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Verfassungsänderungsvorschlag: Für ein Grundrecht auf Wettbewerb

von Steffen Rutter

Ein Werkzeug gegen die staatliche und staatsnahe Monopolwirtschaft

Die Bundesrepublik Deutschland braucht eine ordnungspolitische Renaissance. Nach Jahren der marktwirtschaftlichen Erosion bedarf es dafür zunächst eines Grundrechts auf Wettbewerb. Ein solches Grundrecht muss Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. Der Staat darf seine Macht als Gesetzgeber nicht mehr dazu missbrauchen, einzelne Marktteilnehmer systematisch zu privilegieren und damit anderen zu schaden. Die Menschen in unserem Land haben ein Recht darauf, dass der Staat ihnen gleiche Chancen zur Teilnahme am Marktgeschehen belässt. Nur so kann das Vertrauen in unsere freiheitlich-soziale Wirtschaftsordnung erneuert werden.

Die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland und die wirtschaftspolitische Ordnung in Europa entwickelten sich aus einem grundlegenden Vertrauen, sozusagen einem Urvertrauen, in die positiven Effekte eines auf Handlungsfreiheiten beruhenden und gegen strukturelle Bedrohungen gesicherten Marktgeschehens. Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren ist demnach als solcher zu schützen. Er ist das wirkungsvollste Entmachtungsinstrument und dient damit dem Schutzbedürfnis einzelner vor der wirtschaftlichen Macht anderer. Zugleich ist er der beste Verbraucherschutz, da er die Interessen der Verbraucher an der Sicherung einer günstigen Versorgung mit den von ihnen begehrten Produkten und Dienstleistungen gewährleistet. Wettbewerb fordert aber auch abstrakte, offene Regeln gerechten Verhaltens, unabhängig von überindividuellen Zwecken.

Das europäische und deutsche Wettbewerbsrecht bildet deshalb unseren marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen. Er schützt den Wettbewerb vor wettbewerbswidrigem Verhalten Einzelner. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und die Ausnutzung einer Monopol- oder Kartellsituation sind rechtswidrig und werden durch die entsprechenden Wettbewerbsbehörden geahndet. Im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle soll die Entstehung derartig marktschädigender Situationen verhindert werden. Staatliche Institutionen übernehmen dabei die Aufgabe, die Marktregeln aufzustellen, ihre Einhaltung durch die Marktteilnehmer zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechende Sanktionen durchzusetzen. Dass dies notwendig ist, zeigen die teils harschen Bußgelder der Europäischen Kommission. Allein die zehn höchsten Bußgelder gegen private Unternehmen belaufen sich auf etwa 2,9 Milliarden Euro. Der Wettbewerb ist latent in Gefahr.

Doch wer schützt den Wettbewerb, also das Recht auf gleiche Spielregeln, wenn Politik und einzelne Unternehmen sich dagegen verbünden? Wer gewährleistet den Menschen in unserem Land gleiche Chancen zur Teilnahme am Marktgeschehen, wenn die Politik genau diese verbauen will? Mit anderen Worten, warum brauchen wir ein Grundrecht auf Wettbewerb?

Mit dem Instrument ‚Ministererlaubnis’ kann die Bundesregierung gegen das Votum der unabhängigen Wettbewerbswächter die Entstehung wettbewerbsschädlicher Marktstrukturen aktiv forcieren, ja sogar planen. Der Bundeswirtschaftsminister erteilt auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses angeblich aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Erfahrungen zeigen, dass eine solche Regelung die Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden zu sichern hilft. Jede Ministererlaubnis ist aber auch ein Ausdruck interventionistischer Industriepolitik. Es kann nicht die Aufgabe verantwortungsvoller Politik sein, auf dem Reißbrett Unternehmensstrukturen zu entwerfen. Kein vernünftiger Mensch würde sich von der Gesundheitsministerin operieren lassen. Wieso dann der Wirtschaftsminister unternehmerische Entscheidungen treffe sollte, bleibt zumindest fragwürdig. Ein Grundrecht auf Wettbewerb würde das Instrument ‚Ministererlaubnis’ vom Anschein eines absolutistischen Willkürlichkeitsparadigmas befreien. Die Bundesregierung müsste dann gerichtsfest begründen, welche gesamtwirtschaftlichen Vorteile oder welches überragende Interesse der Allgemeinheit die Aushebelung des Wettbewerbs rechtfertigen. Dann gibt es eine berechtigte Hoffnung, dass Fehlentscheidungen wie die Fusion von E-On und Ruhrgas zukünftig verhindert werden. Ein Missbrauch des Instruments Ministererlaubnis muss wirksam verhindert werden.

