25. August 2016

Berichterstattung über Straftaten Der Enigma-Journalismus

Wir haben verstanden

von Wolfgang Röhl

Dossierbild

Die ab den späten 1960ern reihenweise am Kiosk aufpoppenden Sexblätter bekamen schnell juristischen Ärger. Es hagelte Strafanzeigen wegen „Anstiftung zum unzüchtigen Verkehr“. Polizisten durchsuchten Redaktionen, Staatsanwaltschaften konfiszierten Karteien. Die Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften unter ihrem langjährigen Vorsitzenden Rudolf Stefen beäugte die Darbietungen von Geschlechtsmerkmalen penibel, zählte jedes Schamhaar und …

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