08. Mai 2015

Mindestlohn für Praktikanten Knüppel in die Beine der Start-ups

Die Regierung will nachbessern, mal wieder

von Henning Lindhoff

Dossierbild

Seit dem 1. Januar 2015 schlägt jede Arbeitskraft in Deutschland mit 8,50 Euro pro Stunde zu Buche – unabhängig von Qualifikation und Mehrwert für das jeweilige Unternehmen. Besonderes Schmankerl: Auch für Werkstudenten und Praktikanten gilt dieser Mindestlohn. Ausgenommen sind lediglich sogenannte Pflichtpraktika, die aufgrund einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung geleistet werden …

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