Anfang 2008 ist das Versorgungsmonopol der Deutsche Post AG mit dem Ziel ausgelaufen, die (Teil-) Märkte für Postdienstleistungen in Deutschland für den Wettbewerb zu öffnen. Jedoch bestehen weiterhin hohe Hürden für einen funktionsfähigen Wettbewerb. Ungleiche Spielregeln gelten durch die verbraucher- und wettbewerbsschädliche Regulierung, die europarechtswidrige Umsatzsteuerprivilegierung der Deutsche Post AG und durch den für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn für Briefdienstleister. Mindestlöhne sind an sich bereits beschäftigungs- und wettbewerbsfeindlich. Werden sie aber von einem Monopolunternehmen auf Basis seiner eigenen Haustarife, die auf jahrzehntelanger, staatlicher Monopolwirtschaft beruhen, zum Standard für eine ganze Branche erhoben, bleibt Wettbewerb eine Illusion. Dies war der Grund dafür, dass die unabhängige Monopolkommission die Politik der Bundesregierung als „Monopolkampf mit allen Mitteln“ bezeichnete. Für den Bundesfinanzminister war die Rechnung klar: Der Bund als maßgeblicher Eigentümer der Deutsche Post AG profitiert davon, dass Millionen Menschen überteuerte Preise für den Versand von Weihnachtspost und Liebesbriefen berappen. Die größte Rechnung mussten die Briefträger der Konkurrenz begleichen. Sie haben die Politik der Bundesregierung mit ihren Arbeitsplätzen bezahlt. Ein Grundrecht auf Wettbewerb würde eine solche Regierungswillkür verhindern. Die Verfassungsrichter würden dem einen Riegel vorschieben.

Auch die anstehende Novellierung des öffentlichen Beschaffungswesens würde einem solchen Grundrecht auf Wettbewerb diametral entgegenstehen. Mit einem jährlichen vergaberelevanten Beschaffungsvolumen von bis zu 360 Milliarden Euro entfaltet die öffentliche Hand eine erhebliche wirtschaftliche Macht. Vor allem der deutsche Mittelstand ist daher auf ein leistungsfähiges, transparentes und unbürokratisches Vergaberecht angewiesen, das kleinen und mittleren Unternehmen den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Aufträgen gewährleistet. Dementgegen plante die Bundesregierung, dass staatliche Institutionen zukünftig nach freiem Ermessen und ohne geordnetes Verfahren Aufträge vergeben können, sofern diese an andere staatliche Institutionen oder öffentliche Unternehmen ergehen. Die Pervertierung der bundesdeutschen Wirtschaftspolitik wird dadurch auf die Spitze getrieben. Es besteht die begründete Gefahr, dass ganze Wirtschaftssektoren dem privatwirtschaftlichen Engagement entzogen werden. Hierzu zählen zunächst die Entsorgungswirtschaft und der Personennahverkehr. Aber auch mittelständische Handwerksunternehmen können zukünftig bei Reparaturen an öffentlichen Gebäuden von staatlichen Bauhöfen verdrängt werden. Der Staat begünstigt somit staatliche Unternehmen zu Lasten der privaten Konkurrenz.  

Diese Beispiele zeigen, dass es Zeit ist, zu handeln. Wir brauchen eine Emanzipation des Wirtschaftsrechts vom Einfluss gut organisierter Interessensgruppen und allzu willfähriger Politiker. Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung unserer wettbewerblichen Ordnung muss gesellschaftlich breiter verteilt und tiefer verwurzelt werden. Ein Grundrecht auf Wettbewerb bedeutet dabei eine Fortsetzung des rechtsstaatlichen Evolutionsprozesses in unserem Land. Erstens vermag es bestehende Lücken im Grundrechtskatalog zu schließen. Wahre Berufsfreiheit kann es nämlich nur geben, wenn die berufliche Betätigung einheitlichen Grundregeln unterliegt. Um ein Bild aus der Sportwelt zu gebrauchen: Es kann keinen fairen Wettstreit um olympisches Gold geben, wenn ein Läufer anstatt 100 Meter 120 zurücklegen muss oder mit einem Sack Reis auf den Schultern die gleiche Sprintstrecke absolviert. Ein Grundrecht auf Wettbewerb ist also die primäre Voraussetzung, um einen Beruf und einen Arbeitsplatz wirklich frei wählen und davon leben zu können.

