichen Lasten aufgebürdet werden. Die Lösung war die umlagefinanzierte Rente. Die Renter erhielten eine sehr viel üppigere Rente aus der Kasse der arbeitenden Bevölkerung. Diese sollte wiederum ihre Rente in späteren Jahren aus der Kasse der dann arbeitenden Bevölkerung erhalten und so weiter... Dass das System nur so lange funktioniert, wie genug Beitragszahler nachkommen, war von Beghinn an bekannt. Adenauer schob die Bedenken vieler Experten beiseite, die sagten, um aus diesem System wieder herauszukommen, müsse man entweder die junge oder die alte Generation am Ende betrügen. Kinder, so wird Adenauer zitiert, bekämen die Leute schließlich von alleine. Für Adenauer zahlte sich diese Politik aus. Bei den Wahlen 1957 erhielt die CDU/CSU zum einzigen Mal in ihrer Geschichte eine absolute Mehrheit.

So dachte auch die sozialliberale Koalition, die 1969 an die Regierung kam. Auch sie wollte Wahlgeschenke verteilen, und auch ihr bevorzugter Verteilungsweg war die Rentenkasse. Sie wollte die Arbeitnehmer früher in Rente schicken, nun schon mit 63. Das nannte man „flexible Altersgrenze.“ Außerdem sollten mehr Menschen als Einzahler in das System aufgenommen und die Renten damit angehoben werden. Da diese Politik populär war, war auch die CDU-Opposition dafür und setzte noch weitere Forderungen durch.

Insgesamt sollten die Nachbesserungen bis 1985 ganze 200 Milliarden DM kosten. Finanziert werden sollte es aus den Überschüssen der Rentenkasse, die angeblich in derselben Größenordnung zu erwarten waren. Wie kamen diese Überschüsse zustande? Es gab im Arbeitsministerium einen sogenannten Renten-Computer. Dieser wurde mit Zahlen gefüttert und spuckte dann seine Prognose aus. Es ist klar, dass die Zahlen, die der Computer auswarf, nicht besser sein konnten als die, die eingegeben wurden. In den ersten Jahren der sozialiberalen Regierung gab es einen Wirtschaftsboom in der Bundesrepublik Deutschland. Es herrschte Vollbeschäftigung und die Löhne stiegen um über sechs Prozent im Jahr. Mit diesen Zahlen fütterte die Regierung den Computer und heraus kamen die traumhaften Überschüsse von 200 Milliarden D-Mark, die man dann gemeinsam mit der Opposition fleißig verteilte.

Doch schon bald platzte die Seifenblase. Denn mit der Ölkrise 1973 war es vorbei mit der Vollbeschäftigung und den enormen Überschüssen. Das führte dazu, dass die Rentenkasse 1975 zum ersten Mal vor der Pleite stand. Der Regierung Schmidt gelang es noch, sich über den Wahltermin 1976 zu retten, dann ging die Bombe hoch. Das politische Dessaster ging als „Renten-Betrug“ in die Geschichte ein. Die Regierung musste ihr Versprechen brechen und die Rentenanpassung reduzieren. Für drei Jahre wurde die systemgerechte Rentenanpassung einfach ausgesetzt. Die Rente wurde nur noch pauschal angehoben und nicht mehr an die Lohnentwicklung angeglichen, wie das die Rentensystematik vorsah. Erst 1980 kehrte man zum alten Verfahren zurück.

Viele Bürger hatten das Vertrauen in die Rentenkasse verloren. Dies auch deshalb, weil neben den kurz- und mittelfristigen Lasten, die die Politik der Rentenkasse aufgebürdet hatte, sich eine langfristige Gefährdung abzeichnete. Seit Mitte der sechziger Jahre gingen die Geburtenraten zurück. 1972 sank die Zahl der Geburten zum ersten Mal unter die Bestandserhaltung. Dies führte bald zu einer sehr breit in den Medien geführten Diskussion über die Zukunftssicherheit der Rente. Um das Vertrauen in die Rentenkasse wieder herzustellen, startete Helmut Kohls Arbeitsminister Norbert Blüm vor den Wahlen 1987 eine Kampagne. Im Mittelpunkt stand der Slogan: „Nur eines ist sicher: Die Rente.“ Heute wirkt dieser Satz auf viele Menschen auf unfreiwillige Weise so komisch wie der Satz von Erich Honecker: „Die Mauer steht noch hundert Jahre“. Nach den Wahlen brachte Blüm erneut eine Rentenreform auf den Weg. Es sollte „eine Jahrhundertreform“ werden. Sie wurde am selben Tag verabschiedet, als die Berliner Mauer fiel.

Und sie sollte 1992 in Kraft treten. Bis dahin kamen nun aber neue Belastungen auf die Rentenkasse zu. Durch den Wirtschaftsaufschwung Ende der achtziger Jahre, hatte die Rentenkasse zum ersten Mal seit Mitte der Siebziger wieder ordenliche Reserven aufbauen können. Siebzig Milliarden DM lagen in den Kassen der Rentenversicherungen. Dies schuf wie schon Anfang der siebziger Jahre Begehrlichkeiten. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde das Geld dafür ausgegeben, die steigende Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland zu finanzieren. So wollte die Regierung Kohl Steuererhöhungen aus dem Wege gehen, die im Wahljahr 1990 unpopulär waren.

