01. Juli 2017
Verstaatlichung der Ehe: Preußen und die Schwächung der Familie
Über die verlorene Gewaltenteilung zwischen Thron und Altar
von Robert Grözinger
In Deutschland, wie auch im Rest der hochentwickelten Welt, ist die Ehe Sache des Staates. Nur eine Vermählung, die vor einem Standesbeamten geschlossen wird, ist eine Ehe. Oder genauer: Nur eine solche sogenannte Zivilehe wird vom Staat als Grundlage für aus einer Ehe hervorgehende Rechte und Ansprüche anerkannt. Diese totale …
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