Zweitens steht ein solches Grundrecht in der Tradition des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Denn das soll einen freien und unverfälschten Wettbewerb im Binnenmarkt gewährleisten. Staatliche Institutionen sind hiernach in einem rechtsstaatlich gebotenen und wirtschaftlich vertretbaren Maße auf allen drei Ebenen der Gewaltenteilung in ihren Entscheidungen beschränkt. Die Legislative darf keine Gesetze zu Lasten anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlassen. Die vier Grundfreiheiten für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sind zu gewährleisten. Europäische Ausländer stehen Bundesbürgern gleich. Auch für die Exekutive sieht das europäische Beihilferecht eine angemessene Beschränkung ihres Regierungshandelns vor. Subventionen, die dem Begünstigten einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen und nur bestimmten Unternehmen oder Produktionszweigen gewährt werden, stellen in der Regel eine Verfälschung des Wettbewerbs dar und sind durch die Europäische Kommission zu überprüfen. Allzu exzessive Begünstigungen einzelner Unternehmen durch staatliche Interventionen zu Lasten anderer Marktteilnehmer werden entsprechend geahndet. Dies zeigt vor allem das Beispiel der Bankgesellschaft Berlin, die letztlich gänzlich verkauft werden musste. Für die Judikative besteht die Verpflichtung, das europäische Recht unmittelbar anzuwenden.

Die Europäische Union ist somit schon eine Art Schutzwand gegen staatliche Willkür in der Wirtschaftspolitik. Hier bedarf es auch in Zukunft eines klaren Bekenntnisses zum Systemwettbewerb. Nun geht es darum, weiterhin bestehende Rechtslücken in dieser Schutzwand nachhaltig zu verfugen. So abstrakt ein Grundrecht auf Wettbewerb zunächst klingt, so konkret und verbindlich ist es. Die Menschen in unserem Land erhalten dadurch erstmalig die Möglichkeit, sich gegen staatliche Willkür zu Gunsten einzelner Gruppen oder Unternehmen zu wehren. Ein Grundrecht auf Wettbewerb steht in der demokratischen Tradition Deutschlands.

Information

Steffen Rutter ist als Referent für Wirtschaft in der FDP-Bundestagsfraktion.

10. Februar 2009

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Kommentare

quer , am 10. Februar 2009 um 10:59 ( Link )

Das GG kennt in der Tat nicht einmal den Begriff der Wirtschaftsfreiheit. Im Art. 12 GG geht es lediglich um die Freiheit der Berufswahl und dessen Ausübung.

Immerhin gibt es einen ansatzweise richtungsweisenden Hinweis in der eidgen. Verfassung. Dort steht als Art. 27 als 1. Satz zu lesen: "Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet."

Ein solcher Satz gehörte als Abs. 3 in den Art. 12 GG. Ergänzt durch: Dabei ist der freie Wettbewerb aller wirtschaftlichen Betätigungen sicherzustellen.

Frank Martin , am 10. Februar 2009 um 11:01 ( Link )

Super Idee.

Auf den Wettbewerb der Verfassungen, der Regierungen und der Gerichte freue ich mich schon heute.

Molot , am 10. Februar 2009 um 14:14 ( Link )

Der Staat soll seine Pfoten aus der Wirtschaft lassen!

Den Rest besorgen wir selber.

Scaby , am 10. Februar 2009 um 15:20 ( Link )

>>Es kann keinen fairen Wettstreit um olympisches Gold geben, wenn ein Läufer anstatt 100 Meter 120 zurücklegen muss oder mit einem Sack Reis auf den Schultern die gleiche Sprintstrecke absolviert.<<

Das ist wahr. Allerdings kann man die Allegorie weiterspinnen: Sind die Qualifikationsläufe, also der Wettbewerb, der entscheidet, ob man überhaupt zum Lauf zugelassen wird oder nicht, AUCH fair, frei und unabhängig? Wenn dem nicht so sein sollte, fällt das System ja trotz eines Rechts auf Wettbewerb auf der Ebene der olympischen Spiele wieder durch, soblad man eine niedrigere gesellschaftliche Ebene betritt.

>>Ein Grundrecht auf Wettbewerb ist also die primäre Voraussetzung, um einen Beruf und einen Arbeitsplatz wirklich frei wählen und davon leben zu können.<<
Des Pudels Kern liegt wohl eher im Begriff der Chancengleichheit als im Begriff des Wettbewerbs begründet. Letzterer birgt nämlich die Gefahr, gewisse gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge zu verschleiern. Trotz aller antiliberalen Idiotie im Umgang mit "staatsnaher Monopolwirtschaft" u.ä. haben Politik und Staat ihr Augenmerk auf alle Ebenen der Gesellschaft zu richten und sich nicht dem inzwischen jahrhundertealten Irrglauben anzuschließen, eine Ebene der Gesellschaft wirds schon für alle richten. Vgl. z.B. Bourdieu, Pierre: "Die feinen Unterschiede"

Es handelt sich um menschliche Gesellschaften. Der perfekte Wettbewerb wird nie eingeführt werden können, auch wenn der Staat sich raushalten würde; wettbewerbsverzerrende, geheime Absprachen einzelner Menschen im Wettbewerb werden nicht aufhören und nicht immer aufgedeckt werden (das Gleiche gilt im Übrigen für die Chancengleichheit). Also sollte man nicht so tun, als sei dies möglich und gleichzeitig die Generallösung für alle Probleme, die der Staat aufgrund seiner Unfähigkeit einfach nicht sieht.

