19. Juli 2017

„Energiewende“ Zwölf Minuten bleiben bis zum Stromausfall

Gefahr nicht nur für den Geldbeutel, sondern für Leib und Leben

von Michael Limburg

Dossierbild
Bildquelle: shutterstock

Ganze zwölf Minuten Vorwarnzeit gibt das Anfang Februar 2017 geänderte Energiewirtschaftsgesetz den lokalen Stromversorgern, um auf Anforderung „von oben“ ganze Stadtteile vom Stromnetz abzuklemmen. Eine Priorisierung darf nicht stattfinden, ebenso wenig ist ein Schadensersatzanspruch der Betroffenen möglich. Grund: Flatterstromeinspeisung kann das Netz zum Tanzen bringen, damit es nicht ganz kollabiert, …

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