23. Mai 2010

Glücksspielstaatsvertrag Verlässt Deutschland bald die einsame Insel des Sportwettenmonopols?

Möglicherweise steht eine „kontrollierte Öffnung“ bevor

von Ansgar Lange

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) hat sich als „Rohrkrepierer“ erwiesen. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag zwischen allen deutschen Bundesländern. Er regelt die Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen seit dem 1. Januar 2008. Ursprünglich sollte ein staatliches Glücksspielmonopol gewährleisten, dass Spielsucht und ihre Entstehung eingedämmt werden können. Ein Ziel, das …

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