freischwimmer , am 10. Februar 2009 um 16:14 ( Link )

@ Scaby

Es handelt sich um menschliche Gesellschaften. Der perfekte Wettbewerb wird nie eingeführt werden können, auch wenn der Staat sich raushalten würde; wettbewerbsverzerrende, geheime Absprachen einzelner Menschen im Wettbewerb werden nicht aufhören und nicht immer aufgedeckt werden

das glaube ich auch. man kann oft beobachten, dass dort, wo der staat sich raushält, rasch mafiöse strukturen entstehen, die im endeffekt eine noch größere unfreiheit bringen. zu deren bekämpfung braucht man dann wieder den starken staat...

Max , am 10. Februar 2009 um 16:32 ( Link )

man kann oft beobachten, dass dort, wo der staat sich raushält, rasch mafiöse strukturen entstehen, die im endeffekt eine noch größere unfreiheit bringen.

Mir ist zu Ohren gekommen, dass in Berlin eine üble Mafiaorganisation sitzen soll, die gar ein ganzes 80-Mio-Volk versklavt hält und dieses, auf ein Kalenderjahr betrachtet, von Januar bis Juni (oder Juli) für sich schuften lässt.

Da müßte mal einer was dagegen tun... Haben Sie eine Kontaktadresse von diesem "starken Stark", den Sie in Ihrem Beitrag erwähnt haben?

freischwimmer , am 10. Februar 2009 um 17:08 ( Link )

@ Max

Wenn Deutschland so ein Sklavenstaat wäre, wie sie beschreiben, könnten sie kaum davor flüchten.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass es in Afrika Länder gibt, in denen ein Staat de facto nicht regiert. Gehen sie doch dort hin und versuchen ihr Glück! Und berichten sie dann auf "EF" über ihr Experiment in totaler Freiheit...Ihnen wird es sicher besser gehen. Bestimmt!

Fatal , am 10. Februar 2009 um 17:59 ( Link )

Staatliche Institutionen übernehmen dabei die Aufgabe, die Marktregeln aufzustellen, ihre Einhaltung durch die Marktteilnehmer zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechende Sanktionen durchzusetzen. Dass dies notwendig ist, zeigen die teils harschen Bußgelder der Europäischen Kommission. Allein die zehn höchsten Bußgelder gegen private Unternehmen belaufen sich auf etwa 2,9 Milliarden Euro. Der Wettbewerb ist latent in Gefahr.

Allerdings. Durch immer gierigere Kartellämter.

Siechtum , am 10. Februar 2009 um 19:45 ( Link )

Die Bundesrepublik braucht niemand, aber die Bürger benötigen einen neuen Staat.

Andreas , am 10. Februar 2009 um 22:21 ( Link )

Die Bundesrepublik braucht niemand, aber die Bürger benötigen einen neuen Staat.

Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Wer das System ändern will, muss das bestehende entfernen - und zwar vollständig ...

Kreuzweis , am 10. Februar 2009 um 23:31 ( Link )

Lieber 'freischwimmer', Sie werden immer besser!

> Wenn Deutschland so ein Sklavenstaat wäre, wie sie
> beschreiben, könnten sie kaum davor flüchten.

Einige BRD-Bürger, versuchten (als Gast!) zu einer unliebsamen Konferenz zu fliegen. Ihr "Deutschland" nahm ihnen die Pässe weg und verbot es ihnen (ohne jede Rechtsgrundlage übrigens).
Als Russland zeitgleich einigen Kritikern gleiches antat, rauschte ein Tsunami der Empörung durch Ihre demokratische Presselandschaft. Über obigen Passentzug hingegen hörte ich sehr wenig; genaugenommen erfuhr ich es nur übers Internet.

Andere hingegen hatten es tatsächlich geschafft, Ihrer Musterdemokratie BRD zu entfliehen. Es nutzte ihnen jedoch wenig, sie wurden unter Anwendung von Rechtsbeugungen aller Art entführt und zwecks Aburteilung hierher verschleppt. Weswegen? Weil sie in den USA und Kanada unliebsame doch dort erlaubte Fakten und Meinungen in dortige Internet-Computer gestellt hatten. Durch eine sehr fantasievolle Rechtsverdrehung befand die BRD-Justiz, daß die Taten virtuell doch in der BRD stattgefunden hätten.

Wenn es um die Schonung der Gefühle bestimmter auserwählter Leute geht, ist die Justiz in der "westlichen Wertegemeinschaft" sehr fantasiereich und alles andere als kleinlich legalistisch. Eher schon sponti, gemäß dem Motto "legal - illegal - sch*egal!"