Und das ging so: Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung wurden erhöht. Aus diesen Beiträgen wurde dann das Arbeitslosengeld gezahlt. Damit die Belastungen den Beitragszahler nicht auffielen, wurde gleichzeitig der Rentenbeitrag um die gleiche Größenordnung gesenkt. Dies führte zum Abschmelzen der Rentenreserve. Das ist nun sicher der klarste Fall von Zweckentfremdung der Versichertengelder in der Geschichte der Rentenversicherung. Die Rentenreform 1992 brachte eine gewisse Entlastung. Der Bundeshaushalt übernahm die wachsenden Lasten der Rentenkasse, die aus der hohen Arbeitslosigkeit resultierten. Blüm sprach begeistert davon, dass das System sich von nun an selbst steuern würde. Diese Selbststeuerung hielt nicht lange vor.

1997 konnte selbst Blüm nicht länger abstreiten, dass die Veränderung der Bevölkerungsstruktur sich auf die Rentenkasse erheblich auswirken würde. So erfand er den sogenannten „demographischen Faktor“. Mit diesem sollten die Renten im selben Maße abschmelzen wie die Alterung der Gesellschaft voranschritt. Diese Politik war im Wahljahr 1998 unpopulär. Die oppositionelle SPD erkannte die offene Flanke der Regierung und versprach den demographischen Faktor sofort nach der Wahl wieder abzuschaffen. Die SPD löste ihr Versprechen ein und schaffte ihn nach ihrem Wahlsieg ab. Nach der Jahrtausendwende führte sie ihn jedoch in Form des Riester-Faktors wieder ein. Nach der Bundestagswahl 2005 kam als letzter Schritt und Vermächtnis des scheidenden Arbeitsministers Müntefering die Rente mit 67 hinzu.

Jetzt hat die Regierung Merkel beschlossen, dass die 20 Millionen Rentner künftig auch bei sinkenden Löhnen keine Kürzungen ihrer Bezüge hinnehmen müssen. Wenn man die Geschichte der Rentenpolitik bis zu diesem Punkt verfolgt hat, weiß man, was man von dieser Aussage im Wahljahr zu halten hat.

10. Mai 2009

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Kommentare

Dieter Wegener, am 11. Mai 2009 um 8:38 ( Link )

Wie immer die falsche Geschichte. Seit wann zahlen nur junge Versicherte in die Rentenversicherung ein? Ich kann den Spruch ""die Jungen bezahlen die Alten" schon nicht mehr hören. ALLE Versicherten zahlen in die SV ein, wobei der Anteil der Beschäftigten mittleren Alters wesentlich größer ist als der der Jungen. Darüber hinaus verdient diese Gruppe auch mehr und zahlt daher mehr in die Sozialversicherung ein. Solange die Politik an der golden Kuh 19,9% Beitrag festhält, wird die Rente sinken (wir wissen - Ziel bis 2030 sind 43% des letzten Nettos, nachzulesen beim Konvent für Deutschland). Also Schluss mit den Märchen, raus von Fremdleistungen aus der SV, Aufhebung der Bemessungsgrenze, Fremdrenten aus der Steuermitteln bezahlen - das würde helfen.
MfG
hdwsz

familienwehr.de , am 11. Mai 2009 um 9:26 ( Link )

1.) Die umlagefinanzierten Sozialsysteme, hier die GRV, verstoßen nicht nur gegen das vergleichsweise weiche bzw. interpretationsoffene Grundgesetz, sondern vor allem gegen die entsprechenden und weitaus klareren Regelungen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UNO-Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948), die als Völkergewohnheitsrecht, über Art. 25 GG und über die Erklärung selbst auch für das deutsche Gebiet gelten. (Art. 2 Abs. 2 der Erklärung: "Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.")

Nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind jedenfalls von vorneherein jegliche Körperschaften des Öffentlichen Rechts, sofern sie Zwangsmitgliedschaften vorsehen, sei es auf staatlicher Ebene, sei es auf quasi-staatlicher, völkerrechtswidrig: Art. 20 Nr. 2 sieht vor: "Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören." Dies ist eindeutig und in diesem Lichte ist auch das GG - insbesondere Art. 9 Abs. 2 GG - auszulegen.

