01. Juli 2017

Verstaatlichung der Ehe Preußen und die Schwächung der Familie

Über die verlorene Gewaltenteilung zwischen Thron und Altar

von Robert Grözinger

Dossierbild
Bildquelle: shutterstock

In Deutschland, wie auch im Rest der hochentwickelten Welt, ist die Ehe Sache des Staates. Nur eine Vermählung, die vor einem Standesbeamten geschlossen wird, ist eine Ehe. Oder genauer: Nur eine solche sogenannte Zivilehe wird vom Staat als Grundlage für aus einer Ehe hervorgehende Rechte und Ansprüche anerkannt. Diese totale …

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