Auch aus Spanien wurde ein "Gedankenverbrecher" an Österreich ausgeliefert. Zufälligerweise just einen Tag bevor das spanische Verfassungsgericht befand, daß die Ausliefrung eigentlich illegal gewesen war...

Übrigens sind die Strafen, die solche Gedankenverbrecher bekommen, in der Höhe, die sonst nur Kinderschänder und Mörder erwarten müssen. Im Gegensatz zu letzteren jedoch müssen die Gedankenverbrecher ihre Strafe bis zum letzten Tag absitzen...

freischwimmer , am 11. Februar 2009 um 11:17 ( Link )

@ kreuzweis

können sie ihre beispiele, die sie als beleg für unseren terrorstaat anführen, bitte konkretisieren und belegen, damit wir ernsthaft darüber diskutieren können, statt im nebel zu stochern?! danke! (mich würde nämlich interessieren, ob die von ihnen geschilderten fälle "lediglich einzelfälle" sind oder ob sie als beleg dienen können, dass der staat systematisch recht beugt bzw. seinen bürgern den rechtsweg vorenthält)

Frank Martin , am 11. Februar 2009 um 11:50 ( Link )

@freischwimmer

Selbst wenn es Einzelfälle sein sollten, es gibt keinen guten Grund, solche zu produzieren oder sie etwa als Versehen zu entschuldigen. Ein Staat, der sich anmaßt, über die Reiseabsichten und über Veröffentlichungen von Bürgern mit den Mitteln des Strafrechts zu richten, überschreitet bereits in diesem Moment seine Befugnisse.

Stefan Sedlaczek , am 11. Februar 2009 um 15:04 ( Link )

Der Staat taugt weder als Wettbewerber noch als Wettbewerbshüter. Ein Wettbewerb, den ein Etatist veranstaltet oder beaufsichtigt, verschiebt das Unrecht und die Unfreiheit nur noch weiter ins Subtile. Hier ist dann, ähnlich wie bei "gewaltfreier Pädagogik", kaum noch Widerstand möglich - obschon ebenso nötig -, da nur die Methodik, nicht aber das Ansinnen geändert wird. Unrecht und Unbehagen werden noch un(an)greifbarer. Der Diktator setzt sich durch seine Befehle persönlich und unmittelbar ins Unrecht. Der "Große Organisator" aber ist immer nur anonymer Mittelsmann nahezu undurchschaubarer Machenschaften, dabei hat er ebensowenig ein Recht, irgendwelche "Spielregeln" vorzugeben.

und @freischwimmer:
Wer die Freiheit liebt, den widert auch das beste Gehege.

freischwimmer , am 11. Februar 2009 um 15:31 ( Link )

@ Stefan Sedlaczek

stimmt, aber auch sie werden zugestehen müssen, dass individuelle freiheit auch grenzen hat (zumindest dort, wo sie dem anderen unfreiheit beschert). und über deren grenzen streite ich mich mit ihnen.

Frank Martin , am 11. Februar 2009 um 15:51 ( Link )

@freischwimmer:

Auch der, der wie der Gesetzgeber der Freiheit willkürlich Grenzen setzen will, beschert Unfreiheit.

Individuelle Freiheit endet natürlich dort, wo sie anderen Menschen Schaden verursacht, und zwar ganz gleich, ob jemand seine Freiheit zur Grenzziehung oder eben zur Ausweitung seiner Möglichkeiten mißbrucht.

Fatal , am 11. Februar 2009 um 19:59 ( Link )

das glaube ich auch. man kann oft beobachten, dass dort, wo der staat sich raushält, rasch mafiöse strukturen entstehen
Mafiöse Strukturen entstehen für gewöhnlich im direkten Dunstkreis des Staates, bei Politikern, Beamten, etc.

Je liberaler ein Staat ist, umso machtloser ist auch die Mafia.

Philipp Heinsch , am 12. Februar 2009 um 15:56 ( Link )

Hm, also mal ganz ehrlich: irgendwie erscheint das hier alles ein bissele naiv. Klar ist: Staat ist irgendwie doof, das brauche ich hier sicherlich nicht zu begründen. Klar ist auch: KEIN Staat ist auch irgendwie doof, weil sich staatsähnliche Strukturen durchsetzen können bzw. dies tun werden (ich denke, darauf kann man getrost sein gesamtes Realvermögen verwetten;).