2.) Deutlich heißt es auch: Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten. Die "Generationenverträge" beherbergen eine moderne Idee der Sklaverei: Der Mensch wird mit seiner Produktivkraft über Art. 14 GG zu (Fremd-) Eigentum; er hat keine Rechte und keine Möglichkeit des Entrinnens. Damit liegen die typischen Merkmale der Sklaverei vor.

a) Das "Humankapital" wird mit den "Generationenverträgen" sozialisiert, der Mensch und seine Produktivkraft zum Gut der Angehörigen der verrenteten Generation, zumindest dann, wenn man jene, wie dies modern ist, nicht als leistungsfähige Versicherung, sondern eben als Generationenumlage sieht. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welche Rentenansprüchen Eigentumsqualität zuerkennt, institutionalisiert sogar die Eigentumsrechte der Einzelnen an fremder Produktivkraft. Moderne Sklaverei genießt damit nicht nur staatliche Akzeptanz, sondern sogar verfassungsrechtlichen Schutz.

b) Der eigentumsrechtlich in Anspruch genommene verfügt gleichzeitig über keinerlei Rechte, denn seine Produktivkraft wird bereits mit dem Segen des Grundgesetzes annektiert, bevor er überhaupt geboren ist. Selbst sobald er Partizipationsrechte – etwa das Wahlrecht – genießt, ist er faktisch außerstande, Einfluss auf die Geschicke des Gesetzgebers zu nehmen, weil sein Einfluss in einem zentralistischen und von Parteien dominierten Staatswesen effektlos ist. Er kann sich also nicht institutionell gegen die Annexion seiner Produktivkraft wehren. Auch das Bundesverfassungsgericht als letztmögliche demokratische Instanz ist in diesem Bereich der altvertrauten – aber dadurch nicht vernünftigeren - Entstellungen einer Demokratie zahnlos.

c) Auch kann er sich gegen seine Versklavung nicht faktisch zur Wehr setzen, etwa indem er seine Sklavendienste verweigert, da Adressat der Eintreibung seiner Produktivkraft jeglicher inländische Arbeitgeber ist und nicht er, wodurch er mit institutioneller Gewalt am Entrinnen aus seinen Sklavendiensten gehindert wird, denn er muss arbeiten, um zu überleben. Es bleiben ihm nur „Republikflucht“ oder Aufstand.

3.) Damit stellen die umlagefinanzierten Sozialsysteme einen Rückfall vor die Zeit der Stein’schen Reformen (1806-1808) in Preußen dar, welche bereits die Leibeigenschaft, als ein durch Unfreiheit geprägtes Abhängigkeitsverhältnis und durch persönliche Rechts- und beschränkte Eigentumsfähigkeit gekennzeichnetes System von Frondiensten und festgelegten Zinszahlungen, abgeschafft hatten.

Die Aussage, dass in Zukunft immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentner zu versorgen hätten, ist unwidersprochener Konsens der politischen Diskussion. Gleichzeitig scheint allgemeines Einverständnis darüber zu bestehen, dass die heute und in Zukunft in Fron Genommenen selbst nur Alterseinkünfte auf ungesichertem Niveau zu erwarten hätten - und dieses bei gleichzeitigem Ansteigen der Beiträge in dieses System rechtsverhöhnender, systematischer Knechtung der Nachfolgegeneration. Landesherrliche Interessen sowie die zunehmende Abwanderung der jungen Erwerbsbevölkerung ins Ausland verstärken dabei den Druck auf die Verbliebenen, was mit sicherer Konsequenz zu Zerstörung der gesellschaftlichen Grundlagen des Gemeinwesens führen wird.

www.familienwehr.de/rentenklage.htm

Jochen Trebmann, am 11. Mai 2009 um 9:50 ( Link )

"...Der Mensch wird mit seiner Produktivkraft über Art. 14 GG zu (Fremd-) Eigentum; er hat keine Rechte und keine Möglichkeit des Entrinnens. Damit liegen die typischen Merkmale der Sklaverei vor...", schreibt Autor "familienwehr.de".

Der Staat geht hier seit einigen Jahren mit regelrechter Gewalt vor. Schauen Sie sich beispielsweise StGB § 266a dazu an, der die Eintreibung von Zwangsbeiträgen zur Sozialversicherung mit Strafandrohung gegenüber Unternehmern und Unternehmen "absichert". Das Gebot der Verhältnismäßigkeit ist außer Kraft gesetzt. Solche Denke kann es nur in einem Unrechtsstaat geben - z.B. einem Wohlfahrtsstaat.

Minarchist, am 11. Mai 2009 um 15:17 ( Link )

"Art. 20 Nr. 2 sieht vor: "Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören." "

Wieso muß ich dann als Unternehmer IHK-Zwangsbeiträge zahlen?

heswer, am 13. Mai 2009 um 18:04 ( Link )

Es ist in letzter Zeit immer von sinkenden Löhnen die Rede, welche eine Rentenkürzung rechtfertigen sollen. Wann sind denn jemals die Bruttolöhne gesunken? Sie können auf Grund der Kartellierung, das heißt Strangulierung des Arbeits-"Markts nur nach oben gehen und tun es auch.

Die Löhne sind auch während der letzten Jahre kräftig gestiegen, als die Rentner Nullrunden verkraften mussten.

Fazit: Bei deutlich steigenden Löhnen hat man in den letzten Jahren die Bruttorenten stagnieren lassen. Jetzt soll das als Begündung dafür dienen, dass bei sinkenden Löhnen auch die Renten sinken. Sie sinken aber nicht.


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