Die Frage muss doch also höchstens sein: Wie kann man dafür sorgen, dass alles das, was einen Staat so doof macht, entschärft/beseitigt wird?

wenn die Diskussion realistisch bleiben will, muss sie sich darum drehen, wie man den Staat reformieren kann. Alles andere halte ich für ziemlich utopisch.... Man verzeihe mir meinen Pessimismus. ;)

Frank Martin , am 12. Februar 2009 um 17:23 ( Link )

@Phillipp Heinsch:

Freilich wird man realistisch handeln müssen. Diskussionen hier münden nicht selten ins Grundsätzliche, weil es doch sinnvoll erscheint, sich an klaren Geboten zu orientieren, wenn man handelt. Eine sehr gute Zusammenfassung dessen schrieb Anthony de Jasay in seinem Essay "Geordnete Anarchie".

Ein Staat, der ohne Verantwortungsträger herrscht, weil seine sehr elastische Struktur den problemlosen Austausch der korrupt und skrupellos agierenden Köpfe ermöglicht, ist freilich nur sehr schwer zu beschränken. Die Zahl der monarchisch gesinnten Menschen, jener also, die gern Verantwortung übernehmen und die dafür notwendige Freiheit nicht nur sich selbst zugestehen wollen, ist sehr gering und allzuviele von ihnen werden früher oder später doch korrumpiert oder auf andere Weise kaltgestellt. Bezeichnend ist doch auch die Tatsache, dass viele Freigeister erst nach ihrer beruflichen Karriere publizistisch aktiv werden (können?) und, bevor sie Wirkung in der Öffentlichkeit erzielen, bereits im höheren Pensionsalter sind. Zudem fehlt es an autonomen Familien, die jenes Vermögen anhäufen können, das es ihnen ermöglicht, einzelne Vertreter ohne Rücksicht auf die staatstragende Journaille "vorzuschicken", um öffentlich Tacheles zu reden.

Ein Pessimist ist ein Optimist, der gut informiert ist. Der Weg aber zu mehr Freiheit ist steinig, braucht einen langen Atem und nicht selten ein Denken über das eigene Leben hinaus. Vor diesem Hintergrund ist es doch nur klug, nicht in verbalem Pragmatismus zu flattern, sondern eben klar und eindeutig zu schreiben, wo es an Handlungsspielräumen (noch) fehlt.

Stefan Sedlaczek , am 12. Februar 2009 um 21:27 ( Link )

Es ist keineswegs naiv, "Staat" grundsätzlich in Frage zu stellen. Weder hat es "Staat"/Staaten immer schon gegeben, noch wird es sie immer geben. Das Ende der Geschichte gibt es in diesem Sinne eben nicht. Dann trotzdem ein solches zu postulieren mag ich nicht naiv nennen, aber doch zu kurz gegriffen.
Wir haben aber zur Zeit Staaten und unser Handeln spielt sich in diesem Kontext ab. Deshalb finde ich den Vorschlag von Steffen Rutter auch sympathisch und - wie er es selbst schreibt - für einen guten ersten Schritt. Allein die Vorstellung, via Papierverfassung den Mißbrauch der Staatsgewalt (de Jouvenel) begrenzen zu können, muß aus realistischer Sicht mittlerweile als Utopie im Sinne eines letztendlich nichtwirksamen Ansinnens abgetan werden. Verfassungen (Hayek) sind zwar nicht nicht völlig unnütz (gewesen), aber die Dynamik des Etatismus überrollt offensichtlich geradezu geschichtlich-gesetzmäßig die bloß papiernen Beschränkungen.
Von daher müssen Fragen grundsätzlich aufgeworfen werden. Erst nach Klärung Grundsätzlichem, sind Ableitungen Konkretens sinnvoll. Darum kommt man nicht herum. Wie dann, sozusagen von A nach B, unter Berücksichtigung des Status Quo, vorzugehen ist, ist eine Frage der Taktik. Ohne die - nach Menschem Maß - mögliche "richtige" Strategie, geht jedwede Taktik leicht fehl. Des Menschen Maß ist dabei Glaube und Vernunft, mehr ist ihm nicht gegeben. Diese Tugenden gilt es anzustrengen, im Grundsätzlichen vorausgehend, um Erkenntnis zu erlangen - und im Konkreten, um Handeln zu können.

Fatal , am 12. Februar 2009 um 21:37 ( Link )

@ Philipp:

Die Frage muss doch also höchstens sein: Wie kann man dafür sorgen, dass alles das, was einen Staat so doof macht, entschärft/beseitigt wird?

Wie kann man dafür sorgen, dass das, was ein Monopol so doof macht, beseitigt wird? - Sorge für Wettbewerb!

Auf Staaten übertragen hieße das: Kleine Staatsgebiete, große Anzahl verschiedener, miteinander um Einwohner und Unternehmen konkurrierender Kleinstaaten.

Angenommen, Du würdest in einem 300 km² großen Stadtstaat oder Kanton wohnen, der in 50 km Umkreis an vier oder fünf Nachbarstaaten grenzt, in denen die selbe Sprache, Kultur, etc. vorherrscht, würde die Regierung es sich lieber zweimal überlegen, ob sie die Steuern erhöht oder ungeliebte Gesetze einführt, da sonst ein Großteil der produktiven Bevölkerung einfach ihren Wohnsitz ein paar Kilometer weiter verlagert, den Steuern dadurch entgeht, aber nicht den Kontakt zur Heimat, zu Freunden, Verwandten oder den Arbeitsplatz verliert.

Flächenstaaten wie China, Russland oder auch die BRD haben es da leichter. Um einen Deutschen dazu zu bewegen, nach Frankreich oder Tschechien zu ziehen, muss die Gängelung durch den Staat schon enorm unerträglich sein.

Stefan Sedlaczek , am 12. Februar 2009 um 23:19 ( Link )

@Fatal:

YEP! Ich führe Deutschlands -weltweit anerkannte- Brillianz darauf zurück, daß diese Landschaften jahrhundertelang fürstlich geführt wurden. Davon zerren wir noch, fernab demokratischer Illusionen.

Fatal , am 12. Februar 2009 um 23:34 ( Link )

@ Stefan: Natürlich, und welch besseren Zeugen könnte man für diesen Umstand haben als Goethe?

Philipp Heinsch , am 13. Februar 2009 um 1:34 ( Link )

@Frank Martin
@Stefan Sedlaczek

Sie beide scheinen mir H.H.Hoppes "Demokratie" ein paar mal zu oft gelesen zu haben. Dennoch: eine Monarchie könnte eine gewisse Verbesserung zu aktuellen Paar-Jahre-Demokratie darstellen. Könnte...

@Fatal

Guter Mann! Mein Denken ;)

Bloss ein kleines Problem: Ich stelle mir gerade vor, ich bin Regent irgendeines grossen Landes - warum zum Teufel sollte ich so einen Zustand wie den von ihnen beschriebenen (und von uns beiden erhofften;) zulassen?!

Frank Martin , am 13. Februar 2009 um 9:22 ( Link )

@Philipp Heinsch:

Es ist mir schleierhaft, wie Sie zu Ihrem Fehlurteil über meine Lektüre kommen, aber ich kann Sie beruhigen, die Rolle eines Fürsten werden Sie so bald nicht angetragen bekommen.

Wer erkannt hat, daß Verantwortung die Voraussetzung aller Freiheit ist, begreift auch, daß niemand ohne Verantwortungsbereitschaft geadelt werden und so zum Freiherrn werden kann. Es ist bisher ihr Geheimnis, wie Sie ein System der organisierten Verantwortungslosigkeit, genannt Demokratie, in dem jeder politisch Tätige sich auf „den Wähler“ herausredet, im Sinne der Förderung von Verantwortung zur Freiheit verbessern wollen.

Stefan Sedlaczek , am 13. Februar 2009 um 11:01 ( Link )

@Philipp Heinsch:
Mir ging es hier jetzt mehr - und zwar passend zum Thema Wettbewerb - um den der Existenz vieler kleiner, benachbarten Fürstentümer inhärenten Wettbewerb, sei es um Kunst oder Handel und Handwerkskunst, die alle in deutschen Landen gedeihten. Zudem waren hier die Gewalten noch nicht monopolisiert, der "Etat" noch nicht allumfassend verabsolutiert, sei es durch einen absolutistischen Monarchen oder die noch radikaler absolutistischen Demokraten, die ja auch die Moderne prägen. Auch hier, betreffend der Ausübung von Herrschaft überhaupt, entfaltet Wettbewerb seinen Segen, kultiviert und zivilisiert. Und von diesen Pfunden vergangener Zeiten zerren wir heute noch. Sonst wären wir längst ein kompletter Affenstall oder Ameisenhaufen geworden.

Fatal , am 13. Februar 2009 um 12:59 ( Link )

@ Philipp:

Bloss ein kleines Problem: Ich stelle mir gerade vor, ich bin Regent irgendeines grossen Landes - warum zum Teufel sollte ich so einen Zustand wie den von ihnen beschriebenen (und von uns beiden erhofften;) zulassen?!

Diese Frage stellt sich bei quasi jedem liberalen Problem: Warum sollte die herrschende Klasse freiwillig auf ihre schönen Spielzeuge verzichten?

Eine mögliche Antwort: Je weniger der Herrscher seine Bevölkerung ausbeutet, umso höher ist sein Ausbeutungspotential: Ein imaginärer König von Südkorea könnte auf einen erheblich größeren Reichtum blicken als sein nördlicher Kollege.

Eine zweite mögliche Antwort: Warum auf die Gnade der herrschenden Klasse warten? In den letzten Jahrzehnten konnten wir eine Vielzahl von Regionalisierungsbestrebungen, v.a. in der ehemaligen UdssR und auf dem Balkan, beobachten. Diese wurden zumeist aus lokalpatriotischen Beweggründen vorangetrieben.
Derartige Strategien könnten in Deutschland, vor allem bei sehr eigentümlichen Völkern wie Bayern, ebenfalls auf fruchtbaren Boden fallen.

In Belgien, Italien und Schottland gibt es ja schon ähnliche Bestrebungen, die der Zentralisierung über EU, UN & Co. entgegenwirken könnten.

Philipp Heinsch , am 14. Februar 2009 um 10:38 ( Link )

@Fatal:

Die erste Ihrer beiden Antworten verstehe ich nicht. Was die zweite angeht: Dann lassen Sie uns beide hoffen, dass diese Bewegungen von Erfolg gekrönt sein werden! Ich persönlich fürchte eher, dass ein Weltstaat oder eine Art EUdSSR wahrscheinlicher ist... Vielleicht werden aber nach dem Crash des Weltfinanzsystems neue Wege frei, mal sehen.

@Stefan:

Sie haben völlig Recht, kein Widerspruch! Ich glaube nur, dass das Vorhandensein oder Fehlen von blaublütigen Hanseln mit Perücken schlicht keine Rolle spielt. Solange ein Haufen Zwergstaaten miteinander konkurriert, ist es glaube ich ganz egal, wie diese exakt organisiert sind - da kann ja jeder seinen eigenen Weg gehen. Solange dabei möglichst wenig direkter Zwang im Spiel ist... Warum denn nicht? Auch ein paar Sozialismen als abschreckende Beispiele dürften dabei sein! (Ich würde allerdings keinem wünschen, in einem davon leben zu müssen).

@Frank Martin:

Interessant, was Sie so von Fehlinterpretationen schreiben... Wo bitte verteidige ich grade noch so glühend die Demokratie? Ebenfalls ist mir entfallen, wann ich Fürst werden wollte...

Fatal , am 14. Februar 2009 um 18:56 ( Link )

@ Philipp: Die erste der beiden Antworten sollte bedeuten, dass ein Staat langfristig besser fährt, wenn er seinen Bürgern ein Höchstmaß an Freiheit gewährt.
Dadurch, dass eine demokratische Regierung höchstens ein Jahrzehnt im Amt ist, hat sie keinen Anreiz, sich mit Sozialismen aller Art zurückzuhalten, da sowieso unsicher ist, ob sie oder die derzeitige Opposition später an der Macht ist.

Ein König hingegen möchte auch seinen Kindern und Enkeln und Urenkeln (...) einen wohlhabenden Staat übergeben und wird deshalb (wie wir das in Monaco und Dubai beobachten können) eher in das langfristige Wohlergehen seines Landes investieren und seine Bürger in Ruhe lassen.

Zu Deiner Antwort an Stefan: Ich glaube nicht, dass ein Zwergstaat ohne "großen Bruder" lange sozialistisch sein kann, oder Staatsschulden in größerem Ausmaß auftürmen kann, da bei kleineren Einheiten Misswirtschaft schneller ans Tageslicht gerät - Stadtstaaten sind traditionell sehr marktwirtschaftlich.
Dass es aber eigene Staaten für Rassisten, extrem religiöse oder sonstige Leute mit ungewöhnlichen Ansichten geben mag, halte ich für eine interessante Idee. Dort könnten sie zumindest niemanden mehr belästigen und sind unter sich.

Philipp Heinsch , am 14. Februar 2009 um 21:49 ( Link )

Ah, jetzt verstehe ich Deine erste Aussage ;) Jau, das Argument ist ein Klassiker, wenngleich es empirisch m.E. auf tönernen Füssen steht (vgl. die Königshäuser, die den Ersten Weltkrieg losgetreten haben, oder weiter davor Ludwig XIV etc;). Im Trend ist es aber sicherlich nicht verkehrt.

Zu Deinem Kommentar zu meiner Antwort an Stefan: JA, EBEN! Aber sozialistische Ideen sind eben immer wieder reizvoll, auch für sonst eigentlich ganz vernünftige Menschen. Deswegen muss immer mal wieder einer entstehen und, wie vorherbestimmt, kräftig vor die Hunde gehen. Abschreckendes Beispiel eben. Ich kann nur nicht oft genug betonen, dass ich keinem wünsche, in solch einem Beispiel als "Bürger" (Untertan) dienen zu müssen... An die "Ghetto-Staaten" für die Rassisten und extrem Religiösen hatte ich ursprünglich gar nicht gedacht, aber danke für die Anregung!

dickbrettbohrer , am 15. Februar 2009 um 23:38 ( Link )

Was ist denn überhaupt der "Staat"?


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